Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 4463 am 27. November 2018, 23:08:24
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Ja.
Das Fahrverbot für alle Züge ist in dem Zustand aber überflüssig. ;D
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Das Permissivsignal genauso. Und auch das Doppelgelb kann ohne Weiche seinen Zweck nicht erfüllen. :)
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Das Permissivsignal genauso. Und auch das Doppelgelb kann ohne Weiche seinen Zweck nicht erfüllen. :)
Das Doppelgelb ist nicht sinnlos. Denn die Möglichkeit des Einfahrverbot in die USTRAB bleibt ja bestehen. MAn kann dann nur nicht mehr nach rechts weiter fahren.
Und all die Signale, die man jetzt deaktiviert, muss man dann wieder aktivieren. Noch dazu bräuchte man für die Demontage die MA33, da dieses Signal ja über das Ampelprogramm geschalten wird.
Einzig das Fahrverbot könnte man demontieren. Aber das hat man hängen gelassen, da ihr sonst nichts zum kritisieren hättest >:D >:D >:D >:D
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Die Umleitung der Linien 52 und 60 Richtung Westbahnhof über die Avedikstraße ist aufgehoben, die schadhafte Verzweigungsweiche wurde ersetzt.
[...Foto Verzweigungsweiche Mittelgleis - Betriebsgleis Schwendergasse Höhe Jheringgasse ...]
<OT>
Absurd die in diesem Foto ersichtliche Verkehrszeichenanordnung:
Da stehen auf dem Fahrbahnteiler (also links der Einbahn für den MIV von Winckelmannstr bis Jheringg und rechts von der Gleisanlage) in Fahrtrichtung der stadtwärts führenden Einbahn gesehen erst ein Rechtsabbiegegebot, ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO). Zwar ist die zusätzliche Anbringung an anderer Stelle zulässig (§ 48 Abs 2 zweiter Satz), jedoch so wie diese beiden Verkehrszeichen aufgestellt sind (Rechtsabbiegegebot knapp neben dem rechten Rand der Schienenfläche; Einfahrt verboten einige Meter vor der von der Anschützg her gegenläufig einmündenden Einbahn) gelten diese Tafeln für den ab der Winckelmannstr kommenden Einbahnverkehr wohl nur in der Fantasie der Beamten der zuständigen Magistratsabteilung, die die Aufstellung angeordnet haben.
Sohin fragt sich in diesem Fall also (rein rechtlich betrachtet), für wen denn nun wirklich die beiden Verkehrszeichen gelten sollen:
- Für die Straßenbahn wohl nicht - da schienengebunden greift der Ausnahmetatbestand nach § 28 Abs 1 StVO.
- Bleibt also nur die Geltung für gummibereifte Fahrzeuge, die sich - legal oder illegal, egal - auf den Strabgleisen bewegen: Denen wird hier also geboten über den Fahrbahnteiler zu holpern und in die Jheringg einzubiegen. Geradeaus weiter auf den Schienen ist hingegen des Rechtsabbiegegebots und des nachfolgenden Einfahrt verboten wegen nicht zulässig ...
</OT>
Und damit ich gleichzeitig auch etwas Tramwayspezifisches einbringe, hier historische Vergleichsfotos zur selben Stelle, fotografiert aus der Jheringgasse Richtung Schwendergasse (für die Autos in den Bildern wird um Vergebung gebeten :-[; Foto: E. Piesch):
- Bild 1: xx.xx.1977 - beachte die Gleisverschwenkung an den linken Fahrbahnrand der Jheringg und - unterbrochenen - Gleisbogen nach rechts in die Schwenderg
- Bild 2: xx.xx.1977 - selbiges, näher dran an der Schwenderg
- Bild 3: 06.07.2006 - fast 30 Jahre später mit Gleisen unter Asphalt, Fahrbahn asphaltiert und Fahrbahnteiler in der Schwenderg, im Hintergrund nun Tankstelle
- Bild 4: 06.07.2006 - selbiges, näher dran an der Schwenderg
- Bild 5: 16.07.2013 - freigelegtes Gleis in der Jheringgasse
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. . . . ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)! :lamp:
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. . . . ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)! :lamp:
Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.
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Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.
Sie werden schon nicht so unnötig sein ... zwei Verkehrszeichen sind besser sichtbar als eines.
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. . . . ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)! :lamp:
Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.
... deswegen habe ich ja extra auf die Zulässigkeit der zusätzlichen Anbringung dieser Verkehrszeichen hingewiesen (siehe § 48 Abs 2 zweiter Satz). Sprich: Die beiden Tafeln am rechten Fahrbahnrand der Einbahn (also hausseitig das Rechtsabbiegegebot an der einen Ecke der Jheringg, ganz am Bildrand mit Mistkübel, und Einfahrt verboten an der anderen, remisenäheren Ecke der Jheringg) sind korrekt und gelten eindeutig für den Fahrzeugverkehr in der Einbahn.
Die zwei unnötigen Stangerln hingegen - so wie sie aufgestellt sind - können gerade nicht dem Einbahnverkehr der Gummiradler gelten. Im Gegensatz zu früher, wo die zusätzliche Rechtsabbiegegebot-Tafel noch an der Nase des Fahrbahnteilers angebracht war (siehe die von mir angehängten Fotos von 2006 und 2013; das unsinnige am Fahrbahnteiler zusätzlich angebrachte Einfahrt verboten gab es damals noch nicht), ist heute, wie dem Foto von User Kanitzgasse zu entnehmen, jedenfalls das Rechtsabbiegebot so knapp rechts von der Gleisfahrbahn angebracht und gilt daher - nur - für den gummibereiften Verkehr auf der Gleisfahrbahn. Auf dieser fahrende Fahrzeuge, die keine Schienenfahrzeuge sind, haben daher von der Gleisfahrbahn quer über den Fahrbahnteiler drüber rechts abzubiegen. Rein rechtlich betrachtet.
Dass die beiden Stangerln samt den beiden Verkehrszeichen - so wie sie ganz offensichtlich gemeint sind - überflüssig sind, darüber sind wir uns eh einig. Es ist halt typisch der heutigen Zeit geschuldet: Alle sind quasi per definitionem deppert (hier also: die Autofahrer), Eigenverantwortung und Mitdenken wird durch alle möglichen und unsinnigen Maßnahmen gemindert bzw. abgeschafft. Die Folgen kennen wir alle ... Fahrzeuge in offenen Gleisbaustellen, Polizeiautos im Kiesbett der Gleisfahrbahn, etc. pp. :bh:
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Das Permissivsignal genauso. Und auch das Doppelgelb kann ohne Weiche seinen Zweck nicht erfüllen. :)
Das Doppelgelb ist nicht sinnlos. Denn die Möglichkeit des Einfahrverbot in die USTRAB bleibt ja bestehen. MAn kann dann nur nicht mehr nach rechts weiter fahren.
Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen? :)
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Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen? :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?
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Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen? :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?
Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
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Es gibt doch eigene Rot-Signale für die Ustrab-Einfahrten?
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Es gibt doch eigene Rot-Signale für die Ustrab-Einfahrten?
Ja. Und bei den letzten Verzweigungsweichen davor gibt es noch das Doppelgelb, das zwar eine völlig andere Bedeutung hat, aber in Wien gern als 'Bedarfsallerweltsignal" missbraucht wird.
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Es gibt doch eigene Rot-Signale für die Ustrab-Einfahrten?
Ja und manchmal machen sie die Mitarbeiter der Betriebsleitstelle einen Spaß und schalten es ein um zu sehen wieviele trotzdem einfahren. >:D
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Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen? :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?
Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
Es gibt bei ALLEN Einfahrten ein Lichtsignal, die aufleuchten, wenn das Einfahren in die USTRAB nicht erlaubt ist. Nur kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen, wo dieses Signal in der Wiedner Hauptstraße hängt.
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Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen? :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?
Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
Es gibt bei ALLEN Einfahrten ein Lichtsignal, die aufleuchten, wenn das Einfahren in die USTRAB nicht erlaubt ist. Nur kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen, wo dieses Signal in der Wiedner Hauptstraße hängt.
In der Wiedner Hauptstraße gibt es kein Doppelgelb (wäre ja auch sinnlos). Es gibt nur ein Doppelrot unmittelbar vor der Rampe.
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Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen? :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?
Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
Es gibt bei ALLEN Einfahrten ein Lichtsignal, die aufleuchten, wenn das Einfahren in die USTRAB nicht erlaubt ist. Nur kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen, wo dieses Signal in der Wiedner Hauptstraße hängt.
In der Wiedner Hauptstraße gibt es kein Doppelgelb (wäre ja auch sinnlos). Es gibt nur ein Doppelrot unmittelbar vor der Rampe.
Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.
So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut. Denn wenn sich ein Fahrer nicht an dieser Signal hält und Firmenintern beanstandet wird, dann wird er auch nicht wegen Nichtbeachten des Signales, sonder wegen Nichtbeachten des dazugehörigen Dienstauftrages beanstandet.
Daher verstehe ich eure ewige Raunzerei nicht, ob das ganze der Signalvorschrift entspricht oder nicht. Mich würde es nur dann aufregen, wenn ein Signal entgegen der Signalvorschrift verwendet wird.
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Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.
So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut. Denn wenn sich ein Fahrer nicht an dieser Signal hält und Firmenintern beanstandet wird, dann wird er auch nicht wegen Nichtbeachten des Signales, sonder wegen Nichtbeachten des dazugehörigen Dienstauftrages beanstandet.
Daher verstehe ich eure ewige Raunzerei nicht, ob das ganze der Signalvorschrift entspricht oder nicht. Mich würde es nur dann aufregen, wenn ein Signal entgegen der Signalvorschrift verwendet wird.
Es gibt Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sind, und dazu gehören auch StrabVO und Signalvorschrift, auch wenns den Göttern in Erdberg nicht paßt.
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Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.
So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut. Denn wenn sich ein Fahrer nicht an dieser Signal hält und Firmenintern beanstandet wird, dann wird er auch nicht wegen Nichtbeachten des Signales, sonder wegen Nichtbeachten des dazugehörigen Dienstauftrages beanstandet.
Daher verstehe ich eure ewige Raunzerei nicht, ob das ganze der Signalvorschrift entspricht oder nicht. Mich würde es nur dann aufregen, wenn ein Signal entgegen der Signalvorschrift verwendet wird.
Es gibt Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sind, und dazu gehören auch StrabVO und Signalvorschrift, auch wenns den Göttern in Erdberg nicht paßt.
Nur das solche Sachen weder Gesetze, noch Vorschriften, sondern Anordnungen sind. Und das wäre mir neu, dass diese in eine Verordnung oder Vorschrift gehören.
Aber ich gebe dir Recht, wenn diese Anordnungen mehrmals im Netz auftauchen, dann sollte man sie in der Vorschrift aufnehmen. Nur da die Behörde entscheidet, was in die Vorschrift kommt und was nicht, ist es nicht so einfach dass man diese erweitert. Das ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert.
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Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.
Auch dauernd leuchtendes gelbes Licht bedeutet für den Individualverkehr Halt. Warum verwirrt das keine Autofahrer? ;)
So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut.
Das ist ja die große Misere. Man hängt irgendwelche Lamperln oder Taferln auf und verkündet dann mittels Dienstauftrags, was man sich eigentlich darunter vorgestellt hat. Der durchschnittliche Wagenbeweger kann sich hier gar keinen Überblick verschaffen, da er die teils jahrzehntealten Dienstaufträge nirgends einsehen kann. Auf den Gipfel wird das Ganze dann nur noch getrieben, wenn ein neuer Dienstauftrag erscheint, in dem dann Formulierungen enthalten sind wie "Der Dienstauftrag 47/1979 wird hierdurch aufgehoben." Aber wer, bitteschön, kann den Inhalt eines Dienstauftrags aus dem Jahr 1979 brauchbar wiedergeben?
Nur da die Behörde entscheidet, was in die Vorschrift kommt und was nicht, ist es nicht so einfach dass man diese erweitert. Das ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert.
Ihr erweitert doch die Signalvorschrift mittels Dienstauftrag nach Belieben – zum Beispiel mit dem neuen Straßenbahnsymbol des dunkelblauen Stahlträgers am Rathausplatz. Das hat mehrere Jahre gedauert? ???
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Die defekte Vereinigungsweiche in Strebersdorf wird lt. Infotafel durch die B 63 von 03.12. - 21.12.2018 getauscht. Vorarbeiten haben bereits heute begonnen. Nach dem Tausch der Weiche sind dann wieder beide Gleise der Ausweiche befahrbar.
nord22
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Auch dauernd leuchtendes gelbes Licht bedeutet für den Individualverkehr Halt. Warum verwirrt das keine Autofahrer? ;)
In Wien bedeutet „gelb“ bei Ampeln „steig aufs Gas, sonst musst bei Rot warten!“. :P
Zumindest durfte ich schon öfter die Erfahrung machen, angehupt oder angeblinkt zu werden, wenn ich „schon“ bei gelb stehenblieb. ::)
So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut.
Das ist ja die große Misere. Man hängt irgendwelche Lamperln oder Taferln auf und verkündet dann mittels Dienstauftrags, was man sich eigentlich darunter vorgestellt hat. Der durchschnittliche Wagenbeweger kann sich hier gar keinen Überblick verschaffen, da er die teils jahrzehntealten Dienstaufträge nirgends einsehen kann.
Nur da die Behörde entscheidet, was in die Vorschrift kommt und was nicht, ist es nicht so einfach dass man diese erweitert. Das ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert.
Meiner Meinung nach müsste jeder Dienstauftrag, der Signale umdefiniert, automatisch ungültig sein. Schließlich gibt es im österreichischen Rechtssystem die Regel, dass „höheres“ Recht niedrigeres „schlägt“. Das heißt eine Vorschrift im Bundesrecht kann durch eine im Landesrecht nicht aufgehoben werden. Demnach ist jeder Fahrer, der sich bei einem Signal nach Signalvorschrift bzw. StrabVO verhält und einen dem Verhalten widersprechenden Dienstauftrag dadurch nicht beachtet, jedenfalls für die Folgen nicht haftbar zu machen (außer natürlich er hätte durch Fahrlässigkeit - z.B. nicht durchgeführte Notbremsung - dann einen vermeidbaren Unfall nicht verhindert).
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Meiner Meinung nach müsste jeder Dienstauftrag, der Signale umdefiniert, automatisch ungültig sein. Schließlich gibt es im österreichischen Rechtssystem die Regel, dass „höheres“ Recht niedrigeres „schlägt“. Das heißt eine Vorschrift im Bundesrecht kann durch eine im Landesrecht nicht aufgehoben werden. Demnach ist jeder Fahrer, der sich bei einem Signal nach Signalvorschrift bzw. StrabVO verhält und einen dem Verhalten widersprechenden Dienstauftrag dadurch nicht beachtet, jedenfalls für die Folgen nicht haftbar zu machen (außer natürlich er hätte durch Fahrlässigkeit - z.B. nicht durchgeführte Notbremsung - dann einen vermeidbaren Unfall nicht verhindert).
Beim Umdefinieren gebe ich dir Recht.
Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
Und diese Signal hängen nicht aus Gaude und Übermut in der Gegend, sondern haben alle ihren Sinn. Und wenn du trotz leuchten des Signales weiterfährst und du verstellst dann auch nur eine Kreuzung, so kannst du dich nicht aussreden, das das Signal in keiner Vorschrift steht und du es deshalb nicht beachtet hast. Ich sehe das Signal nämlich als Hilfestellung, dass es eben zu keiner gefährlichen Situation kommt.
Was passiert, wenn dieses Signal nicht beachtet wird, sieht man ja unter anderem auch regelmässig am Westbahnhof.
Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
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Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
(...)
Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Natürlich muss ich stehenbleiben, wenn ein Hindernis da ist, aber das Signal bedeutet eben nicht Halt. Dann muss man halt ein normales Straßenbahnsignal (das mit vier Leuchtpunkten) aufhängen oder ein vorhandenes entsprechend Schalten, wenn man will, dass Züge in bestimmten Situationen nicht weiterfahren, aber wegen der Autofahrer Angst hat, ein Doppelrot aufzuhängen (wieso war das in der Wallrißstraße kein Problem? ??? ).
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Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
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Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Natürlich muss ich stehenbleiben, wenn ein Hindernis da ist, aber das Signal bedeutet eben nicht Halt. Dann muss man halt ein normales Straßenbahnsignal aufhängen oder entsprechend Schalten, wenn man will, dass Züge in bestimmten Situationen nicht weiterfahren, aber wegen der Autofahrer Angst hat, ein Doppelrot aufzuhängen (wieso war das in der Wallrißstraße kein Problem? ??? ).
Nur eben das WIKI zählt bei den WL nichts.
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Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
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Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Natürlich muss ich stehenbleiben, wenn ein Hindernis da ist, aber das Signal bedeutet eben nicht Halt. Dann muss man halt ein normales Straßenbahnsignal aufhängen oder entsprechend Schalten, wenn man will, dass Züge in bestimmten Situationen nicht weiterfahren, aber wegen der Autofahrer Angst hat, ein Doppelrot aufzuhängen (wieso war das in der Wallrißstraße kein Problem? ??? ).
Nur eben das WIKI zählt bei den WL nichts.
Das glaub ich dir aufs Wort* - wenn es nach den WL geht, zählt aber auch die Signalvorschrift oder die StrabVO in gewissen Situationen (Dienstauftrag schau obe!) nichts. ;)
*) Da ich keine Signalvorschrift zur Verfügung habe, aber annehme, dass das Wiki auf deren Basis erstellt wurde, ersuche ich berufenere Mitschreiber, hier aufzuklären, ob die Darstellung im Wiki der Signalvorschrift entspricht? Dass das Wiki keine Rechtsgrundlage ist, sondern eine Beschreibung durch hobbymäßig interessierte, ist mir völlig klar.
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An Dienstaufträge und Anordnungen Vorgesetzter hat man sich prinzipiell zu halten, ausgenommen, es bestehen maßgebliche Bedenken puncto eigener oder allgemeiner Sicherheit oder sie verstoßen im Wissen des Befolgers gegen andere Rechtsbestimmungen. Diese Bedenken sind dem Anordner gegenüber zu äußern und gegebenenfalls höherer Stelle (schriftlich) zu melden. Entsteht bei Befolgung solch eines bedenklichen Auftrags erwartungsgemäß keine wie immer geartete Gefahr, ist er jedenfalls durchzuführen, was allerdings im Nachhinein zu melden wäre!
Allfällige Straffolgen oder Schadensersatzanforderungen aus Befolgung eines rechtswidrigen Auftrags würden Anordner und Ausführenden gleichermaßen treffen, wobei arbeitsrechtliche Bestimmungen in manchen Fällen den zur Ausführung genötigten Arbeitnehmer etwas schützen können.
Das ist nur, was ich dazu sagen kann und möchte und keine verbindliche Rechtsauskunft, da ich dazu weder berufen noch berechtigt wäre! ;)
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Nur eben das WIKI zählt bei den WL nichts.
Da ich keine Signalvorschrift zur Verfügung habe, aber annehme, dass das Wiki auf deren Basis erstellt wurde, ersuche ich berufenere Mitschreiber, hier aufzuklären, ob die Darstellung im Wiki der Signalvorschrift entspricht? Dass das Wiki keine Rechtsgrundlage ist, sondern eine Beschreibung durch hobbymäßig interessierte, ist mir völlig klar.
Die Daten im Wiki stammen natürlich aus der Signalvorschrift, wo dieses Gelb-Gelb eben ausnahmslos in der Bedeutung "Langsam" angeführt ist und nicht als "Bedarfssignal für außergewöhnliche örtliche Bestimmungen" oder "Gleisbesetztmeldesignal". Du kannst das jederzeit nachprüfen, schließlich hast du ja Zugang zu den originalen Vorschriften. ;)
Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf.
Ich schon. Neben der bereits erwähnten Ustrab zum Beispiel die Einfahrsignale bei automatischen Hallentoren. Und auch bei den Gelb-Gelb-Signalen vor den Tunnelrampen darf ich weiterfahren, wenngleich mir durch Dienstaufträge nahegelegt wird, dies nur in die der Ustrab abgewandte Fahrtrichtung zu tun.
Eigentlich sollten die Signale in der von der WL gewünschten Bedeutung so (oder so ähnlich) ausschauen:
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. . . . wobei die Bedeutung von Rotlicht auf allgemeinen Verkehrsflächen durch die StVO definiert ist! Zusatztafel hin oder her. :lamp:
Also ganz so einfach ist es nicht! ;)
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. . . . wobei die Bedeutung von Rotlicht auf allgemeinen Verkehrsflächen durch die StVO definiert ist! Zusatztafel hin oder her. :lamp:
Also ganz so einfach ist es nicht! ;)
Ja, dann halt ein leuchtendes weißes Kreuz zum Beispiel. Es gibt viele Möglichkeiten, ein betriebsinternes Lichtzeichen abseits der Signalvorschrift zu definieren!
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Stinknormales Strab-Signal? ???
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Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
Und diese Signal hängen nicht aus Gaude und Übermut in der Gegend, sondern haben alle ihren Sinn. Und wenn du trotz leuchten des Signales weiterfährst und du verstellst dann auch nur eine Kreuzung, so kannst du dich nicht aussreden, das das Signal in keiner Vorschrift steht und du es deshalb nicht beachtet hast.
Was hat das Doppelgelb mit Kreuzung verstellen zu tun? In eine Kreuzung darf man nur einfahren, wenn man sie wieder verlassen kann - auch wenn Doppel- oder vierfachgelb finster ist.
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Irgendwann kommt in der Hadikgasse ein Doppelgelb, das dann laut Dienstauftrag "60km/h erlaubt" bedeutet, weil die 60er-Tafeln gehören weg, da kanns ja passieren, dass ein autofahrer glaubt sie gälten für ihn.
Edit: Blauen Text nach Hinweis von 95B (Danke) ergänzt, ist beim Quoten rausgefallen.
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Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
Was hat das Doppelgelb mit Kreuzung verstellen zu tun? In eine Kreuzung darf man nur einfahren, wenn man sie wieder verlassen kann - auch wenn Doppel- oder vierfachgelb finster ist.
Kreuzung verstellen hast du jetzt hineininterpretiert. Bei "Gleis besetzt (ja/nein)" geht es um Schleifengleise, zum Beispiel in Nußdorf, wo es zwei Doppelgelbsignale gibt, die anzeigen, dass das linke bzw. das rechte Schleifengleis besetzt sind. Hier sollte man auf das jeweils unbesetzte Gleis fahren.
Anderes Beispiel ist die Ferstlschleife, wo beide Schleifengleise Platz für je zwei Züge bieten: Hier hat man das Doppelgelb in je zwei einfache Gelbsignale unterteilt: Leuchtet nur ein Gelblicht (also sieht es so aus, als wäre das Signal kaputt), ist Nachfahren "erlaubt" und erwünscht, da nur ein Zug auf dem jeweiligen Schleifengleis steht. Bei zwei Gelblichtern ist das Schleifengleis von zwei Zügen besetzt.
Weiter weg von der Signalvorschrift geht es eigentlich nicht mehr ...
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Stinknormales Strab-Signal? ???
Keine gute Idee. Bei einem Strab-Signal geht man davon aus, dass man irgendwann den Fahrbegriff erlangt. Ich denke z.B. an das Signal in der Flurschützstraße, bei der Einmündung in den Gürtel. Wäre die UStrab gesperrt, bliebe dieses Signal entweder ständig auf "Halt" oder würde nur "Freie Fahrt nach links" anzeigen. Der Fahrer wüsste somit nicht, was los ist und würde etliche Phasen verstreichen lassen, bevor er draufkommt, dass da irgendetwas nicht passt und - wenn er ganz intelligent ist - die BI anfunkt.
Ein Einfahrverbot in die UStrab ist durch ein eigenes "selbsttätiges Lichtsignal", das natürlich in Rot ("Halt") auszuführen ist, zu kennzeichnen.
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Anderes Beispiel ist die Ferstlschleife, wo beide Schleifengleise Platz für je zwei Züge bieten: Hier hat man das Doppelgelb in je zwei einfache Gelbsignale unterteilt: Leuchtet nur ein Gelblicht (also sieht es so aus, als wäre das Signal kaputt), ist Nachfahren "erlaubt" und erwünscht, da nur ein Zug auf dem jeweiligen Schleifengleis steht. Bei zwei Gelblichtern ist das Schleifengleis von zwei Zügen besetzt.
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Irgendwann kommt in der Hadikgasse ein Doppelgelb, das dann laut Dienstauftrag "60km/h erlaubt" bedeutet, weil die 60er-Tafeln gehören weg, da kanns ja passieren, dass ein autofahrer glaubt sie gälten für ihn.
Da fährt er dann eh gegen die Einbahn, da ist das auch schon wurscht! ;D
Ein Einfahrverbot in die UStrab ist durch ein eigenes "selbsttätiges Lichtsignal", das natürlich in Rot ("Halt") auszuführen ist, zu kennzeichnen.
Bei den Einfahrten sind für diesen Zweck ohnedies Rotlicht-Signale. Soweit Rot nicht auf der allgemeinen Verkehrsfläche ist, ist es eh kein Problem!
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Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.
Was hat das Doppelgelb mit Kreuzung verstellen zu tun? In eine Kreuzung darf man nur einfahren, wenn man sie wieder verlassen kann - auch wenn Doppel- oder vierfachgelb finster ist.
Kreuzung verstellen hast du jetzt hineininterpretiert.
Ich hab schlampig gequotet und jetzt ergänzt um den Satz in Klingelfees Posting auf den ich mich bezogen habe.
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Anderes Beispiel ist die Ferstlschleife, wo beide Schleifengleise Platz für je zwei Züge bieten: Hier hat man das Doppelgelb in je zwei einfache Gelbsignale unterteilt: Leuchtet nur ein Gelblicht (also sieht es so aus, als wäre das Signal kaputt), ist Nachfahren "erlaubt" und erwünscht, da nur ein Zug auf dem jeweiligen Schleifengleis steht. Bei zwei Gelblichtern ist das Schleifengleis von zwei Zügen besetzt.
(Dateianhang Link)
Doppeltes Doppelgelb, da hatte ich das nicht richtig in Erinnerung.