Nicht ganz, mit temporären Langsamfahrstellen sind wohl die (z.B. wegen Baustellen) aufgestellten Tafeln gemeint. Geschwindigkeitsbegrenzungen an der Oberleitung sollten jetzt eigentlich anders ausschauen.
Naja ganz falsch sind sie auch wieder nicht:
§1 Punkt 8 der neuen SV besagt:"Signale sind im Regelfall rechts neben dem Gleis oder über dem Gleis angebracht."
Und ein Gleisschaden kann ja auch als Temporär angesehen werden.
Bei den Langsamfahrsignalen steht:
§8. Langsamfahrsignale
(1) Allgemeines
Langsamfahrsignale kennzeichnen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Diese Signale können auch links neben dem Gleis angebracht werden.
Das Signal „Endsignal“ muss eine Zugslänge nach dem Ende der Langsamfahrstelle
angebracht werden.