Dann verstehst du das falsch. Für Straßenbahnzüge untereinander gilt immer der § 40. ZSB-Strab. Sind auf einer allgemeinen Verkehrsfläche auch andere Verkehrsteilnehmer involviert und du musst denen gem. StVO den Vorrang überlassen und anhalten, verlierst du dadurch natürlich auch den Vorrang gegenüber einem anderen (fahrenden) Zug.
Aber, wie gesagt, sehr glücklich und verständlich ist der § 40. nicht formuliert, da war die alte DV-Strab schon deutlicher! Mit gutem Willen ließe sich aber alles reparieren und eindeutig darstellen, aber genau am Willen dazu (und an der nötigen Einsicht?
) wird es vermutlich hapern.

Am Matzleinsdorfer Platz gelten übrigens gar keine Vorrangregeln, weil das ist ein signalgedeckter Bereich, der nur nach den Vorschriften der Signalvorschrift (und StrabVO) und der Bedienungsanleitung für die Ustrab-Strecke zu befahren ist!