Anmerkung: Um die Gleisbauarbeiten am Margaretengürtel gehts nicht mehr, wir sind da offtopic. Vielleicht verschieben die Admins das in Small Talk oder so.
Das Problem hier ist, dass der Gesetzgeber es verabsäumt hat, diese Fahrzeuge als das einzustufen, was sie sind - nämlich Mopeds.
Die Frage ist, welche Eigenschaft haben diese Fahrzeuge, die andere elektrisch betriebene Fahrzeuge nicht haben, um sie als Mopeds einstufen zu können?
Kraftfahrzeuggesetz:
Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Frage: Was soll da dazu kommen, um die E-Mopeds nicht mehr als Fahrräder gelten zu lassen? Eigenmasse ab 40kg?
Anmerkung: Wenn wir von legalen Fahrzeugen sprechen, muss man auch festhalten, dass man mit diesen "Mopeds" in der Ebene bei Windstille (Definition Bauartgeschwindigkeit nach KFG) die 25 km/h nicht überschreiten kann. Das geht mit Tretkurbelfahrrädern, wurscht ob mit oder ohne Motor, auch für Unsportliche jederzeit.