Autor Thema: Rote Haltestelle  (Gelesen 28214 mal)

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hema

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #45 am: 24. April 2012, 23:30:47 »

Weshalb denkst du haben die Verkehrszeichen "Halt" und "Vorrang geben" eine eindeutige unverwechselbare Form und dürfen auf deren Rückseite nicht verdeckt werden?
Das haben wir alles schon einmal diskutiert und du willst es nicht wahrhaben. Kein Verkehrszeichen gilt von hinten und außerdem nur für den, für den es aufgestellt wurde. Falls du es von hinten erkennen kannst, kannst du das als Information nehmen, aber sicher kein Recht für dich draus ableiten. Nachrang- und Stopptafeln sind durchaus auch öfters auf Masten montiert, also von hinten nicht erkennbar, auch durch Hausecken usw. sind sie oft "abgedeckt", also für den Querverkehr unsichtbar.




Und der Straßenbahnfahrer hat deshalb anzuhalten.
Bei der Stopptafel , ja. Das habe ich auch nie bestritten. Die Debatte ging ja davon aus, dass bei der Stopptafel eine Haltestelle wäre und dass die Straßenbahn beim Anfahren aus der Haltestelle deshalb trotz der Stopptafel Vorrang hätte. Für mich lässt sich das durchaus aus dem § 19. StVO ableiten.



Zitat
. . . .  nicht durch mehr oder weniger obskure Uminterpretationen der StVO.

Hannes
Ich habe nichts (um)interpretiert, sondern alles so geschildert, wie es geschrieben steht!
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haidi

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #46 am: 24. April 2012, 23:39:43 »

Weshalb denkst du haben die Verkehrszeichen "Halt" und "Vorrang geben" eine eindeutige unverwechselbare Form und dürfen auf deren Rückseite nicht verdeckt werden?
Das haben wir alles schon einmal diskutiert und du willst es nicht wahrhaben. Kein Verkehrszeichen gilt von hinten und außerdem nur für den, für den es aufgestellt wurde. Falls du es von hinten erkennen kannst, kannst du das als Information nehmen, aber sicher kein Recht für dich draus ableiten. Nachrang- und Stopptafeln sind durchaus auch öfters auf Masten montiert, also von hinten nicht erkennbar, auch durch Hausecken usw. sind sie oft "abgedeckt", also für den Querverkehr unsichtbar.

Wenn ich es nicht erkennen kann und auch nicht ortskundig bin, dann muss ich davon ausgehen, dass der Querverkehr kein Verkehrszeichen im Sinne § 19 StVO hat.

Zitat
Und der Straßenbahnfahrer hat deshalb anzuhalten.
Bei der Stopptafel , ja. Das habe ich auch nie bestritten. Die Debatte ging ja davon aus, dass bei der Stopptafel eine Haltestelle wäre und dass die Straßenbahn beim Anfahren aus der Haltestelle deshalb trotz der Stopptafel Vorrang hätte. Für mich lässt sich das durchaus aus dem § 19. StVO ableiten.
Du hast da 6 Worte aus dem Zusammenhang gerissen.

Zitat
Zitat
. . . .  nicht durch mehr oder weniger obskure Uminterpretationen der StVO.
Hannes
Ich habe nichts (um)interpretiert, sondern alles so geschildert, wie es geschrieben steht!

Du hast gelesen ohne zu verstehen. Bitte erkläre mir jetzt, warum eine Straßenbahn bei Nachrangtafel und Haltestelle Nachrang haben sollte und bei Stoptafel und Haltestelle Vorrang haben sollte.
Hannes

Edit: Etwas härtere Formulierung herausgenommen.
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5er

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #47 am: 25. April 2012, 00:07:53 »
Kein Verkehrszeichen gilt von hinten und außerdem nur für den, für den es aufgestellt wurde. Falls du es von hinten erkennen kannst, kannst du das als Information nehmen, aber sicher kein Recht für dich draus ableiten. Nachrang- und Stopptafeln sind durchaus auch öfters auf Masten montiert, also von hinten nicht erkennbar, auch durch Hausecken usw. sind sie oft "abgedeckt", also für den Querverkehr unsichtbar.

§51 StVO:

(2) ..... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.


Zitat
Die Debatte ging ja davon aus, dass bei der Stopptafel eine Haltestelle wäre und dass die Straßenbahn beim Anfahren aus der Haltestelle deshalb trotz der Stopptafel Vorrang hätte. Für mich lässt sich das durchaus aus dem § 19. StVO ableiten.
Der §19 sagt aber nicht, dass die Straßenbahn beim Anfahren aus der Haltestelle Vorrang hat, sondern nur, dass sie nicht auf diesen verzichtet. Wenn sie ihn nun aufgrund der Stopptafel gar nicht hat kann sie irgendwie auch nicht darauf verzichten.

moszkva tér

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #48 am: 25. April 2012, 06:41:13 »
Das haben wir alles schon einmal diskutiert und du willst es nicht wahrhaben. Kein Verkehrszeichen gilt von hinten und außerdem nur für den, für den es aufgestellt wurde. Falls du es von hinten erkennen kannst, kannst du das als Information nehmen, aber sicher kein Recht für dich draus ableiten. Nachrang- und Stopptafeln sind durchaus auch öfters auf Masten montiert, also von hinten nicht erkennbar, auch durch Hausecken usw. sind sie oft "abgedeckt", also für den Querverkehr unsichtbar.

Wenn ich es nicht erkennen kann und auch nicht ortskundig bin, dann muss ich davon ausgehen, dass der Querverkehr kein Verkehrszeichen im Sinne § 19 StVO hat.
Auch wenn du ortskundig bist, darfst du nicht darauf vertrauen, dass der Querverkehr eine Stopptafel oder eine Vorrang-Geben-Tafel hat. Vielleicht wurde sie erst neulich entfernt, ohne dass du darüber Bescheid weißt.

coolharry

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #49 am: 25. April 2012, 07:15:26 »
Auch wenn du ortskundig bist, darfst du nicht darauf vertrauen, dass der Querverkehr eine Stopptafel oder eine Vorrang-Geben-Tafel hat. Vielleicht wurde sie erst neulich entfernt, ohne dass du darüber Bescheid weißt.

Deswegen haben ja die Vorrangzeichen eine besondere Form, damit man sie rasch erkennen kann. An Kreuzungen sollten sie so positioniert sein, das der Vorrang habende Querverkhr diese auch rechtzeitig erkennen kann, bzw. überhaupt erkennen kann. Ansonsten wird ein Zeichen auf der Vorrang habenden Straße darauf hinweisen, dass man selbigen hat.
Sollte dies alles einmal nicht der Fall sein und man kann das Schild nicht erkennen, hats sicher noch keinem geschadet einfach mal langsamer zu werden, langsam rollen ist ja lt. STVO kein Vorrang verzicht sondern nur ein stehen bleiben. Selbiges gilt auch für Tramwayer, allerdings hätten die ja bei Kreuzungen ohne irgendwelche Zeichen sowieso Vorrang. Da ja Schienenfahrzeuge auch von links Vorrang haben. Hat zumindest mir meine Fahrschule so beigebracht.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.