Nochmal: Der Mehrzweckstreifen ist 2 Meter hinter der roten Markierung aus. Der Radfahrer muß also nach StVO spätestens dort Vorrang gewähren einem Auto, welches hinter ihm auf der Fahrspur kommt, weil er die Radfahranlage verläßt und sich auf die Fahrspur einordnen muß. Und selbst, wenn der Sicherheitsabstand zum Überholen nicht ausreichen für Autos, ist der Radfahrer spätestens bei Herannahen eines Motorrades oder Rennradfahrers wartepflichtig.