Ich hab noch in der Fahrschule gelernt:
- Steht die Geschwindigkeitsbeschränkung gemeinsam mit der Ortstafel, gilt sie fürs gesamte Ortsgebiet.
- Steht sie seperat, dann nur für diesen Straßenzug.
Gilt für alle Verkehrszeichen - an den Stadteinfahrten von Wien gab es lange Zeit die Tafel "Hupverbot" und dunkel erinnere ich mich an Tafeln mit der Gebührenpflicht für Kurzparkzonen.
Noch eine Besonderheit: Wenn am Ortsgebiet wie in Perchtoldsdorf 40 ausgenommen Vorrangstraßen angeordnet sind und auf einer Nebenstraße aus welchem Grund auch immer ein Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung seht, dann sind ab dort nicht 50, sondern nur 40 erlaubt, d.h. derartige TAfeln heben nicht die am Ortseingang stehende aus.
Hannes