Autor Thema: Parkplatzreduktion in Währing (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))  (Gelesen 6582 mal)

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skytree

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Und wo steht geschrieben, dass jemand mit dem Kauf eines Kfz das Recht auf einen Parkplatz hat?
Wer hat das behauptet?

Weil davon geredet wird, dass man keine Parkplätze rückbauen könne. Erst wenn diese nicht mehr verwendet werden.

"Im 14. kannst - zumindest in der Umgebung wo meine Mutter wohnt - kannst nicht wirklich rückbauen, in der Nacht ist vollgeparkt."

Das spricht doch indirekt dafür, dass Leute glauben, ihr Kfz bekommt fix einen Parkplatz. Sonst könnte man ohne Rücksicht Parkplätze rückbauen, egal ob benötigt oder nicht.

haidi

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Das war als Erklärung zur Änderung der Parkplatzsituation im Bezirk gebracht.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Werner1981

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Im 5. Bezirk ist/war es ähnlich wie von haidi beschrieben. Die Einführung des Parkpickerls hat damals eine deutliche Erleichterung tagsüber gebracht, maximal 2/3 der Plätze sind besetzt. Ab ca. 19 Uhr schaut das aber ganz anders aus, da findet man wie eh und je kaum bis gar keinen Platz, dann werden auch die Ecken zugeparkt.
Das halte ich für ein Gerücht! Im 5. Bezirk gilt (wie in allen Innenbezirken) die Kurzparkzone nämlich bis 22 Uhr und nicht bis 19 Uhr.
Trotzdem nimmt die Parkplatz-Belegung bereits ab ca. 19 Uhr (im Winter früher, im Sommer später) drastisch zu. Um 22 Uhr findest kaum bis keinen legalen Platz mehr.