Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Nein, ich meine Radwege. Auch in Einbahnstraßen kann linksseitig ein Radweg sein, dieser sollte meiner Meinung nach nur gegen die Einbahn zu befahren sein.Echte, als solche gekennzeichnete Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beiden Richtungen befahren werden, ausgen. jene Fälle, wo § 8a. das ausschließt. Ist ein "Radweg mit Benützungspflicht" nur auf einer Straßenseite vorhanden, muss er (eigentlich) sogar in beiden Richtungen benützt werden.
Nachdem Verkehrszeichen rechts aufzustellen sind, ignoriere ich derartige Radwege, so lange nicht rechts ein Vekehrszeichen(!) steht, dass auf den Radweg links hinweist.
Bei Einbahnstraßen, in denen es erlaubt ist, gegen die Einbahn zu fahren, ist eben links (aus KFZ Sicht) ein Radfahrstreifen oder manchmal ein Radweg (wie in der Anton Sattler Gasse). Wenn man entprechend der Einbahn fährst, dann nützt man die Fahrbahn, in der Gegenrichtung den Radstreifen oder Radweg.
Ich habe aber schon einige Idioten am Drahtesel erlebt, die mir auf meiner Seite links fahrend entgegen gekommen sind!
