Der hat eine §40-Genehmigung und war heuer etliche Male als WTM-Fahrzeug unterwegs.
Für die "Ungebildeten" wie mich: Was ist denn die §40-Genehmigung?
(§§ 40 StrabVO 1999 und EisbG 1957 passen augenscheinlich nicht dazu.)
Man könnte den U2-Ersatz mit M führen.
Ob hier wohl jemand seine entsprechende(n) Signalscheibe(n) für diesen Verkehr zur Verfügung stellen würde? 
Wahrscheinlich nur, wenn sie am Dachsignal entsprechend mit Draht gesichert werden. 
Am Rande gefragt: In diversen Detailaufnahmen vom Dachsignal hierzuforums habe ich "entdeckt" (kannte ich so bis dahin nicht), dass die Signalscheiben in einem Halbrundrahmen ihren Halt finden, wo ich bis dahin glaubte, die Scheiben wären aufgehängt. Wie werden, so die Frage, diese Halbrundrahmen entwässert? Ein Entwässerungsloch konnte ich in den gesehenen Aufnahmen nämlich nicht entdecken. Ohne solches hält sich mbMn darin Regenwasser und wäre so wohl Angriffsfläche für Rost?