Autor Thema: Ströck 2018  (Gelesen 8426 mal)

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Ferry

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Re: Ströck 2018
« Antwort #15 am: 26. November 2018, 22:16:22 »
Hab mir gerade im Wiki die Statistik über die Reihe M angesehen und festgestellt, dass es in Wien zur Zeit 10 betriebsfähige Wagen gibt.
Also ich zähle elf Stück (4013, 4023, 4033, 4048, 4077, 4082, 4101, 4134, 4137, 4148, 4149).

Den 4082 habe ich nicht mitgezählt, da bei diesem nur der Vermerk "Ausstellungsfahrzeug" angeschrieben ist.

Der hat eine §40-Genehmigung und war heuer etliche Male als WTM-Fahrzeug unterwegs.

Außerdem könntest du für deine Gedankenspielerei noch die beiden M1 4151 und 4152 heranziehen :)

Zitat von: martin8721
Stimmt.  :)
Wobei auch hier nur der 4152 als Betriebsfahrzeug geführt wird, während der 4151 lediglich Ausstellungsfahrzeug ist.

Stimmt auch nicht, auch der war heuer schon mehrfach mit Fahrgästen unterwegs.

Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

4836er

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Re: Ströck 2018
« Antwort #16 am: 27. November 2018, 06:53:00 »
Werden diese Fahrzeuge außer zu Weihnachten (und Ostern(?)) überhaupt noch eingesetzt?

Nein. Auch nicht zu Ostern.
Dann wäre es sicher sinnvoller, diese historisch komplett wertlose Garnitur vom Gleisnetz der WL zu entfernen, statt historische (Betriebs)Fahrzeuge ohne Aussicht auf Wiederkehr zu verbannen. Die Ströck-Bim kann man auch mit was anderem fahren, das nicht 11 Monate pro Jahr Platz in ERB wegnimmt.  :P

Warum sollten die WL ihre eigenen Fahrzeuge vom Netz nehmen nur damit Fremdfahrzeuge Platz haben? Das widerspricht jeder Logik
Warum soll man trotz Platzmangel im Museum Platz für einen Zug verbrauchen, der absolut keinen historischen Wert (mehr) hat?  ???

Du hast schon recht...die beiden modernisierten M der WL sind historisch absolut wertlos... vorallem da sie nur Einrichtungsfahrzeuge sind...

Aber trotzdem: die WL werden keinen betriebseigenen Zug vom Netz nehmen, nur damit fremde Vereinsfahrzeuge in Wien bleiben können.  ;) Das fällt eindeutig in die Kategorie Wunschdenken.

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Re: Ströck 2018
« Antwort #17 am: 27. November 2018, 13:17:03 »
Man könnte den U2-Ersatz mit M führen.
Ob hier wohl jemand seine entsprechende(n) Signalscheibe(n) für diesen Verkehr zur Verfügung stellen würde? ;D
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Re: Ströck 2018
« Antwort #18 am: 27. November 2018, 14:39:02 »
Man könnte den U2-Ersatz mit M führen.
Ob hier wohl jemand seine entsprechende(n) Signalscheibe(n) für diesen Verkehr zur Verfügung stellen würde? ;D

Wahrscheinlich nur, wenn sie am Dachsignal entsprechend mit Draht gesichert werden. ;D
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Re: Ströck 2018
« Antwort #19 am: 27. November 2018, 18:48:21 »
Der hat eine §40-Genehmigung und war heuer etliche Male als WTM-Fahrzeug unterwegs.

Für die "Ungebildeten" wie mich: Was ist denn die §40-Genehmigung?
(§§ 40 StrabVO 1999 und EisbG 1957 passen augenscheinlich nicht dazu.)

Man könnte den U2-Ersatz mit M führen.
Ob hier wohl jemand seine entsprechende(n) Signalscheibe(n) für diesen Verkehr zur Verfügung stellen würde? ;D

Wahrscheinlich nur, wenn sie am Dachsignal entsprechend mit Draht gesichert werden. ;D

Am Rande gefragt: In diversen Detailaufnahmen vom Dachsignal hierzuforums habe ich "entdeckt" (kannte ich so bis dahin nicht), dass die Signalscheiben in einem Halbrundrahmen ihren Halt finden, wo ich bis dahin glaubte, die Scheiben wären aufgehängt. Wie werden, so die Frage, diese Halbrundrahmen entwässert? Ein Entwässerungsloch konnte ich in den gesehenen Aufnahmen nämlich nicht entdecken. Ohne solches hält sich mbMn darin Regenwasser und wäre so wohl Angriffsfläche für Rost?

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Re: Ströck 2018
« Antwort #20 am: 27. November 2018, 20:57:57 »
Die Signalscheibenaufnahme hat unten ein Loch.  ;)
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Re: Ströck 2018
« Antwort #21 am: 28. November 2018, 00:18:13 »
Die Signalscheibenaufnahme hat unten ein Loch.  ;)

THX. Dann hab ich dieses wirklich auf den diversen Bildern nicht entdeckt ...

Linie106

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Re: Ströck 2018
« Antwort #22 am: 28. November 2018, 09:12:51 »
Der hat eine §40-Genehmigung und war heuer etliche Male als WTM-Fahrzeug unterwegs.

Für die "Ungebildeten" wie mich: Was ist denn die §40-Genehmigung?

§40 ist das "Pickerl", "TÜV", wie auch immer man es nennen möchte.

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Re: Ströck 2018
« Antwort #23 am: 28. November 2018, 10:34:10 »
Für die "Ungebildeten" wie mich: Was ist denn die §40-Genehmigung?

§40 ist das "Pickerl", "TÜV", wie auch immer man es nennen möchte.

§ 40 EisbG regelt das Verzeichnis eisenbahntechnischer Fachgebiete, also quasi eine Sachverständigenliste. Die in dieser Liste angeführten Personen werden landläufig auch als §-40-Personen bezeichnet. Und die dürfen die Zulassung eines Fahrzeugs aussprechen. Das Pickerl hingegen, also die frühere Hu, wird im § 61 StrabVO geregelt.
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Re: Ströck 2018
« Antwort #24 am: 28. November 2018, 18:23:15 »
Für die "Ungebildeten" wie mich: Was ist denn die §40-Genehmigung?

§40 ist das "Pickerl", "TÜV", wie auch immer man es nennen möchte.

§ 40 EisbG regelt das Verzeichnis eisenbahntechnischer Fachgebiete, also quasi eine Sachverständigenliste. Die in dieser Liste angeführten Personen werden landläufig auch als §-40-Personen bezeichnet. Und die dürfen die Zulassung eines Fahrzeugs aussprechen. Das Pickerl hingegen, also die frühere Hu, wird im § 61 StrabVO geregelt.

Dankschön, 95B. Das war der missing link, der mir gefehlt hat. Die §-40-Personen habe ich im § 40 EisbG gefunden - eben deshalb hat mich das mit der §-40-Genehmigung verwirrt.

Da du schreibst "die frühere Hu" tut sich da für mich gleich wieder noch eine weitere Frage auf: D.h. also a) dass es die HU als solche nicht mehr gibt (heute "Pickerl" demnach nach § 61 StrabVO) und b) wonach war die HU geregelt? §-61-ähnliche Bestimmung finde ich in der StrabVO 1957 nicht - HU damals im EisbG? TIA

alteremil6

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Re: Ströck 2018
« Antwort #25 am: 09. Dezember 2018, 17:10:55 »
Wegen einer Betriebsstörung beim Dr.-Karl-Renner-Ring wurde heute der erste Kurs der Weihnachtsbim über die Börseschleife kurzgeführt (wie`s bei den weiteren Fahrten war, weiß ich nicht). Im Bild biegt die Garnitur vom Ring in die Börsegasse ein.
61218591