Die Straßenbahnverordnung 1999 galt ab 1. Jänner, wobei im § 64 Übergangsbestimmungen festgelegt wurden, die jedoch nicht den § 54 Abs. 8 (Bremslichter) betreffen.
Im § 66 findet sich
... treten .... die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung mit 1. Juli 2000 in Kraft.
Die Kölner hätten, wären sie zu dieser Zeit noch im Betrieb gewesen, mit 1.7.2000 auf 2 rote Bremslichter umzurüsten gewesen, hätten also noch 6 Monate "Bestandschutz) gehabt.
Anmerkung: Was hat das Forum gegen Absatz 8, der bei dieser Schreibweise - [] entspricht () - § 54 [8] zu § 54 (
führt