Damals bei der U2-Verlängerung zum Stadion gab es z.B. im 2. Bezirk einen Hausbesitzer, wegen dem die Bauarbeiten eine Zeit lang ruhen mussten, weil er sich beharrlich dagegen gewehrt hat, dass unter seinem Haus die U-Bahn durchführt. Sowas wäre mMn ein plakatives Beispiel für "Tut uns leid, aber deine Rülpser sind nicht wichtiger als zwei Millionen Menschen, für die wir das hier bauen."
Das bei der U2 ist aber schönes Beispiel dafür, das es auch in demokratischen Prozessen irgendwann einen Punkt gibt, wo der Staat einfach drüber fahren kann (drüber fahren ist plakativ; bei einem Enteignungsprozess wird auch immer eine Entschädigung festgelegt). Das dort ging aber auch nur, weil die U-Bahn eben unter seinem Grundstück durchmusste und es sein gegebenes Eigentumsrecht (welches bis in eine gewisse tiefe und in eine gewisse höhe geht) ist.
Gehen die Gleise aber an dem Grund vorbei, hat der Eigentümer das recht auf seine Rechte zu beharren (z.B.: Zufahrt, Lärmschutz, Licht und Luft). Werden diese Rechte nicht berührt, kann er gar nichts mehr machen, ausser sauer abdampfen und seinen Gemeinderatsabgeordneten anrufen und der kann dann, je nach Einfluß, ein Projekt an anderer Stelle sabotieren. Aber da sind wir wieder bei der Freunderlwirtschaft.
Und die meisten Tramprojekte werden weit vor diesen Prozessen, mit irgendwelchen Fadenscheinigen ausreden zu Grabe getragen.