Nur sagt das auch nichts über die eigentliche Durchfahrtshöhe aus. Denn bei der Hofwiesengasse liegt die Unterführung genau im Übergang von der Ebene in die Steigung.
Der Fahrdraht hängt bei der Hofwiesengasse in 3,5 m Höhe. Zumindest steht es so dort. Damit wird wohl die niedrigste Stelle gemeint sein.
Die Hofwiesengasse ist sicherlich die niedrigste Unterführung im Wiener Straßenbahnnetz.
Ich glaub, dass mit der Angabe 3.5m Fahrdrahthöhe eher der untere Bereich des Sicherheitsbereiches der Oberleitung gemeint ist, und man es einfach nur als Fahrdrahthöhe definiert, weil mit Sicherheitsbereich der Oberleitung würd keiner etwas anfangen.
In der Lichtraumbeschreibung wird angegeben, dass in Ausnahmefällen die Mindesthöhe bei Unterführung 3.90m sein darf, und man nach oben mind. 0.35cm für mögliche Fahrdrahtbrüche freihalten muss, ich gehe mal davon aus, dass dieser Wert nach unten auch mind. Freibleiben muss.
Das würde dann zb. 3.55m Lichtraumhöhe für den Straßenverkehr betragen, und wenn man auf Nummer sicher gehn will kommt 3.5m raus.
Als weiteres Argument wäre da noch, dass zB. der E2 eine mind. Fahrdrahthöhe von 3.815cm haben darf, der ULF sogar von 3.715m (Senklage bei 3.615m).