Ähm, doch, das stört eigentlich sehr viele Radfahrer, dass die Fahrradmitnahme in Bus und Bim nicht gestattet ist. Und außerhalb der HVZ fände ich persönlich auch, dass die Fahrradmitnahme in Niederflurstraßenbahnen sowie zumindest auf den Linien 11A, 11B, 26A und 48A analog zur U-Bahn geregelt gehört.
Also würden dann folgende Regelungen gelten:
- In der U-Bahn ist die Mitnahme außer zur HVZ gestattet. Wobei die "HVZ" Mo-Fr mit Betriebsbeginn startet.
- In der S-Bahn ist die Mitnahme immer gestattet, man braucht aber einen Extra-Fahrschein.
- In anderen ÖBB-Zügen ist die Mitnahme ohne Extra-Fahrschein gestattet.
- In der Bim ist die Mitnahme in allen Zügen außer E2 und c5 gestattet, außer in der HVZ, dazu siehe oben.
- Beim Bus ist die Mitnahme auf vier Linien gestattet, außer in der HVZ.
Eine außerordentlich sinnvolle Regelung, die sicher jeder Radfahrer innerhalb kürzester Zeit verinnerlicht hat.

Wenn mein Rad während der Fahrt defekt wird oder bevor ich durch einen plötzlichen Sommerwolkenbruch mit Hagel und Donner hindurchradeln muss, nehme ich kurzerhand die U-Bahn und lasse das Rad selbstverständlich nicht irgendwo in der Stadt stehen.
Nur betrifft der Sommerwolkenbruch dann gleichzeitig zahlreiche Radfahrer auf einmal - das heißt, man muss bei den Öffis entweder ständig Kapazitäten in Form von freien Bereichen vorhalten, die die meiste Zeit nicht genützt werden, oder wenn es tatsächlich zum Wolkenbruch kommt, stehen die Räder im Weg herum, weil es keine Plätze dafür gibt. Für Sonderfälle (Rad wird auf der Fahrt defekt) kann man ein Taxi rufen, muss man eh, wenn man von einer U-Bahn-Station weit entfernt ist und nicht schieben will.
Und abseits der HVZ wird das Mitführen der Rads in der Regel kein Problem sein. In einem bereits überfüllten Zug bringe ich weder ein Rad noch einen Kinderwagen unter, ganz egal ob das eine jetzt nicht mitgeführt werden darf und das andere schon.
In der Leipziger S-Bahn gilt die Regel, dass Räder die niedrigste Priorität haben. Das heißt, wenn der Zug voll ist, müssen zuerst die Radfahrer aussteigen und Fahrgäste dürfen nachrücken, die Schaffner setzen das auch durch (und erzeugen damit natürlich Verspätung). Es ist auch nachvollziehbar, weil man das Problem des Platzbedarfs deutlich sieht: Vier Fahrgäste mit Rad brauchen so viel Platz wie acht sitzende oder ~10-15 stehende Fahrgäste ohne.
Dass Räder in Bus und Bim nicht erlaubt sind, ist der geringeren Fahrzeugbreite geschuldet. Wo willst du im ULF ein Rad abstellen, ohne dass du allen den Weg versperrst? Entsprechend ist auch der Transport größerer Möbel und anderer sperriger Objekte in Bus/Bim untersagt. Dass die unsäglichen extrabreiten Doppelkinderwägen nicht in diese Kategorie fallen gehört überdacht. Im ULF z.B. ein No-Go mMn.
Stimmt, Österreich ist ja viel zu kinderfreundlich, wie man an den hohen Geburtenraten sieht.
Wenn ich eine Wachau- oder Seewinkel-Radtour unternehmen will und in Wien wohne, dann nehme ich das Rad mit in den Zug oder transportiere es mit dem Auto zu gewünschtem Startort. Verkehrsmittel mit Verkehrsmittel transportieren. Dasselbe gilt, wenn ich aus Hadersdorf das Rad mit der S80 nach Stadlau mitführe, weil ich eine Lobau-Rundfahrt plane.
Warum wirfst du jetzt U-Bahn (öffentliches Nahverkehrsmittel) und Zug (öffentliches Fernverkehrsmittel) durcheinander?
Im Übrigen wird auch ein Kinderwagen, der selbstverständlich ein Verkehrsmittel (für das Kind!) ist, von einer Person gelenkt. Und diese Person+Kinderwagen fressen z.T. deutlich mehr Platz weg als es eine Person mit Rad tut.
Sollen Kinder im Kinderwagen jetzt alleine in den Öffis fahren?

In dem Fall geht es um
zwei Fahrgäste!
Mit dieser Argumentation sollte man auch die Fahrradabstellanlagen wieder abschaffen.
"Liebe Mitbürger, geht 1 oder 2 km von eurem Wohnort zur nächstgelegenen Öffistation zu Fuß. Die gegenüber dem Radfahren zusätzlichen 10 Minuten sind effizient investiert!" Genau so bringt man die notwendige Verlagerung vom Auto zum Öffi zu Fall.

Nein, wieso? Dort nehmen sie ja keinen Platz in den Öffis weg, sondern höchstens Parkraum für Autos, und das ist im Interesse der Effizienz eine gute Sache.
Gefahrenstoffe in der U-Bahn sind kein Argument fürs Verbieten? Ganz abgesehen davon, dass ein Moped gegenüber einem Fahrrad wesentlich mehr Platz braucht, auch weil es wesentlich weniger wendig ist.
Ein Fahrrad mit Elektromotor und Akku, das 25 km/h fahren kann, ist ein Fahrrad und erlaubt. Kann es 26 km/h fahren, ist es ein Moped, braucht ein rotes Kennzeichen und ist verboten. Es sind ja nicht kraftstoffbetriebene Fahrzeuge verboten, sondern alles, was ein Kennzeichen braucht.