Autor Thema: Zulässige Zugszusammenstellungen  (Gelesen 6738 mal)

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Zulässige Zugszusammenstellungen
« am: 15. Oktober 2010, 15:38:17 »
Aus dem Jahresbericht 1959 stammt die auf Grund offizieller Unterlagen erstellte Liste der erlaubten bzw. verbotenen Zugskombinationen auf den Linien der Wiener Straßenbahn.

13er

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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2010, 16:10:32 »
Die Liste hab ich mir schon lange zu kennen gewünscht, nur immer zu fragen vergessen, danke!!
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Ferry

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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2010, 13:47:15 »
Aus dem Jahresbericht 1959 stammt die auf Grund offizieller Unterlagen erstellte Liste der erlaubten bzw. verbotenen Zugskombinationen auf den Linien der Wiener Straßenbahn.
Wie oft wurde diese Liste aktualisiert? Jährlich?

Bemerkenswert auch die vielen Typen, die nicht zur Hohen Warte fahren durften... hing das mit den dortigen Steigungen zusammen? Aber Steigungen gab es 1959 im Wiener Netz auch noch genug andere...
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2010, 14:46:16 »
Wie oft wurde diese Liste aktualisiert? Jährlich?

Bemerkenswert auch die vielen Typen, die nicht zur Hohen Warte fahren durften... hing das mit den dortigen Steigungen zusammen? Aber Steigungen gab es 1959 im Wiener Netz auch noch genug andere...
Möglicherweise, genau weiß ich das auch nicht, aber sicher so oft wie nötig.

Der Grund für die Sperre des 37ers für viele Wagentypen lag in der geringen Tragfähigkeit der Brücke über die Vorortelinie.

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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #4 am: 12. Juli 2011, 14:27:18 »
Zum Aufnahmezeitpunkt noch ein Wunschtraum, der sich in dieser Kombination G+g+g erst Jahrzehnte später erfüllen sollte. Dann wurde aber von dieser Zugskomposition kaum Gebrauch gemacht. Das 1905 an einer unbekannten Stelle aufgenommene Bild zeigt den G 919 mit den beiden später als Type g bezeichneten Musterwagen 1952 und 1953. Die Zulassung bestimmter G-Triebwagen mit zwei großen Beiwagen erfolgte 1930, die Genehmigung der Führung von g-Beiwagen im Dreiwagenzug erst 1932.

Ferry

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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #5 am: 12. Juli 2011, 15:56:27 »
Zum Aufnahmezeitpunkt noch ein Wunschtraum, der sich in dieser Kombination G+g+g erst Jahrzehnte später erfüllen sollte. Dann wurde aber von dieser Zugskomposition kaum Gebrauch gemacht. Das 1905 an einer unbekannten Stelle aufgenommene Bild zeigt den G 919 mit den beiden später als Type g bezeichneten Musterwagen 1952 und 1953. Die Zulassung bestimmter G-Triebwagen mit zwei großen Beiwagen erfolgte 1930, die Genehmigung der Führung von g-Beiwagen im Dreiwagenzug erst 1932.
Wenn man wüßte, wo der 919 im Jahre 1905 stationiert war, ließe sich vielleicht herausfinden, auf welcher Linie die Aufnahme gemacht wurde.
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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #6 am: 12. Juli 2011, 17:27:01 »
Ein heißer Kandidat, zu dem das Foto irgendwie auch passen würde, wäre natürlich der 80er, der immer schon für Testfahrten "mißbraucht" wurde. Aber auch schon 1905?
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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #7 am: 12. Juli 2011, 17:58:11 »
Die Strecke ab Stadionbrücke zum Lusthaus wurde erst 1909 eröffnet.

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Re: Zulässige Zugszusammenstellungen
« Antwort #8 am: 12. Juli 2011, 18:02:17 »
Die Strecke ab Stadionbrücke zum Lusthaus wurde erst 1909 eröffnet.
Uhoh, epic fail... Mehr historische Netzkenntnisse an mich selbst...
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