Und die Aggregate sind in den beiden Wagen verteilt, die können nur zusammen fahren.
Bei den U (und damit auch bei den U
2) war/ist das jedenfalls so. Ich bilde mir aber ein, gelesen zu haben, dass bei den U
1 die beiden Wagen einer Garnitur gleich ausgeführt sind, also theoretisch jeweils allein fahren könnten. Ob das bei den Serienfahrzeugen (U
11) dann auch so gemacht wurde, weiß ich nicht. Die im Betrieb nicht trennbare Kupplung war bei den damaligen betrieblichen Gepflogenheiten eher den an diesen Enden nicht vorhandenen Führerständen geschuldet.
Weil man anfangs dachte, auch nur mit Doppelwagen zu fahren.
Ja, bei der Planung war das so gedacht, und die Wagen wurden daher so bestellt und gebaut. Aber selbst beim Probebetrieb zwischen Heiligenstadt und Friedensbrücke wurde schon nur mit jeweils zwei Doppelwagen gefahren, und auch im regulären Betrieb waren die Kurzzüge nicht kürzer. Ich verstehe daher bis heute nicht, warum man bei der zweiten Bauserie (d.h. ab 2/3063) oder spätestens bei den U
1/U
11 nicht den Führerstand an einem Ende eingespart und die Garnituren "Rücken an Rücken" gekuppelt hat (vergleichbar mit dem heutigen Betrieb auf der U6). Man hätte Geld gespart und großzügigeren Platz für Rollstühle und Kinderwagen gewonnen.