Interessant wäre: Wären die WL bereit, einem neu als Straßenbahnfahrer eintretenden 20-Jährigen nach zwei Jahren die gleichen Konditionen zu bieten, wie sie derzeit einem 65-jährigen Straßenbahnfahrer bieten, der nach 45 Dienstjahren in Pension geht?
Und wenn nein, warum nicht?