Die Hundeampel würde Sinn haben, wenn Fußgänger und Radfahrer getrennt grün hätte. So aber gibt man 2 konkurriernden Verkehrsströmen grün!
Das sind bedingt verträgliche Verkehrsströme, die gemeinsam grün haben können. Es ist ja der Standardfall, dass man beim als Fahrzeuglenker beim Abbiegen auf parallele Fußgänger- bzw. Radquerungen achten muss, die gleichzeitig grün haben.
Gemeinsam mit dem Querverkehr auf grün schalten ist eben nicht möglich, weil das nichtverträgliche Verkehrsströme sind, die keinesfalls gleichzeitig grün haben dürfen.
Wie gesagt, eine Stopptafel hätte es auch getan, diese Überreglementierung führt sowieso nur zur Ignoranz.
Derartige Situationen, wo es hauptsächlich um Konfliktpunkte des Radverkehrs mit dem Fußverkehr, aber teilweise auch Konflikte des Radverkehrs mit anderem Radverkehr oder sogar Kfz-Verkehr geht, wurden in den letzten Jahren in Wien systematisch mit Grünpfeil-Tafeln zum Rechtsabbiegen bzw. Geradeausfahren bei Rot versehen, seitdem es diese Möglichkeit in der StVO gibt:
https://www.fahrradwien.at/tipps-und-regeln/gruenpfeil-an-roten-ampeln/Da ist dann das rote Licht für die betreffende Relation wie eine Stopptafel, da man vor dem Weiterfahren anhalten muss.
In der konkreten Situation bei der Kendlerstraße bräuchte man aber ein Verkehrszeichen zum Linksabbiegen bei Rot, was in der österreichischen StVO bisher nicht vorgesehen ist.