Unter
https://wien.orf.at/stories/3322289/ wird folgendes berichtet:
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Rund 17.000 Studierende klagen die Wiener Linien wegen Ungleichbehandlung: Es geht um die Kosten für das „Öffi“-Semesterticket. Jene mit Hauptwohnsitz in Wien wurden begünstigt. Mehrere Gerichtsurteile fielen bereits zugunsten der Studierenden aus..
Bis zum Sommersemester 2023 mussten Studierende ohne Wiener Hauptwohnsitz für das Semesterticket 150 Euro zahlen, während Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien nur 75 Euro bezahlten. Die Wiener Linien stehen vor einer finanziellen Herausforderung, da zahlreiche Studierende die Rückerstattung der Preisdifferenz für die Semestertickets fordern.
Rechtsstreit bereits seit 2020
Der Rechtsstreit begann 2020, erste Erfolge für die Studierenden wurden 2022 erzielt. In mehreren Einzelverfahren haben die Studierenden bereits gewonnen, zuletzt vor einer Woche am Landesgericht für Zivilrechtssachen. Ein Urteil zur Sammelklage steht noch aus.
Für die Wiener Linien könnten die Rückzahlungsforderungen in die Millionen gehen. Sie betonten, dass es sich um Steuergelder handelt und daher jeder Anspruch genau geprüft wird. Hunderte Ansprüche seien zudem bereits abgelehnt worden, da sie fehlerhafte Angaben beinhalteten, etwa den falschen Semesterzeitraum. Ein Vergleichsangebot der Wiener Linien wurde vom Prozessfinanzierer bisher abgelehnt, jetzt sollen die weiteren Prozesse noch abgewartet werden.
Die Plattform Ticketerstattung.at, vertreten durch Anwalt Martin Cvikl, unterstützt die Klägerinnen und Kläger. „Der Spielraum für die Wiener Linien, das zu verzögern, wird sukzessive enger. Die Tatsache, dass eben ein Datenabgleich schon stattfindet oder stattgefunden hat, indiziert auch, dass die sich damit abgefunden haben, dass hier Zahlungen zu leisten sind“, sagte Cvikl.
Wiener Linien wollen „abwarten“
Die Wiener Linien wollen die Entscheidungen in allen ausstehenden Verfahren abwarten, was bedeutet, dass viele Studierende noch länger auf eine Rückerstattung warten müssen. Die Plattform Ticketerstattung.at kritisierte diese Verzögerungstaktik und warnte vor den zusätzlichen Prozesskosten, die letztlich die Steuerzahler tragen müssten. Seit Sommersemester 2023 gilt ein einheitlicher Ticketpreis für alle Studierenden unabhängig vom Wohnsitz."
nord22