Bei einer Veränderung der Bergstrecke (Rückbau auf ein Gleis) hätte wohl das UNESCO-Welterbekomittee was dagegen: Bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderungen in geschützten Gebieten müssen den "außergewöhnlichen universellen Wert" erhalten, um den Titel nicht zu gefährden. Und das Bundesdenkmalamt (BDA) hätte wohl auch ein Wörtchen mitzureden, im schlimmsten Fall liegt ein stillgelegtes (2.) Gleis bis zur Verrottung der Schwellen da, weil sich BDA und ÖBB (Holding als Gesamtverantwortung oder Infra weil Infrastruktur) nicht bezüglich der Erhaltung des Gleises (zumindest optisch) nicht einig werden. Ein diesbezügliches Verhaltensmuster zeigt sich aktuell in Sachen Schienenfahrzeug-Sammlung der Republik.