Bei einem Handyticket gibt es ja immer die Möglichkeit, bei Bedarf irgendwo abzulesen, von wo nach wo oder für was das gilt. Bei einer Debitkarte? Da sieht man gar nichts und praktisch jeder hat eine. Das Vorweisen einer Debitkarte hat also keinerlei Aussagekraft.
DSGVO sagt, dass der Kaufmann unter Anderem die Kartennummer und den Betrag und noch ein paar Sachen abspeichern darf.
Ich stell mir das so vor, dass beim Tap vorm Ride zumindeest die Kartennummer, die Uhrzeit und der Ort abgespeichert werden. Bei der Kontrolle wird in dieser Datenbank nachgesehen, ob es einen für diesen Fahrgast und diese Uhrzeig gültigen Eintrag gibt