Autor Thema: Erkennbarkeit von aufgelassenen Haltestellen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen)  (Gelesen 19021 mal)

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haidi

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auch eine für die Straßenbahn per Kreuz vorübergehend aufgelassene Haltestelle bleibt für den Autofahrer eine Haltestelle

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Hannes
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hema

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auch eine für die Straßenbahn per Kreuz vorübergehend aufgelassene Haltestelle bleibt für den Autofahrer eine Haltestelle

????

Hannes
Solange bzw. soweit sich an einer Örtlichkeit eine Haltestelle befindet und dies der Allgemeinheit durch eine dort aufgestellte Haltestellentafel ersichtlich ist gelten dort auch die entsprechenden Vorschriften, in unserem Fall geht es um den Vorrang einer aus einem Haltestellenbereich ausfahrenden Straßenbahn. Für Autofahrer ist es belanglos, ob sich dort eine rote, blaue, gestreifte, provisorische oder sonstige Tafel befindet und ob die Haltestelle verkehrsmäßig eingehalten wird oder nicht, eben weil sie nur temporär bedient wird oder vorübergehend aufgelassen ist. Ebenso, ob ein Zug im Linienverkehr steht oder ein Sonderzug oder ein Arbeitsfahrzeug ist. Er kann und muss das gar nicht im Detail wissen.
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Linie 41

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Naja, aufgelassene Haltestellen sind aber leider zu gut erkennbar und das könnte sogar zur Fehlinformation führen, daß der Autofahrer glaubt, es sei dort keine Haltestelle mehr.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Eine Haltestellentafel ist definiert (Verordnung oder Gesetz) und hat kein schwarzes Kreuz. Wenn ich das mit Verkehrszeichen vergleiche, wo eine Änderung dies ungültig macht und die Haltestellentafel ja auch die Wirkung eines Verkehrszeichens hat (Halteverbot etc.), dann sehe ich das analog.

Hannes
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hema

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Eine Haltestellentafel ist definiert (Verordnung oder Gesetz) . . . .
Aha. Und wo? Ich meine jetzt, wo das für jedermann ersichtlich definiert wird (für Straßenbahnhaltestellen, nicht für den Bus)!  ;)


Zitat
Wenn ich das mit Verkehrszeichen vergleiche, wo eine Änderung dies ungültig macht . . . .
So einfach ist das auch nicht, sonst müsstest du ja auch die Stopp-Tafeln nicht mehr beachten, wenn irgend ein Tierschützer-Aufkleber drauf pickt oder sie komplett mit Flugschnee bedeckt sind. Oder Verkehrszeichen generell, sobald jemand unerlaubterweise eine Verkaufstasche für Zeitungen oder sein Fahrrad dran anhängt!
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haidi

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Es ist wohl ein Unterschied, ob ein Verkehrszeichen beabsichtigt verändert worden ist (Aufgelassen-Kreuz oder mit roten Klebeband von der Straßenverwaltung ausgekreuzt), ob es durch Alter und Verwitterung unkenntlich geworden ist oder ob sie durch Vandalismus leicht verändert, aber nicht unkenntlich gemacht wurde.

Und wie definiert sich eine Haltestelle?
Ich würde sagen: Ein Ort, der zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen in öffentliche Verkehrsmittel dient, was bei einer auch vorübergehend aufgelassenen Haltestelle wohl nicht der Fall ist.

Hannes
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95B

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Es ist wohl ein Unterschied, ob ein Verkehrszeichen beabsichtigt verändert worden ist (Aufgelassen-Kreuz oder mit roten Klebeband von der Straßenverwaltung ausgekreuzt), ob es durch Alter und Verwitterung unkenntlich geworden ist oder ob sie durch Vandalismus leicht verändert, aber nicht unkenntlich gemacht wurde.
Woher soll ein Unbedarfter wissen, ob das "AUFGELASSEN"-Pickerl von Bediensteten angebracht wurde oder ob es sich dabei um Vandalismus handelt? Eine "von der Straßenverwaltung mit rotem Klebeband ausgekreuzte" Haltestelle ist zudem wiederum für den Straßenbahnfahrer nicht aufgelassen, da dieses Auskreuzen kein gültiges Signal im Sinne der SV STRAB darstellt und im Zweifelsfall nicht angenommen werden kann, dass die Haltestelle ungültig ist.

Und wie definiert sich eine Haltestelle?
Ich würde sagen: Ein Ort, der zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen in öffentliche Verkehrsmittel dient, was bei einer auch vorübergehend aufgelassenen Haltestelle wohl nicht der Fall ist.
Das sagst du - aber was sagt das Gesetz?
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HLS

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Ich glaube wir entfernen uns vom Thema "Störung und Fahrtbehinderungen" grad mit sieben Meilenstiefeln.  ::)
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twf

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Ich glaube wir entfernen uns vom Thema "Störung und Fahrtbehinderungen" grad mit sieben Meilenstiefeln.  ::)
Darum habe ich diese Diskussion jetzt in einen eigenen Thread abgetrennt.

hema

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Woher soll ein Unbedarfter wissen, ob das "AUFGELASSEN"-Pickerl von Bediensteten angebracht wurde . . . .
Vor allem gibt es ja auch die Fälle, wo fünf Meter hinter einer "ausgekreuzten" Tafel eine provisorische aufgestellt ist (z.B. Aufgrabung etc.) oder wo bei einer Doppelhaltestelle nur die vordere aufgelassen ist. Wie lange soll ein Autofahrer dort die Situation studieren, oder beim Kundendienst nachfragen, um zu seiner Erkenntnis über die augenblicklichen Vorrangverhältnisse zu kommen!?
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haidi

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Ich fasse mehrere Antworten zusammen:

1. Wie soll ein Autofahrer als z.B. entgegenkommender Linksabbieger überhaupt erkennen, ob die Straßenbahn da an einer Haltestelle anhält oder auf freier Strecke.

2. Mit rot auskreuzen waren natürlich Verkehrszeichen nacht StVO gemeint.

3. Ist die vordere einer Doppelhaltestelle aufgelassen, die Straßenbahn macht Fahrgastwechsel bei der hinteren, zieht vor und hält bei einem Sicherheitshalt wäre es dann Vorrangverzicht.

Nochmals meine Frage:
Wo steht, dass eine aufgelassene Haltestelle einen Vorrangverzicht der Straßenbahn ausschließt?

Hannes

Hannes
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Klingelfee

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Ich fasse mehrere Antworten zusammen:

1. Wie soll ein Autofahrer als z.B. entgegenkommender Linksabbieger überhaupt erkennen, ob die Straßenbahn da an einer Haltestelle anhält oder auf freier Strecke.

2. Mit rot auskreuzen waren natürlich Verkehrszeichen nacht StVO gemeint.

3. Ist die vordere einer Doppelhaltestelle aufgelassen, die Straßenbahn macht Fahrgastwechsel bei der hinteren, zieht vor und hält bei einem Sicherheitshalt wäre es dann Vorrangverzicht.



Nochmals meine Frage:
Wo steht, dass eine aufgelassene Haltestelle einen Vorrangverzicht der Straßenbahn ausschließt?

Hannes

Hannes

§19/8 der STVO

Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Ich wollte wissen, wo es steht, dass eine aufgelassene Haltestelle als Haltestelle im Sinne des §19 StVO gilt, das geht aus dem §19 nicht hervor.

Hannes
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darkweasel

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Das Problem dürfte auch sein, dass gar nirgends festgeschrieben ist, woran man eine Straßenbahnhaltestelle erkennt! :lamp:

Eine Definition liefert Wikipedia:
Eine Haltestelle ist ein Ort auf einer Linie des Öffentlichen Personenverkehrs, an dem das Fahrzeug planmäßig oder gewöhnlich anhält, um Passagieren das Zu- und Aussteigen zu ermöglichen.
Da es bei einer aufgelassenen Haltestelle nicht planmäßig oder gewöhnlich möglich ist, zu- oder auszusteigen, würde ich das schon so interpretieren, dass eine solche auch für Autofahrer nicht als Haltestelle gilt. Ich bin aber nur ein Laie, der seine persönliche Auffassung ausdrückt ...

95B

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Eine Definition liefert Wikipedia:
Wiki-"Definitionen" zählen elf. Zudem ist diese Wiki-Aussage unzureichend, denn die Personalablösehaltestelle beim Bahnhof Kagran wird davon beispielsweise nicht erfasst, und die Haltestellen für bestimmte Züge würden großteils auch nicht darunterfallen.
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