Frage: Was ist die Grundregel?
Hannes
Die Grundregel ist ein Sammelsurium aus mehreren Regeln.
Hier die wesentlichen Regeln, zum Teil gekürzt – Vorrangstraßenregel habe ich aus naheliegenden Gründen weggelassen, die ist nicht anders als in der StVO.
GRUNDREGEL
a) Kreuzungen und sonstige Berührstellen werden in der Reihenfolge durchfahren, in der die Züge dort eintreffen oder abgefertigt werden.
b) Ein fahrender Zug hat Vorrang vor einem noch stehenden Zug.
c) Ein stehender Zug darf die Kreuzung vor einem in Fahrt begriffenen Zug nur dann noch befahren, wenn letzterer bei Einhaltung der vorschriftsmäßigen Fahrgeschwindigkeit durch nichts aufgehalten oder zur Bremsung genötigt wird.
Mit jedem Zug darf auch der Gegenzug gleichzeitig fahren, ausgenommen vor Weichen, wo eine Berührungsgefahr besteht oder wenn ein Straßenbahn-Verkehrslichtsignal oder ein Verkehrsposten anderes anzeigt.
d) Befinden sich zwei Züge in Fahrt und nähern sich einer Berührstelle (z. B. bei übersichtlichen eingleisigen Streckenteilen oder Linksgleiswechseln), so hat der Zug den Vorrang, der dieser näher ist; bei gleichzeitigem Abstand der stadtnähere Zug.
e) Der Fahrer darf seinen Zug vor einer Kreuzung erst dann in Bewegung setzen, wenn er der Überzeugung ist, daß der im Gefälle fahrende, kreuzende Zug verläßlich angehalten werden kann.
RECHTSREGEL
Treffen vor einer Berührstelle zwei oder mehrere Züge aus gleichrangigen Straßen kommend gleichzeitig zusammen oder werden gleichzeitig abgefertigt, hat der von rechts kommende Fahrer den Vorrang, das ist derjenige, der rechts von sich keinen Zug hat.
STADTREGEL
Treffen vor einer Berührstelle mehrere Züge aus gleichrangigen Straßen kommend gleichzeitig zusammen oder werden gleichzeitig abgefertigt und es hat jeder Fahrer rechts von sich einen Zug, gebührt der Vorrang dem stadtnäheren Zug.
LINKSWEICHENREGEL
Diese gilt, wenn die anderen Regeln nicht anwendbar sind.
Ist von zwei Zügen vor einer Kreuzung ein Zug vor einer Linksweiche, so hat der andere Zug den Vorrang. Sind beide Züge vor Linksweichen, so hat der stadtnähere Zug den Vorrang. Dies gilt auch bei geregelten Kreuzungen.
Gleiswechsel, deren Weichen im Verkehr gegen die Spitze befahren werden, sind hinsichtlich des Vorranges den Linksweichen gleichzuhalten.
Quelle: Lehrbefehelf für Straßenbahnfahrer basierend auf DV-Strab 1977Daraus ergibt sich für die Kreuzung Währinger Straße/Spitalgasse folgendes:
Annahme ist, daß beide Züge zum Fahrgastwechsel in der Haltestelle angehalten haben und bei beginnender Freiphase abgefertigt werden. Prinzipiell käme Grundregel c) zweiter Absatz zur Anwendung, da aber Berührgefahr gegeben ist (Linksweiche!) fällt diese Regel aus. Grundregel d) kann nicht angewendet werden, die Züge befinden sich nicht in Fahrt sondern bei Ausfahrt aus der Haltestelle. Die Rechtsregel fällt aus, da die beiden Züge keinen kreuzenden Fahrweg haben (die Ampelphase würde das auch gar nicht erlauben). Die Stadtregel kann nicht zur Anwendung kommen, da der Zug aus der Spitalgasse rechts von sich keinen weiteren Zug hat bzw. dieser auf Grund der Ampelphase Nachrang hätte. Es bleibt die Linksweichenregel, welche den stadtauswärtsfahrenden Zug auffordert Vorrang zu geben.
Unter der Annahme, daß der stadtauswärtsfahrende Zug vorher abgefertigt hat, ist noch folgendes Szenario denkbar: Der stadtauswärtsfahrende Zug hat nach der Grundregel Vorrang, fährt bis über die Verzweigungsweiche vor und hält dort an. Damit hat er auf seine Vorfahrt verzichtet (anhalten außerhalb der Haltestelle). Der Gegenzug darf somit die Kreuzung überqueren, anschließend fährt der ursprüngliche Zug weiter, um die Kreuzung zu räumen.