Autor Thema: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen  (Gelesen 21209 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14543
Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« am: 01. Dezember 2011, 13:17:09 »
Hallo,
heute in der Krone gelesen:
Mutter mit Zwillingskinderwagen muss Straßenbahn verlassen, weil Rollstuhlfahrer den Platz hinter der Fahrerkabine beansprucht hat. Was mich jedoch verwundert hat war die Aussage von Anwer Lang:
Zitat
Die Wiener Linien bedauern den Vorfall. Sprecher Answer Lang: "Wir sprechen mit dem Fahrer. In dieser Situation war es aber eigentlich unmöglich für ihn, alles richtig zu machen."

Man wird doch nicht hinter den Fahrern stehen?

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Linie 41

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11675
    • In vollen Zügen
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 13:21:56 »
Ja, da hat die KZ wohl in Facebook mitgelesen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6447
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2011, 13:29:40 »
Hallo,
heute in der Krone gelesen:
Mutter mit Zwillingskinderwagen muss Straßenbahn verlassen, weil Rollstuhlfahrer den Platz hinter der Fahrerkabine beansprucht hat. Was mich jedoch verwundert hat war die Aussage von Anwer Lang:
Zitat
Die Wiener Linien bedauern den Vorfall. Sprecher Answer Lang: "Wir sprechen mit dem Fahrer. In dieser Situation war es aber eigentlich unmöglich für ihn, alles richtig zu machen."

Man wird doch nicht hinter den Fahrern stehen?

Hannes


Dann geben wir dei Schuld halt dem Ulf. Als Sofortmassnahme werden bei allen ULFs die Sitze entfernt.

Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2011, 13:33:26 »
Ja, da hat die KZ wohl in Facebook mitgelesen.
Oder die Posterin hat sich zusätzlich zu Facebook auch an die Krone gewandt. Answer hat da ganz recht: In dem Fall kann man als Fahrer wirklich nicht "gewinnen"; egal wie man sich verhält, irgendwen verärgert man mit jeder Entscheidung.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36188
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2011, 13:34:03 »
Man wird doch nicht hinter den Fahrern stehen?
Nachdem das Gegenteil bei der Kinderwagengeschichte davor in der Öffentlichkeit nicht sonderlich gut rübergekommen ist, probiert man es halt jetzt so. Nur nix Konkretes sagen, da könnten wir uns ja selber ein Ei legen...

Ich wäre ja für eine Änderung der Vorschriften: "Vor der Mitnahme von Kinderwägen ist die Betriebsinspektion zu verständigen und weitere Weisungen sind einzuholen." :D

In dem Fall kann man als Fahrer wirklich nicht "gewinnen"
"Sonderzug, bitte alle aussteigen!"  ;D ;D ;D
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Operator

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5585
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2011, 13:35:01 »
Interessant ist dabei die Tatsache, das die W.L. erst heute eine Direktionverfügung veröffentlichten, indem die  Mitnahme von Kinderwagen geregelt wird. Warscheinlich hat es der liebe Kollege noch nicht gelesen, aber das "Intranet" ist für alle Bediensteten einsichtig. Abgesehen davon würde ich da niemanden vorverurteilen. Wir wissen ja, das sich vieles oft anders darstellt, wenn es in die Öffentlichkeit gebracht wird!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2011, 13:36:07 »
Ich wäre ja für eine Änderung der Vorschriften: "Vor der Mitnahme von Kinderwägen ist die Betriebsinspektion zu verständigen und weitere Weisungen sind einzuholen." :D
An die Kinderwagenbewegerin ist bis zur Antwort der BI die Durchsage zu machen: "Betriebshalt. Wir ersuchen die Dame mit dem SUV-Doppelwagerl, den Wagen nicht zu verlassen." :D
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36188
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2011, 13:40:02 »
An die Kinderwagenbewegerin ist bis zur Antwort der BI die Durchsage zu machen: "Betriebshalt. Wir ersuchen die Dame mit dem SUV-Doppelwagerl, den Wagen nicht zu verlassen." :D
Und: "Bitte niemand aus- oder einsteigen, den Kinderwagen von der Straße aus nicht berühren!" ;)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

U4

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3103
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2011, 14:12:48 »
Interessant ist dabei die Tatsache, das die W.L. erst heute eine Direktionverfügung veröffentlichten, indem die  Mitnahme von Kinderwagen geregelt wird. Warscheinlich hat es der liebe Kollege noch nicht gelesen, aber das "Intranet" ist für alle Bediensteten einsichtig. Abgesehen davon würde ich da niemanden vorverurteilen. Wir wissen ja, das sich vieles oft anders darstellt, wenn es in die Öffentlichkeit gebracht wird!
Und wie ist die Regelung ??
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16401
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2011, 14:13:34 »
In dem Fall kann man als Fahrer wirklich nicht "gewinnen"; egal wie man sich verhält, irgendwen verärgert man mit jeder Entscheidung.
Das stimmt schon. Nur hat er sicher falsch gehandelt, außer es hätte einen Grund gegeben, die Frau von der Fahrt auszuschließen. Hatte sie keinen Fahrschein? War sie stark alkoholisiert? Hat sie gestunken oder war verdreckt? Hat sie die Sicherheit des Betriebes oder anderer Fahrgäste gefährdet? Eigentlich im Gegenteil, sie hat sich den Platz gesucht, wo sie am wenigsten im Weg ist - andere stellen sich mit Riesenkinderwagen einfach in den Bereich bei einer der Türen und scheren sich um gar nichts (was sollen sie sonst auch, viel Platz ist ja nicht).

Ein Rollstuhlfahrer hat zwar prinzipiell das Recht/die Erlaubnis mitzufahren, aber keinen verbindlichen Anspruch. Wenn der Rollstuhlplatz besetzt ist (z.B. durch einen anderen Rollstuhl), kann er ja auch bei einer anderen Tür reinfahren, ist ihm das technisch nicht möglich, muss er halt warten. Genauso, wenn der Wagen überfüllt ist. Wäre die Frau nicht ausgestiegen oder wären dort fünf große Männer gestanden und nicht weggegangen, was dann? Hätte die Polizei kommen sollen? Und was genau hätte die machen sollen?

Was ist, wenn die Rampe kaputt ist? Muss dann ein Reparaturtrupp vor Ort erscheinen? Oder wird da der Rollstuhlfahrer Verständnis zeigen müssen, wenn auch widerwillig? Oder es sehr schnell schaffen, bei der zweiten Tür einzusteigen. Im Sinne der Barrierefreiheit muss(te) in Öffis die Möglichkeit geschaffen werden, auch Rollstuhlfahrer zu befördern, aber diese Möglichkeiten sind auch begrenzt. Eine Tramway ist eben kein speziell darauf ausgerichteter Behindertentransporter.



Falls halbwegs genug Platz im Zug gewesen ist und der Rolli-Fahrer nicht in der Lage war, bei der zweiten Tür einzusteigen, wäre die gegebene Lösung gewesen, die Frau kurz rauszubitten, damit der Rollstuhl reinfahren kann um im Inneren durchzufahren bis zur Tür 2. Dann hätte sie wieder rein können und alle wären zufrieden gewesen. War der Zug ohnedies zu voll, dann –> siehe oben!


   
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2011, 14:17:46 »
Das stimmt schon. Nur hat er sicher falsch gehandelt, außer es hätte einen Grund gegeben, die Frau von der Fahrt auszuschließen.
Aber am Rollstuhlplatz bei der Tür 1 darf man ja nicht mit einem Kinderwagen stehen, oder?

Es gäbe gegen solche unangenehmen Situationen eine sehr einfache Maßnahme, über die wir hier schon einige Male gesprochen haben: Man müsste im Heck des ULF die paar Sitze entfernen. Dort könnte man einen richtig großen, auch für "normale" Fahrgäste äußerst nützlichen Auffangraum schaffen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

schaffnerlos

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3171
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2011, 14:23:07 »
Man darf laut Beförderungsbedingungen mit einem Kinderwagen nur gekennzeichnete Einstiege benutzen. Das ist auch der Grund, warum bei den U-Bahn-Garnituren an allen Türen das Kinderwagensymbol klebt. Meines Wissens gibt es beim ULF bei der 1. Tür kein derartiges Symbol, somit hat die Mutter gegen die Beförderungsbedingungen verstossen.

darkweasel

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
  • Kompliziertdenker
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #12 am: 01. Dezember 2011, 14:26:58 »
Vom gleichen Vorfall spricht übrigens auch das heutige "Jetzt erst Knecht" im Kurier.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16401
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #13 am: 01. Dezember 2011, 14:34:34 »

Aber am Rollstuhlplatz bei der Tür 1 darf man ja nicht mit einem Kinderwagen stehen, oder?
Wer sagt das? Es ist ja z.B. auch nicht verboten, sich auf einen der speziell gekennzeichneten Sitze* zu setzen.

Das einzige was hier (greifbar) gilt, ist, dass man als Fahrgast  den Anordnungen der Bediensteten Folge leisten muss. Allerdings müssen diese Anordnungen auch auf den Beförderungsbedingungen oder sonstigen (rechtlichen) Bestimmungen basieren und nicht bloßer Willkür oder Phantasie entspringen. Also ohne tatsächlichen Grund aus dem Zug weisen geht sicher nicht!



*) Ist in zumutbarer Entfernung kein anderer Sitz frei und es erhebt eine der (laut Pickerl) berechtigten Personen Anspruch auf einen der gekennzeichneten Sitze, musst du ihn freimachen. Das kann nötigenfalls auch der Fahrer von dir verlangen, aber aus dem Zug hauen darf er dich deshalb nicht (außer du bietest in Folge einen anderen Anlass  ;) ). Vernunftlösungen im Konsens sind übrigens immer besser als Zwang und Gewalt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16401
Re: Mutter mit Zwillingen aus der Straßenbahn geworfen
« Antwort #14 am: 01. Dezember 2011, 14:40:34 »
Man darf laut Beförderungsbedingungen mit einem Kinderwagen nur gekennzeichnete Einstiege benutzen. Das ist auch der Grund, warum bei den U-Bahn-Garnituren an allen Türen das Kinderwagensymbol klebt. Meines Wissens gibt es beim ULF bei der 1. Tür kein derartiges Symbol, somit hat die Mutter gegen die Beförderungsbedingungen verstossen.
In den ULF darfst du bei allen Türen mit dem Kinderwagen einsteigen. Ebenso mit dem Rollstuhl, wenn du es kannst, auch wenn nur auf der Tür 1 ein Rollstuhlsymbol pickt!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!