DAS allerdings könnte mittelfristig der Tod der Doppelhaltestellen werden. Bei solchen Unfällen ist die Anlaßgesetzgebung schnell bei der Hand.
Wieso? Der Unfall passierte im Tunnel vor dem Haltestellenbereich! Eher noch könnte es das Ende der Nachrücksignale bedeuten.
Der Unfall hatte aber weder prinzipiell mit dem Tunnel(betrieb), noch mit der Signalanlage oder den Doppelhaltestellen zu tun! Er hätte genauso in der Wiedner Hauptstraße oder bei der Philadelphiabrücke geschehen können. Und falls sich der Fahrer auf keinen unbeherrschbaren technischen Fehler des Fahrzeugs berufen wird können, wird er es wohl schlucken müssen. Falls er ein "Normalsterblicher" ist, war es sicher das Ende seiner Karriere!
Die Nachrücksignale in der Ustrab sind als vorgeschriebene Zugsicherung durchaus (noch) rechtskonform, eine Zugs
beeinflussung wird in bestehenden Tunneln von der StrabVO nicht verlangt!