Autor Thema: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz  (Gelesen 36846 mal)

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HLS

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #60 am: 12. Januar 2012, 14:12:07 »
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.

Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).

mfg
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Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

TH

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #61 am: 12. Januar 2012, 14:19:58 »
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.

Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).

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Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.

Ein Posting vorher gucken.  8)  Es ist NICHT erlaubt bei der WLB auf der gesamten Strecke.

HLS

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #62 am: 12. Januar 2012, 14:24:43 »
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.

Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).

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Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.

Ein Posting vorher gucken.  8)  Es ist NICHT erlaubt bei der WLB auf der gesamten Strecke.
Okay. Ich wäre aber der Meinung das uns damals gesagt wurde das sie es außerhalb Wiens dürften. Aber mir ist es sowieso lieber sie dürften es nirgenswo.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #63 am: 12. Januar 2012, 14:26:47 »
Ausser im Notfällen oder schadhaften Signalen, wenn der Zugfunk nicht funktioniert etc.
Darfst ja bei uns auch.

13er

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #64 am: 12. Januar 2012, 14:29:04 »
Also ich bin früher oft genug mit meinem Vater in der Lok längere Strecken mitgefahren, dass ich sagen kann, dass es bei der ÖBB bei sorgfältiger und verantwortungsvoller Ausübung des Dienstes unmöglich ist, daneben Zeitung zu lesen oder längere Telefongespräche zu führen. Solche Nebenbeschäftigungen beim Fahren (außer evt. ganz kurze Gespräche, dass man um einen späteren Rückruf bittet o.ä.) wären ihm wohl im Traum nicht eingefallen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #65 am: 12. Januar 2012, 14:31:14 »
Also ich bin früher oft genug mit meinem Vater in der Lok längere Strecken mitgefahren, dass ich sagen kann, dass es bei der ÖBB bei sorgfältiger und verantwortungsvoller Ausübung des Dienstes unmöglich ist, daneben Zeitung zu lesen oder längere Telefongespräche zu führen. Solche Nebenbeschäftigungen beim Fahren (außer evt. ganz kurze Gespräche, dass man um einen späteren Rückruf bittet o.ä.) wären ihm wohl im Traum nicht eingefallen.

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #66 am: 12. Januar 2012, 14:33:29 »
Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h.
Da dürfte sich der ULF zum Glück gerade in Bewegung gesetzt haben, sonst wären die Folgen (auch am WLB-Zug) wesentlich heftiger gewesen. Mit mehr als 20 auf einen voll eingebremsten Zug oder ein festes Hindernis zu stoßen führt zu gravierenden Schäden (siehe z.B. den Auffahrunfall am Probegleis in Erdberg mit ca. 15 km/h!).




Also mich wunderts nicht, dass sowas passiert. Ich fahre zwar selten mit der WLB, aber immer wenn ich mit ihr fahre, sehe ich die Fahrer dort telefonieren oder mim Handy spielen - und das während der Fahrt!  :o
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
Die Badner Bahn ist eine Eisenbahn und fährt immer nach dem gleichen Gesetz. Bei der Benützung der Strecken der WiLi muss sie sich allerdings an die Vorgaben des Netzbetreibers halten, welche der für den Fahrbetrieb auf seinen Gleisen vorsieht.

Ich glaube kaum, dass das Eisenbahngesetz irgendwo erlaubt, dass Triebfahrzeugführer sich während ihres Dienstes durch irgendwelche Vergnügungen oder sonstig private Beschäftigung in ihrer Aufmerksamkeit ablenken lassen!



Private Telefongespräche während der Arbeitszeit sind übrigens immer und überall verboten, außer der Chef erlaubt dies ausdrücklich (gilt auch für Fernsehen usw.). Erlaubt sind kurze Gespräche in begründbaren Ausnahmefällen, allerdings darf dadurch die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden oder diestliche Obliegenheiten vernachlässgt. Ein Verstoß kann sogar ein Kündigungs-/Entlassungsgrund sein.
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #67 am: 12. Januar 2012, 14:37:14 »
Also ich bin früher oft genug mit meinem Vater in der Lok längere Strecken mitgefahren, dass ich sagen kann, dass es bei der ÖBB bei sorgfältiger und verantwortungsvoller Ausübung des Dienstes unmöglich ist, daneben Zeitung zu lesen oder längere Telefongespräche zu führen. Solche Nebenbeschäftigungen beim Fahren (außer evt. ganz kurze Gespräche, dass man um einen späteren Rückruf bittet o.ä.) wären ihm wohl im Traum nicht eingefallen.
Wenn ich mit der Schnellbahn fahre und beim einfahrenden Zug einen Blink in den Führerstand mache, ist es die absolute Ausnahme, dass der Tfzf nicht telefoniert. :down: Auch Zugbegleiter, die telefonierend abfertigen, kann man mitunter erleben.

Es ist NICHT erlaubt bei der WLB auf der gesamten Strecke.
Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #68 am: 12. Januar 2012, 14:43:19 »

Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
JA  8)

Auch das Mifahren im Führerstand auf der Peage-Strecke gestattet.  8)

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #69 am: 12. Januar 2012, 14:50:49 »

Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
JA  8)
Nun, dann könnte man denen doch über einen längeren Zeitraum ein wenig auf die Finger schauen, damit sie in der Ustrab die Signale (und die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Weichen, Kreuzungen sowie im Gefälle zur Laurenzgasse) genauer beachten... ist im ureigensten Interesse der WL, da sie sich ja nicht von der Schwesterfirma ihre ULFe zsammhauen lassen wollen. ;)
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #70 am: 12. Januar 2012, 14:51:57 »

Darf eigentlich ein WL-Organ (Revisor, ZK) einen WLBler beanstanden, wenn ein Fehlverhalten vorliegt? :)
Falls er ein vereidigtes Eisenbahnaufsichtsrogan ist sicher, soweit er einen Verstoß gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs erkennt. Er kann ihn dem WLB-Betriebsleiter anzeigen oder ihn sogar an der Weiterfahrt hindern. Melden kann ihn aber auch jede andere Person oder ihn wegen Gemeingefährdung usw. anzeigen, ob das wirklich Folgen hat, sei dahingestellt.


Wenn du Missstände feststellst, die dich gravierend an der weiteren Sicherheit des Betriebes zweifeln lassen, kannst natürlich auch du als Privatmann einen Zug an der Weiterfahrt hindern, z.B. durch Ziehen der Notbremse oder Offenhalten einer Türe. Wenn du das konsequent durchziehst, kommt es unweigerlich zum Behördeneinsatz, wo sich dann (spätestens nach dem Richterspruch) herausstellt ob du der Hero oder ein Trottel bist/warst.  ;)
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #71 am: 12. Januar 2012, 14:56:46 »
Nun, dann könnte man denen doch über einen längeren Zeitraum ein wenig auf die Finger schauen, damit sie in der Ustrab die Signale (und die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Weichen, Kreuzungen sowie im Gefälle zur Laurenzgasse) genauer beachten... ist im ureigensten Interesse der WL, da sie sich ja nicht von der Schwesterfirma ihre ULFe zsammhauen lassen wollen. ;)

Bei der Geschwindigkeit bei der Fahrt über die Weichen am Matzleinsdorfer Platz war es aus täglicher Beobachtung bei den WL und WLB Usus, die 15 km/h NICHT einzuhalten.
Bei den WL muß es irgend etwas gegeben haben, weil sie in letzter Zeit dort viel disziplinierter sind, vieleicht liegts auch nur am ständigen Vorhandensein eines "Schwarzkapplers". Aber auch die WLB Fahrer halten sich in den letzten Wochen dort viel öfters an die Vorschriften.

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #72 am: 12. Januar 2012, 15:09:38 »
Wenn der Tfz, wie er selber offensichtlich zugibt, krank war besteht eine Vorsatztat.
Nein, Vorsatz nicht, aber er hat die Möglichkeit eines Unfalls billigend in Kauf genommen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #73 am: 12. Januar 2012, 15:25:29 »
Wenn der Tfz, wie er selber offensichtlich zugibt, krank war besteht eine Vorsatztat.
Nein, Vorsatz nicht, aber er hat die Möglichkeit eines Unfalls billigend in Kauf genommen.
Laut meinem Jusprof. ist bedingter Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit fast das selbe. Moralisch ist beides bedenklich.

*Man hat also einen gewissen Vorsatz, wenn es um die grobe Fahrlässigkeit geht und nimmt Schäden zumindest billigend in Kauf. Ob diese innere Einstellung eine bewusste oder eine unbewusste ist, ist im Schadensfall von den zuständigen Instanzen zu überprüfen. Die entscheidende Frage in der Rechtsprechung ist, ob man absichtsvoll oder aus bewusster Fahrlässigkeit zum Täter wurde oder unabsichtlich, aber mit einer gewissen unbewussten Billigung den Schaden in Kauf nahm.* 8)

schaffnerlos

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #74 am: 12. Januar 2012, 15:42:15 »
Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch die etwas eigenwillige Signalisierung dort konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!