Autor Thema: Benützung der Schleife Südbahnhof  (Gelesen 53464 mal)

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Tatra83

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #75 am: 12. März 2012, 13:15:07 »
Der fehlende Gleisbogen am Gürtel wurde alleine wegen der heiligen Kuh Ampelschaltung nicht eingebaut, zumindest war das IMMER die Erklärung!
Das ist auch immer noch die Erklärung. Die zuständige MA hat zu den WL einfach "Njet" gesagt und da diese keine Behörde, sondern nur mehr Bittsteller sind, hatten die das auch zu akzeptieren.
Das sehe ich anders, die WL sind zwar keine Behörde, aber sind könnten sich zumindest vom Bittstellertum emanzipieren. Das wäre sogar relativ simpel, sie nehmen ja die durch den Aufgabenträger (StaDt Wien) ihr übertragenen Leistungen der Daseinsvorsorge (ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet Wien) wahr. Die Frage wäre, wo hoheitlich das wiegt und ob die StaDt Wien den WL diese Rolle zubilligt...

Wohl eher nicht, sonst könntma nimmer wurschteln.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Tatra83

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #76 am: 12. März 2012, 13:18:45 »
Das ist auch immer noch die Erklärung. Die zuständige MA hat zu den WL einfach "Njet" gesagt und da diese keine Behörde, sondern nur mehr Bittsteller sind, hatten die das auch zu akzeptieren.
... haben die das einfach akzeptiert und gar nicht versucht, alle möglichen Mittel dagegen vorzubringen. :lamp:
Da war 95B schneller. Das wäre natürlich auch eine (wohl sehr nah liegende) Erklärung  ::)
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

schaffnerlos

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #77 am: 12. März 2012, 13:31:49 »
...und ob die StaDt Wien den WL diese Rolle zubilligt...

Hoffentlich nicht. Die WL sind trotz allem ein Verkehrsbetrieb wie jeder andere, um nicht gleich zu sagen: Ein Unternehmen wie jedes andere auch. Wenn, dann würde sich der VOR dafür anbieten. Das wäre zwar de facto kaum ein Unterschied, aber trotzdem sauberer.

68er

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #78 am: 12. März 2012, 13:59:16 »
Und wo gibts ein Kurzparkzone auf Privatgrund? Und warum sollte es dann ein Sachbezug sein?

Ein Privatparkplatz für Mitarbeiter ist dann kein Sachbezug, wenn der Mitarbeiter vor dem Privatgelände gratis parken kann. Kann er das nicht, hat er den finanziellen Vorteil zu versteuern bzw. ist der Dienstgeber verpflichtet, die höhere Lohnsteuer abzuführen.

Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.

Behaupten kann man es, nur entspricht es nicht dem Gesetz, da eine Verriegelung des Gestänges nichts mit einer formschlüsseligen Verriegelung zu tun hat

Da das Gestänge mechanisch verriegelt ist und die Zungen formschlüssig mit dem Gestänge verbunden, ist auch die Weiche formschlüssig verriegelt.

Das war übrigens genau das, was bei der Entgleisung des M letztes Jahr in der Heinestraße passiert ist, nur das in der geraden Fortsetzung des einmündenden Gleises nicht das Gegengleis, sondern nur eine Parkspur war.

Und genau das verhindert die Linksweichenregel, die Du so kritisierst.

Nein, die Linksweichenregel verbietet nicht das Befahren von Vereinigungsweichen bei gleichzeitigem Zug am Gegengleis.

luki32

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #79 am: 12. März 2012, 15:48:06 »
Ein Privatparkplatz für Mitarbeiter ist dann kein Sachbezug, wenn der Mitarbeiter vor dem Privatgelände gratis parken kann. Kann er das nicht, hat er den finanziellen Vorteil zu versteuern bzw. ist der Dienstgeber verpflichtet, die höhere Lohnsteuer abzuführen.

Wenn ich also auf öffentlichen Grund vor Privatgrund parke ist das kein Sachbezug? Tut mir leid, das glaube ich Dir nicht so.

Da das Gestänge mechanisch verriegelt ist und die Zungen formschlüssig mit dem Gestänge verbunden, ist auch die Weiche formschlüssig verriegelt.

Du kannst es so oft wiederholen, wie Du willst, das ist einfach falsch. Es muß die Zunge selbst formschlüssig verriegelt sein und nicht das Gestänge. Jetzt kannst Du Dir überlegen, warum das so vorgeschrieben ist.

Nein, die Linksweichenregel verbietet nicht das Befahren von Vereinigungsweichen bei gleichzeitigem Zug am Gegengleis.

Was in diesem Fall aber auch egal war, weil rechts vom rechten Gleis kein Zug mehr sein kann!

mfg
Luki
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hema

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #80 am: 13. März 2012, 01:52:12 »

Und wo gibts ein Kurzparkzone auf Privatgrund? Und warum sollte es dann ein Sachbezug sein?
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).



Zitat

Behaupten kann man es, nur entspricht es nicht dem Gesetz, da eine Verriegelung des Gestänges nichts mit einer formschlüsseligen Verriegelung zu tun hat
Bei den "VETEG-Weichen" wird kein Gestänge verriegelt, sondern die Zungen werden per Gestänge verriegelt. Zu jeder der beiden Zungen geht eine Stellstange und eine Verriegelungsstange, Ich weiß nicht, wie in deinen (und anderer) Augen eine formschlüssige Verriegelung von Tramway-Weichen ausschauen sollte/müsste?




Die Verriegelung oder Nichtverriegelung hat übrigens mit der betriebsinternen Reglung "Linksweichenregel" gar nichts zu tun.  ;)
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haidi

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #81 am: 13. März 2012, 08:42:17 »
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).

Als ich in einer ähnlichen Situation war (Parkplatz im 3. Bezirk) war die Auskunft, dass ein Firmenparkplatz in flächendeckender Kurzparkzone mit ca. 40 Euro, ein sonstiger mit ca. 10 Euro als Sachbezug angesehen wurde, d.h. außerhalb der Kurzparkzone muss (müsste) man 10 Euro versteuern.

Hannes
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Ferry

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #82 am: 13. März 2012, 09:31:57 »
Und ein zweiachsiger Oldtimer, der sicher in der Halle verwahrt und nicht zum Modelleisenbahnspielen in Naturmaßstab genutzt werden sollte, zählt nicht.
Wieso nicht?
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moszkva tér

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #83 am: 13. März 2012, 09:44:18 »
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).

Als ich in einer ähnlichen Situation war (Parkplatz im 3. Bezirk) war die Auskunft, dass ein Firmenparkplatz in flächendeckender Kurzparkzone mit ca. 40 Euro, ein sonstiger mit ca. 10 Euro als Sachbezug angesehen wurde, d.h. außerhalb der Kurzparkzone muss (müsste) man 10 Euro versteuern.
Das sind eh lappalien. Würde man von der Firma stattdessen eine Jahreskarte spendiert bekommen, kommt einen das steuerlich teurer - im Fall der nicht-Kurzparkzone zumindest. Dafür könnte man die Jahreskarte auch in der Freizeit nutzen, den Firmenparkplatz jedoch nicht. Außer man geht Sonntag gerne ins Büro  8)

Conducteur

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Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
« Antwort #84 am: 13. März 2012, 11:25:20 »
... Dafür könnte man ... auch in der Freizeit nutzen, den Firmenparkplatz jedoch nicht. Außer man geht Sonntag gerne ins Büro  8)
Das hängt von der Lage der Firma ab.  ;)