Und wo gibts ein Kurzparkzone auf Privatgrund? Und warum sollte es dann ein Sachbezug sein?
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).
Behaupten kann man es, nur entspricht es nicht dem Gesetz, da eine Verriegelung des Gestänges nichts mit einer formschlüsseligen Verriegelung zu tun hat
Bei den "VETEG-Weichen" wird kein Gestänge verriegelt, sondern die Zungen werden per Gestänge verriegelt. Zu jeder der beiden Zungen geht eine Stellstange und eine Verriegelungsstange, Ich weiß nicht, wie in deinen (und anderer) Augen eine formschlüssige Verriegelung von Tramway-Weichen ausschauen sollte/müsste?
Die Verriegelung oder Nichtverriegelung hat übrigens mit der betriebsinternen Reglung "Linksweichenregel" gar nichts zu tun.
