Autor Thema: ULF A1/B1-Nachfolger  (Gelesen 47440 mal)

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #60 am: 10. November 2013, 22:30:50 »
Ich weiß es zwar nicht sicher, aber irgendwo habe ich einmal aufgeschnappt, daß die Wiener Bauordnung keine höheren Kanten als 17 cm zuläßt. Schon gar nicht in der Längsrichtung zwischen zwei Fahrstreifen.

Das kann man alles ändern. Vor dem U-Bahn-Bau gab es auch keine Bahnsteigkanten mit 1 Meter Höhe, und auch das Lebensmittelgesetz musste für die McDo-Quapperln geändert werden.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

hema

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #61 am: 10. November 2013, 22:38:36 »
Aber das Limit ist da wohl auch die E2-Schwenkstufe.
Bahnsteig auf 25 cm und bei solchen Abschnitten Ulf auf Winterniveau und E2-Schwenkstufen sperren!  :lamp:


Anfangen könnte man ja auf eigenen Bahnkörpern und selbständigen Gleiskörpern, wo keine allfälligen Verordnungen und Sicherheitsbedenken das verhindern könnten. Aber so viel ich weiß sind in Wien Gehsteigkantenhöhen bis 20 cm, in Bereichen von Haltestellen max. 25 cm und an Ecken (Gehsteigabsenkung) 3 bis 8 cm erlaubt*. Nachgeschaut habe ich jetzt aber nicht!  ;)




*) Möglicherweise gibt es da aber in der Praxis Einschränkungen durch irgendwelche Magistratsverfügungen, Stadtratsbedenken und/oder starker Einflussnahme diverser Lobbies (z.B. Behindertenorganisationen, Parteigruppierungen etc.).
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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #62 am: 10. November 2013, 22:48:09 »
Mehr als 25cm sollten es aber keinesfalls werden, selbst 25 sind schon relativ hoch. Ich bin wahrscheinlich etwas schusselig, aber ich hab mir sowohl in Brünn als auch in Zürich bei so relativ hohen Kanten (waren sicher 30cm) schon fast das Kreuz verrissen, als ich so eine Stufe ohne Denken hinuntergestiegen bin, weil man einfach nicht damit rechnet, dass da noch kein Boden kommt ;) Schwierig zu erklären, aber wer's schon mal erlebt hat, weiß, was ich meine.
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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #63 am: 10. November 2013, 22:50:10 »
Ich könnte mir vorstellen, daß das durchaus triftige Gründe hat. Stell dir vor, du fährst mit dem Auto auf der oberen Fahrspur, wirst zu einem Ausweichmanöver gezwungen und rumpelst mit deinem Pkw über eine 30- oder 35-cm-Kante. Da will ich nicht wisen, was an deinem Auto alles kaputt wäre. so etwas kann sicher auch nicht mit einer
Änderung der Bauordnung zugelassen werden.

hema

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #64 am: 10. November 2013, 23:36:02 »
Was ist, wenn du (bei einem Ausweichmanöver) in den Straßengraben fährst? Oder über eine Böschung, in die Leitschiene, in den Gegenverkehr . . . .


Man könnte ja die Aufdoppelung auf 20 cm lassen und den sowieso abmarkierten Bereich direkt am Gleis auf 25 cm anheben. Das ergibt eine 5 cm hohe Stufe zum Fahrstreifen (also eine Art sehr schmale Insel als Einstiegshilfe).
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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #65 am: 10. November 2013, 23:45:25 »
Ich könnte mir vorstellen, daß das durchaus triftige Gründe hat. Stell dir vor, du fährst mit dem Auto auf der oberen Fahrspur, wirst zu einem Ausweichmanöver gezwungen und rumpelst mit deinem Pkw über eine 30- oder 35-cm-Kante. Da will ich nicht wisen, was an deinem Auto alles kaputt wäre. so etwas kann sicher auch nicht mit einer Änderung der Bauordnung zugelassen werden.

Im wirklichen Leben ist das alles problemlos.

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #66 am: 11. November 2013, 07:56:10 »
Wäre das in Wien, müsste der Schranken alle 14 Tage ersetzt werden... 8)
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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #67 am: 11. November 2013, 09:10:09 »
Wäre das in Wien, müsste der Schranken alle 14 Tage ersetzt werden... 8)

Du bist aber optimistisch! So lang hält der doch nie!!  :fp:

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #68 am: 11. November 2013, 09:51:08 »
Wäre das in Wien, müsste der Schranken alle 14 Tage ersetzt werden... 8)

Du bist aber optimistisch! So lang hält der doch nie!!  :fp:
Eh nicht, aber glaubst du, der wird immer sofort ersetzt? 8)
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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #69 am: 11. November 2013, 12:56:38 »
Mehr als 25cm sollten es aber keinesfalls werden, selbst 25 sind schon relativ hoch. Ich bin wahrscheinlich etwas schusselig, aber ich hab mir sowohl in Brünn als auch in Zürich bei so relativ hohen Kanten (waren sicher 30cm) schon fast das Kreuz verrissen, als ich so eine Stufe ohne Denken hinuntergestiegen bin, weil man einfach nicht damit rechnet, dass da noch kein Boden kommt ;) Schwierig zu erklären, aber wer's schon mal erlebt hat, weiß, was ich meine.

Da darfst du dann aber nie nach Manchester fahren, die haben dort bei der Straßenbahn deutlich höhere Bahnsteige...

http://www.rail-pictures.com/name/train-photo/73/gallery/United+Kingdom~Urban+trains~Manchester+Metrolink.html

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #70 am: 11. November 2013, 12:58:58 »
Mehr als 25cm sollten es aber keinesfalls werden, selbst 25 sind schon relativ hoch. Ich bin wahrscheinlich etwas schusselig, aber ich hab mir sowohl in Brünn als auch in Zürich bei so relativ hohen Kanten (waren sicher 30cm) schon fast das Kreuz verrissen, als ich so eine Stufe ohne Denken hinuntergestiegen bin, weil man einfach nicht damit rechnet, dass da noch kein Boden kommt ;) Schwierig zu erklären, aber wer's schon mal erlebt hat, weiß, was ich meine.

Da darfst du dann aber nie nach Manchester fahren, die haben dort bei der Straßenbahn deutlich höhere Bahnsteige...

Das geht aber auch nur dann, wenn ich die GANZE LINIE auf so hohe Bahnsteige setzen kann. Und zeige mir in Wien eine Linie, wo das geht. Das ginge nur auf einzelnen Streckenabschnitte.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hprill

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #71 am: 11. November 2013, 13:04:41 »
Das geht aber auch nur dann, wenn ich die GANZE LINIE auf so hohe Bahnsteige setzen kann. Und zeige mir in Wien eine Linie, wo das geht. Das ginge nur auf einzelnen Streckenabschnitte.

Dein Posting ist mir unklar. Warum würdest du in Wien derart hohe Bahnsteige bauen wollen? Ich sehe dafür nicht die geringste Notwendigkeit.

95B

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #72 am: 11. November 2013, 13:12:35 »
Der Münchner Avenio hat 300 mm Einstiegshöhe. Das kann man mit entsprechenden Anrampungen wohl noch auf ca. 270 mm absenken. Wenn man nun die Randsteine im Haltestellenbereich unmerklich auf 220 mm erhöht, ist man bei 50 mm Niveauunterschied. Das ist dann schon barrierefrei; für die wenigen, die das nicht selber überwinden können, gibt es dann ohnehin die Klapprampe.
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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #73 am: 11. November 2013, 13:38:08 »
Da darfst du dann aber nie nach Manchester fahren, die haben dort bei der Straßenbahn deutlich höhere Bahnsteige...
Ja, in Düsseldorf bei der Stadtbahn gibt's auch so hohe Bahnsteige (abwechselnd mit niedrigen, je nachdem wird die Trittstufe ausgefahren oder nicht). Das ist aber schon wieder so hoch, dass man's merkt ;)
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Linie 41

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Re: ULF A1/B1-Nachfolger
« Antwort #74 am: 11. November 2013, 13:40:23 »
Aber das Limit ist da wohl auch die E2-Schwenkstufe.
Wobei das schon einer relativ verqueren Logik entspräche die Bahnsteigkante der E2-Schwenkstufe wegen zu beschränken. Bei einer höheren Bahnsteigkante führte sich die Schwenkstufe ohnehin ad absurdum. Ein bisserl Hirn wird man ja vom Fahrpersonal bezüglich Ausfahren der Schwenkstufe auch erwarten dürfen – notfalls erfindet man eine Automatik dafür.

Bahnsteig auf 25 cm und bei solchen Abschnitten Ulf auf Winterniveau und E2-Schwenkstufen sperren!  :lamp:
Exakt!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.