Autor Thema: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse  (Gelesen 6314 mal)

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13er

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25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« am: 26. März 2012, 01:21:32 »
Zitat
Wien (OTS) - Heute gegen 22 Uhr sah ein Fahrer der
Straßenbahnlinie 67 in der Neilreichgasse eine Person auf den Gleisen
liegen. Trotz sofortiger Notbremsung wurde die ältere Dame von der
Spitze des Zuges erfasst und musste von der Feuerwehr befreit werden.
Der Fahrer der Straßenbahn erlitt einen Schock und wird psychologisch
betreut.
Die Linie 67 war für die Dauer des Vorfalls fahrtbehindert, ein
Ersatzverkehr wurde eingerichtet.

Quelle: OTS

Das ganze war auf Höhe Wienerfeldgasse. Ob ein SEV wirklich eingerichtet wurde, darüber bin ich mir nicht so sicher wie die Aussendung.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #1 am: 26. März 2012, 02:05:19 »
Das ganze war auf Höhe Wienerfeldgasse. Ob ein SEV wirklich eingerichtet wurde, darüber bin ich mir nicht so sicher wie die Aussendung.

Gegen 22.05 wurde der Zug eingezogen (zumindest kam um diese Uhrzeit die Anfrage um Freigabe), Unfallszeit 21.44 Uhr (soviel zum SEV). Beteiligt der B614.

87j. Pensionistin lag aus unbekannten Gründen am Gleis und geriet etwa 1 m unter das Bugmodul. Akute Lebensgefahr!

coolharry

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #2 am: 26. März 2012, 10:24:36 »
87j. Pensionistin lag aus unbekannten Gründen am Gleis und geriet etwa 1 m unter das Bugmodul. Akute Lebensgefahr!


Die Frage warum kann ich ganz leicht beantworten: Frau ist schon seit Jahren immer an der Stelle über die Gleise gelaufen. Diesmal kam der Fuß nicht rechtzeitig über die Schiene und die Frau stürzte auf die andere Schiene und hat sich schon so schwerere Verletzungen zugezogen. Eventuell war sie sogar Bewusstlos.

Leblos liegende Teile sieht man leider im dunkeln erst sehr spät.

Das ist zwar nur eine Vermutung, aber auf Erfahrungen von meiner Oma und meiner Schwiegeroma nicht sehr abwegig.

Meine Oma ist beim überqueren der Bundesstraße (in der Stmk) aufgrund einer leichten Spurrille gestürzt. Gott sei Dank wars nicht Dunkel und ein Autofahrer, der sie drüber gelassen hat, war auch gleich zur Stelle.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #3 am: 26. März 2012, 16:18:22 »
Leblos liegende Teile sieht man leider im dunkeln erst sehr spät.

Vor dem hab ich beim Autofahren auch verdammt viel Angst. Landstraße, Abblendlicht notwendig und - ehrlich gesagt, welcher Autofahrer fährt da echt auf Sicht. Das wars im obigen Fall auch - nicht ausreichend auf Sicht gefahren.

Hannes
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13er

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #4 am: 26. März 2012, 18:09:07 »
Vor dem hab ich beim Autofahren auch verdammt viel Angst. Landstraße, Abblendlicht notwendig und - ehrlich gesagt, welcher Autofahrer fährt da echt auf Sicht. Das wars im obigen Fall auch - nicht ausreichend auf Sicht gefahren.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Am selbständigen Gleiskörper muss man nicht mit querenden Menschen rechnen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #5 am: 26. März 2012, 18:39:45 »
Vor dem hab ich beim Autofahren auch verdammt viel Angst. Landstraße, Abblendlicht notwendig und - ehrlich gesagt, welcher Autofahrer fährt da echt auf Sicht. Das wars im obigen Fall auch - nicht ausreichend auf Sicht gefahren.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Am selbständigen Gleiskörper muss man nicht mit querenden Menschen rechnen.
Da muß ich dir widersprechen. Das trifft auf auf einen eigenen Bahnkörper zu, da dort tatsächlich nicht wirklich mit Fußgängern gerechnet werden muß, aber auf einem selbständigen Gleiskörper, wo jederzeit querende Passanten auftauchen können?

HLS

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #6 am: 26. März 2012, 18:47:24 »
Letztenendes muß man überall mit dummen bis sau dummen rechnen. Und auf nen selbständigen Bahnkörper der auch ein eigener Bahnkörper sein könnte, bedingt durch seine Bauart, haben Fußgänger absolut nichts verloren. Ist ja fast so als wenn jetz die ÖBB auch immer mit sowas rechnen muß und dadurch nur mehr 20km/h fahren darf.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #7 am: 26. März 2012, 19:07:20 »
Ist ja fast so als wenn jetz die ÖBB auch immer mit sowas rechnen muß und dadurch nur mehr 20km/h fahren darf.
Allerdings fahren die Züge der ÓBB nicht auf Sicht.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #8 am: 26. März 2012, 19:22:00 »
Ist ja fast so als wenn jetz die ÖBB auch immer mit sowas rechnen muß und dadurch nur mehr 20km/h fahren darf.
Allerdings fahren die Züge der ÓBB nicht auf Sicht.
Natürlich nicht. Nur find ich die Diskussion sehr beschränkt und irgendwie bildet sich dabei ein Mitleid für das alte Muttlchen und eine Antipathie gegen den, ach so gemeinen, "Wagenbeweger". Sowas geht mir um es mal vorsichtig zu sagen gescheit auf die Socken.
Was hat die alte Dame dort zu suchen? Und wenn sie das wirklich öfter so gemacht hat, hat sie bisher riesiges Glück das ihr sowas nicht schon früher passiert ist und das sie jetz nicht mit ihrem Leben bezahlt hat.
Klar ist jeder Unfall mit Personenschaden ein Unfall zuviel, nur sollte man nicht immer bei denjenigen die Schuld suchen die unglücklicherweise ebenfals zum Opfer wurden.
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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #9 am: 26. März 2012, 20:38:33 »
Da muß ich dir widersprechen. Das trifft auf auf einen eigenen Bahnkörper zu, da dort tatsächlich nicht wirklich mit Fußgängern gerechnet werden muß, aber auf einem selbständigen Gleiskörper, wo jederzeit querende Passanten auftauchen können?
Dürfen die dort nicht nur an den gekennzeichneten Übergängen drübergehen? Ich tu mir schwer bei der Vorstellung, dass es legal ist, über die Vignolschienen drüberzuklettern...
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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #10 am: 26. März 2012, 20:53:34 »
Da muß ich dir widersprechen. Das trifft auf auf einen eigenen Bahnkörper zu, da dort tatsächlich nicht wirklich mit Fußgängern gerechnet werden muß, aber auf einem selbständigen Gleiskörper, wo jederzeit querende Passanten auftauchen können?
Dürfen die dort nicht nur an den gekennzeichneten Übergängen drübergehen? Ich tu mir schwer bei der Vorstellung, dass es legal ist, über die Vignolschienen drüberzuklettern...
Sagen wir es so was nicht verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt.
"Grüß Gott"

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darkweasel

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #11 am: 26. März 2012, 20:58:28 »
Da muß ich dir widersprechen. Das trifft auf auf einen eigenen Bahnkörper zu, da dort tatsächlich nicht wirklich mit Fußgängern gerechnet werden muß, aber auf einem selbständigen Gleiskörper, wo jederzeit querende Passanten auftauchen können?
Dürfen die dort nicht nur an den gekennzeichneten Übergängen drübergehen? Ich tu mir schwer bei der Vorstellung, dass es legal ist, über die Vignolschienen drüberzuklettern...
Sagen wir es so was nicht verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt.
Schauen wir einmal ins Eisenbahngesetz ...

§ 47. (1) Das Betreten von Eisenbahnanlagen ist, mit Ausnahme der hiefür bestimmten Stellen, nur mit einer vom Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte gestattet.

(2) Organe der Gerichte, der Verwaltungsbehörden, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Zollwache dürfen Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte nur betreten, wenn und solange dies zur Ausübung ihrer Dienstobliegenheiten erforderlich ist. Die Behörde kann, soweit dies im öffentlichen Interesse notwendig ist, weitere Ausnahmen festsetzen.

(3) Die zum Betreten der Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte berechtigten Personen haben sich durch eine Dienstlegitimation oder Bescheinigung ihrer Dienststelle auszuweisen.

(4) Werden Personen, die zum Betreten von Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte berechtigt sind, durch Unfall beim Betrieb der Eisenbahn oder beim Betrieb eines Schienenfahrzeuges getötet oder verletzt oder erleiden sie einen Sachschaden, so entstehen gegenüber dem Eisenbahnunternehmen nur dann Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche, wenn sich der Unfall aus einer unerlaubten vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung des Eisenbahnunternehmens oder eines Eisenbahnbediensteten ergibt. Eisenbahnbedienstete eines Eisenbahnunternehmens haften - unbeschadet der Rückgriffsansprüche des Eisenbahnunternehmens - für den von ihnen verursachten Schaden nur dann, wenn sie ihn vorsätzlich herbeigeführt haben.

(5) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn Eisenbahnanlagen im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen.


Der fünfte Absatz dürfte interessant sein - liegt der dortige Gleiskörper "im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße"?

95B

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #12 am: 26. März 2012, 21:22:55 »
Der fünfte Absatz dürfte interessant sein - liegt der dortige Gleiskörper "im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße"?
Natürlich.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #13 am: 26. März 2012, 21:28:15 »
Der fünfte Absatz dürfte interessant sein - liegt der dortige Gleiskörper "im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße"?
Ja, das trifft beim selbständigen Gleiskörper zu. Ansonsten wäre es ein eigener Bahnkörper.

Zitat
§2 Abs. 14: Selbständiger Gleiskörper: ein von der Fahrbahn durch bauliche Einrichtungen getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb von Schienenfahrzeugen dienenden Anlagen und Einrichtungen;

Ich habe hier nur die Analogie zum Auto gebildet: Für Nicht-Schienenfahrzeuge ist ganz klar in der StVO festgelegt , dass diese nur an dafür vorgesehenen Stellen den selbständigen Gleiskörper überqueren dürfen:

Zitat
§ 8 Abs. 5: Die Lenker von anderen als Schienenfahrzeugen dürfen selbständige Gleiskörper nicht in der Längsrichtung befahren und dürfen sie nur an den dazu bestimmten Stellen überqueren. Von diesem Verbot sind Fahrzeuge des Verkehrsunternehmens, das den Verkehr mit den Schienenfahrzeugen betreibt, oder in dessen Auftrag fahrende Fahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes ausgenommen.
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kmh

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Re: 25.3.2012: Person am Gleis Neilreichgasse
« Antwort #14 am: 26. März 2012, 21:36:33 »
Ich denke, man sollte vorsichtig bei der Beurteilung gerade solcher Unfälle sein. Es war dunkel und sicher nicht genau auszunehmen, ob es sich um einen alten Fetzenbinkel oder um einen Körper handelt. Hier spielt die "Logik" viel in die Wahrnehmung hinein. Es "kann" dort niemand liegen. Was soll er denn dort? Es kann nur so ein Sack sein! Wenn man's dann genauer sieht, ist es vielleicht schon zu spät. Jeder Fahrer möchte unterbewusst den "Schwung" erhalten. Nicht bremsen und dann wieder beschleunigen. Man kennt seine Strecke, man weiß, wo nie "was" ist. Man muss sich schon sehr bei der Nase nehmen, damit man nicht ein bisserl abschaltet, geistig rastet. Denken wir an das Überfahren eines Signals, dass immer "frei" zeigt, wenn man sich annähert! Ein neues Ampelprogramm wird geschaltet und schon hat man unerwartet "Halt". Auch wenn man sich selbst ständig bei der Konzentration zu halten versucht, und das ist unsere Pflicht, kann trotzdem was passieren. Ich kenne persönlich einen Fahrer, der eine im Dunkeln liegende Gleisverschlingung nicht richtig einschätzte und eine Eigenkollision verursachte. Ein guter besonnener Fahrer. Eine Fehleinschätzung reichte! Mir tut der Fahrer am 67er echt leid, auch wenn später ein Gericht, gestützt auf Aussagen von Sachverständigen seine Unschuld möglicherweise bestätigen wird. Vergessen wird er den Unfall nie. Vielleicht kann er den Joystick aus psychischen Gründen gar nicht mehr nach vorne bewegen. Das sind die Schattenseiten eines Berufes, der, mehr als der des Lokführers, ständig vollste Konzentration verlangt. Das Bewegen eines Zuges inmitten von teilweise dichtestem Verkehr ist einfach kein Lercherl. Und wenns einer leicht nimmt, ist er eigentlich schon fehl am Platz.