Autor Thema: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017  (Gelesen 780450 mal)

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nord22

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #960 am: 17. November 2015, 08:01:21 »
Rundfrage an alle Forenteilnehmer: was ist mit den B1 772 - 775 los?

Die einzige Information, die mir zugetragen wurde, ist dass die Aufsichtsbehörde mit der Kameraanordnung bei B1 771 wegen mangelnden Überblicks über die gesamte Fahrzeuglänge nicht zufrieden ist und die Installation einer dritten Kamera verlangt hat.
Die neuen B1 sollen daher mit dem herkömmlichen Außenspiegel ausgerüstet bleiben.
Vorläufig kann noch mit dem Einsatz hochmoderner Fahrbetriebsmittel (E1 und c3/ c4) das Auslangen gefunden werden ....

nord22

13er

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #961 am: 17. November 2015, 08:15:46 »
Die einzige Information, die mir zugetragen wurde, ist dass die Aufsichtsbehörde mit der Kameraanordnung bei B1 771 wegen mangelnden Überblicks über die gesamte Fahrzeuglänge nicht zufrieden ist und die Installation einer dritten Kamera verlangt hat.
Nachdem ich am 43er schon ein paar Mal in der Fahrerkabine vom 771 mitgefahren bin, kann ich das nur bestätigen. Allerdings sieht man mit dem Spiegel eigentlich auch nicht wirklich weiter.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #962 am: 17. November 2015, 09:16:43 »
Nachdem ich am 43er schon ein paar Mal in der Fahrerkabine vom 771 mitgefahren bin, kann ich das nur bestätigen. Allerdings sieht man mit dem Spiegel eigentlich auch nicht wirklich weiter.

Du übersiehst eines: Mit dem Spiegel überblickt man alles, wenn auch nur per definitionem. ;)

Ich bin allerdings auch kein Freund von Außenkameras, denn besonders bei ungünstigen Lichtverhältnissen kann das auf einem kleinen Monitor mit zwangsweise miserabler Auflösung erzeugte Bild niemals mit der Qualität eines optischen Spiegelbilds mithalten. Nicht immer ist technischer Fortschritt auch wirklicher Fortschritt. Am einfachsten wäre es immer noch, in den wenigen im Bogen befindlichen Haltestellen stationäre Abfertigungshilfen anzubringen. Aber das erübrigt sich ohnehin, solange man sich dem zentralen Schließen verweigert wie der Teufel dem Weihwasser.
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hema

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #963 am: 17. November 2015, 18:31:40 »

Die einzige Information, die mir zugetragen wurde, ist dass die Aufsichtsbehörde mit der Kameraanordnung bei B1 771 wegen mangelnden Überblicks über die gesamte Fahrzeuglänge nicht zufrieden ist und die Installation einer dritten Kamera verlangt hat.

Die Kameras bzw. Spiegel sind von der StrabVO ja auch zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen und nicht zur Beobachtung des Zuges oder gar zwecks Abfertigung desselben, obwohl sich das manche hartnäckig einbilden!  ::)
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normalbuerger

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #964 am: 17. November 2015, 18:41:20 »
Wie löst man das Problem mit den Kameras in anderen Städten? Vielleicht sollte man sich von anderen Betrieben ein paar Tipps holen;)

60er

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #965 am: 17. November 2015, 18:46:02 »
Wie löst man das Problem mit den Kameras in anderen Städten? Vielleicht sollte man sich von anderen Betrieben ein paar Tipps holen;)
Des hamma no nia g'mocht!

Hubi

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #966 am: 17. November 2015, 21:06:35 »
Zitat
Die Kameras bzw. Spiegel sind von der StrabVO ja auch zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen und nicht zur Beobachtung des Zuges oder gar zwecks Abfertigung desselben, obwohl sich das manche hartnäckig einbilden!

Schwachsinn!
Ich empfehle dir folgen Bericht der MA 64!
http://www.stadtrechnungshof.wien.at/ausschuss/02/02-08-StRH-V-64-1-15.pdf

Beachte bitte auch besonders die Punkte 6.8 und 6.9, und dann tu weiter gscheitmeiern! :bh:

captainmidnight

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #967 am: 17. November 2015, 21:08:12 »
Wie löst man das Problem mit den Kameras in anderen Städten? Vielleicht sollte man sich von anderen Betrieben ein paar Tipps holen;)
Des hamma no nia g'mocht!

Äußerst aufschlussreiche Beantwortung der gestellten Frage...

60

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #968 am: 17. November 2015, 22:49:45 »
Wie löst man das Problem mit den Kameras in anderen Städten? Vielleicht sollte man sich von anderen Betrieben ein paar Tipps holen;)
Des hamma no nia g'mocht!

Äußerst aufschlussreiche Beantwortung der gestellten Frage...
Kommt aber der Realität wahrscheinlich sehr nahe  ;)

hema

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #969 am: 18. November 2015, 05:08:15 »
Zitat
Die Kameras bzw. Spiegel sind von der StrabVO ja auch zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen und nicht zur Beobachtung des Zuges oder gar zwecks Abfertigung desselben, obwohl sich das manche hartnäckig einbilden!

Schwachsinn!
Ich empfehle dir folgen Bericht der MA 64!
http://www.stadtrechnungshof.wien.at/ausschuss/02/02-08-StRH-V-64-1-15.pdf

Beachte bitte auch besonders die Punkte 6.8 und 6.9, und dann tu weiter gscheitmeiern! :bh:
Du bist ja wirklich ein freundlicher Mensch! Im übrigen, empfehle ich auch dir, zu versuchen die Dinge verstehend zu lesen und nicht gleich loszupoltern wie das Rumpelstilzchen. Ich habe ausdrücklich von der StrabVO geschrieben und nicht von Empfehlungen, welche Rathausabteilungen auf Zuruf der Kronenzeitung (aus deren Kritik sie und die WiLi kommen wollten) abgegeben haben.

In der StrabVO steht bezüglich der Außenspiegel nur folgendes:
Zitat
§ 46. Fahrzeugführerplatz
(4) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen muss im Sichtbereich des Fahrzeugführers mindestens auf der in Fahrtrichtung rechten
Seite des Fahrzeuges ein Rückblickspiegel vorhanden sein.
Der Spiegel (bzw. die Spiegel, weil eigentlich sollte links auch einer sein, muss aber nicht) gehört zur Ausrüstung des Fahrzeugführerplatzes straßenabhängiger Bahnen, dies deshalb, damit sich der Fahrzeugführer einen Überblick über das Verkehrsgeschehen auf der Fahrbahn neben seinem Zug machen kann. Z.B. bei der Wahrnehmung des Hornes eines Einsatzfahrzeuges. Wäre ein Spiegel zu anderen als zu Verkehrszwecken vorgesehen, wäre wohl auch Bahnen vorgeschrieben, die unabhängig vom Straßenverkehr fahren.

Eine Einrichtung zur Beobachtung von technisch überwachten und gesicherten Türen ist in der StrabVO nicht vorgesehen. Was natürlich nicht heißt, dass der Fahrer nicht doch in seinen Spiegel schauen soll und darf und natürlich auf erkannte Missstände reagieren muss. Erkennt er aber nichts, kann ihm aber keiner einen rechtlichen Strick draus drehen.

Meine diesbezüglichen Informationen habe ich seinerzeit (bei Inkrafttreten der Verordnung) übrigens von genau jenem Ministeriumsbediensteten erhalten, der den entsprechenden Passus der Verordnung verfasst hat.




Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt und mich eben auf die StrabVO bezogen und nicht auf deren Interpretation durch irgendwelche Rathausdienststellen. Natürlich sei denen ihr Tun unbenommen, geht mich auch nichts an, und was die WiLi in ihre Dienstvorschriften hineinschreiben, was über die Bestimmungen der StrabVO geht, ist auch deren Sache, solang alles rechtskonform bleibt.

Und dir würde ich raten, nicht Klingelfee zu spielen und alles, was dir im Betrieb so aufgetischt wird, als allein seligmachende Wahrheit zu nehmen. In diesem Punkt muss ich dir leider den "G'scheitmeier" zurückgeben! Du musst ja meine Beiträge nicht ernst nehmen und auch  nicht drauf antworten, wenn du nicht willst oder eh alles als Schwachsinn betrachtest.  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Wiener Schwelle

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #970 am: 18. November 2015, 09:08:43 »
 :up: Sehr gute Argumente, DANKE.
Die Wahrheit ist leider hart.

Hubi

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #971 am: 18. November 2015, 11:53:49 »
Du hast in deinem Beitrag folgendes behauptet:
Zitat
Die Kameras bzw. Spiegel sind von der StrabVO ja auch zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen und nicht zur Beobachtung des Zuges oder gar zwecks Abfertigung desselben, obwohl sich das manche hartnäckig einbilden!

Danach das Zitat aus der Strab-VO
Zitat
§ 46. Fahrzeugführerplatz
(4) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen muss im Sichtbereich des Fahrzeugführers mindestens auf der in Fahrtrichtung rechten
Seite des Fahrzeuges ein Rückblickspiegel vorhanden sein.

Wo bitte steht da, das der Spiegel zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen ist??
Und wenn du den von mir verlinkten Bericht durchliest, dann wirst du erkennen das der Spiegel nicht von der Kronenzeitung gefordert, sondern von der MA64 gefordert und vorgeschrieben wurde, lt Strab-VO hätten nämlich E1 und E2 nicht nachgerüstet werden müssen.
Ich denke das die MA64 da doch ein gewichtiges Wort mitzureden hat, besonders Hr. DI W. ;)

95B

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #972 am: 18. November 2015, 12:09:52 »
Wo bitte steht da, das der Spiegel zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen ist??

Wo steht das Gegenteil? :P
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haidi

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #973 am: 18. November 2015, 13:15:45 »
Aus dem Kontext geht das hervor - Spiegel sind nur vorgesehen wenn im Straßenverkehr unterwegs. Bei anderen Bahnen kann daher keine Kontrolle über Spiegel stattfinden - außer bei freiwilligem Einbau.
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13er

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #974 am: 18. November 2015, 15:13:24 »
Wo bitte steht da, das der Spiegel zur Beobachtung des Verkehrs vorgesehen ist??
Wo steht das Gegenteil? :P
Warum hat der 771 einen Extraspiegel, der den Bereich der Tür 1 ohne Verkehrsgeschehen zeigt? :P
Mit uns kommst du sicher... zu spät.