.... einmal habe ich sogar gesehen, wie ein zu knapp nachfahrender Triebwagen ein Drehgestell auf einer E-Weiche zum Entgleisen brachte.
Ein derartiges Ereignis sollte eigentlich sofort die Aufsichtsbehörde auf den Plan rufen, weil es nämlich komplett egal sein muss, ob sich auf einem Drehgestell auch ein Fahrzeug befindet oder nicht! Wenn elektrische Weichen nicht zuverlässig in der Lage sind zu erkennen, dass sie besetzt sind, gehört das dahinter stehende System schlicht und einfach - gekübelt! Könnte es sein, dass hier eine völlig veraltete Technik verwendet wird ?
Ich würde sagen, dass dann sofort die Weichenpartie hin gehört, da dann offensichtlich ein Fehler in der Besetzmeldung vorliegt. Denn solange sich ein Zug oder auch ein Drehgestell im Bereich 12m vor de Weichenspitze befindet, darf sich die Weiche nicht entriegeln. Ergo, wenn die Beobachtung der Wahrheit entspricht, dann liegt ein technischer Defekt vor.
Und der Deckwagen, wurde in der Regel nicht wegen den Weichen geführt, sondern wegen den Autofahrer, die die Drehgestelle auf Grund der Höhe immer wieder übersehen hatten.