Autor Thema: Umbau der Spitalgasse  (Gelesen 55980 mal)

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schaffnerlos

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #105 am: 05. September 2012, 11:19:18 »
Prinzipiell halte ich die Mehrzweckstreifen für positiv.
  • Die Radfahrer sind dort, wo sie hingehören, nämlich auf der Fahrbahn.
  • Den Radfahrern wird sichtbar ein Bereich eingeräumt.
  • Den Radfahrern wird auf diese Art auch eine Radroute signalisiert.
  • Die Radfahrer könnten so direkt über die Fahrbahn links abbiegen.
  • Die Radfahrern sind für den MIV besser sichtbar als auf parallelen Radwegen.
  • Durch die Markierung wird die Fahrbahn optisch verschmälert, was unbewusst zu einer Geschwindigkeitsreduktion des MIV führt.
Voraussetzung ist allerdings, dass solche Markierungen auch vernünftig angelegt werden, also eine gewisse Mindestbreite haben, welche auch auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nimmt. Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.

haidi

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #106 am: 05. September 2012, 11:32:01 »
Lieber Ferry,
ich hab es zwar oben schon geschrieben, sicherheitshalber zitiere ich dazu noch den §13 Bodenmarkierungsverordnung aus der klar hervorgeht, dass ein Mehrzweckstreifen durch eine Warnlinie abgetrennt wird. Du wirst wohl nicht mit dem Maßband herumfahren um festzutellen, ob das neben deiner Fahrspur jetzt ein Mehrzweck- oder ein Radfahrstreifen ist.

Zitat
Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen

§ 13. (1) Ein Radfahrstreifen ist durch eine Sperrlinie gegen den benachbarten Fahrstreifen abzugrenzen.

(2) Wenn es die Verkehrsverhältnisse oder die örtlichen Gegebenheiten erfordern, kann an hiefür in Betracht kommenden Stellen oder im Bereich bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte entweder die Sperrlinie durch eine Warnlinie unterbrochen oder statt einer Sperrlinie überhaupt eine Warnlinie angebracht werden (Mehrzweckstreifen, § 2 Abs. 1 Z 7a StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle).

(3) Der Beginn und der Verlauf eines Radfahrstreifens sind durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen entsprechend der Abbildung in Anlage 3 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) zu kennzeichnen. Die Abstände der einzelnen Fahrradsymbole haben den örtlichen Gegebenheiten, den Verkehrsverhältnissen sowie den Anforderungen der Verkehrssicherheit zu entsprechen. Das Ende eines Radfahrstreifens ist durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende'' (§ 20) anzuzeigen.

Jetzt sollten alle Unklarheiten beseitigt sein, ein Mehrzweckstreifen ist einzig und allein nur durch die Bodenmarkierungen erkennbar.

Hannes
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haidi

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #107 am: 05. September 2012, 11:42:07 »
Prinzipiell halte ich die Mehrzweckstreifen für positiv.
  • Die Radfahrer sind dort, wo sie hingehören, nämlich auf der Fahrbahn.
  • Den Radfahrern wird sichtbar ein Bereich eingeräumt.
  • Den Radfahrern wird auf diese Art auch eine Radroute signalisiert.
  • Die Radfahrer könnten so direkt über die Fahrbahn links abbiegen.
  • Die Radfahrern sind für den MIV besser sichtbar als auf parallelen Radwegen.
  • Durch die Markierung wird die Fahrbahn optisch verschmälert, was unbewusst zu einer Geschwindigkeitsreduktion des MIV führt.
Voraussetzung ist allerdings, dass solche Markierungen auch vernünftig angelegt werden, also eine gewisse Mindestbreite haben, welche auch auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nimmt. Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.

Ich muss dir widersprechen, du vergisst einen Punkt:
Durch den Mehrzweckstreifen erscheint der Radfahrer dem Autofahrer auf dem anderen Territorium, er (zumindest die meisten) überholen ihn ungeachtet des SEitenabstandes, weil da eh eine "Leitlinie" dazwischen ist.
Die Mindestbreite eines Mehrzweckstreifens neben parkenden Autos wäre 3 m (90 cm Breite des RAdfahrers, 1 m Abstand zum rollenden Verkehr, 1 m Abstand zu den parkenden Autos.

Ein Radfahrer braucht keine Radroute, zum Erreichen seines Zieles kann er (bis auf Autobahn und Autostraße) die gleichen Verkehrsflächen benutzen, die der Radfahrer ebenfalls benutzt.

Der Radfahrer ist am sichersten unterwegs, wenn er im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr fährt, er hat alle die Vorteile, die du für den Mehrzweckstreifen aufgezählt hast. In Deutschland dürfen Radverkehrsanlagen nur mehr unter ganz bestimmten Umständen angelegt werden, weil man drauf gekommen ist, dass der Mischverkehr die sicherste Radverkehrsführung ist.

Hannes
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13er

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #108 am: 05. September 2012, 11:44:47 »
Der Radfahrer ist am sichersten unterwegs, wenn er im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr fährt, er hat alle die Vorteile, die du für den Mehrzweckstreifen aufgezählt hast. In Deutschland dürfen Radverkehrsanlagen nur mehr unter ganz bestimmten Umständen angelegt werden, weil man drauf gekommen ist, dass der Mischverkehr die sicherste Radverkehrsführung ist.
In Düsseldorf hab ich zufällig in der Zeitung gelesen, dass derzeit die Radwegbenutzungspflicht auf vielen Radwegen aufgehoben wird, damit die Radfahrer, die flotter unterwegs sind, auf der Fahrbahn fahren können (aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können). Und das in einer CDU-Stadt!
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #109 am: 05. September 2012, 11:52:55 »
In Düsseldorf hab ich zufällig in der Zeitung gelesen, dass derzeit die Radwegbenutzungspflicht auf vielen Radwegen aufgehoben wird, damit die Radfahrer, die flotter unterwegs sind, auf der Fahrbahn fahren können (aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können). Und das in einer CDU-Stadt!

DAs hat nichts mit  CDU, SPD oder GRÜNE zu tun, die müssen vom Gesetz her. Und dort hat jeder das Recht, gegen Radwege (oder Verkehrszeichen etc.) Beschwerde einzulegen, dann geht das ganze schlimmstenfalls vor Gericht und die Gemeinden verlieren meistens.

Zitat
(aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können)
Du meinst, diejenigen, die sich am Radweg sicherer fühlen (und gerne unter einen LKW kommen wollen).

Hannes
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hema

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #110 am: 05. September 2012, 11:59:20 »

Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Der Mehrzweckstreifen ist Teil des Fahrstreifens (jener Teil,den Radfahrer zu benützen haben, andere nur bei Notwendigkeit benützen dürfen), das heißt, auch auf dem Mehrzweckstreifen bewegst du dich quasi auf dem zugehörigen Fahrstreifen, mit den gleichen Rechten und Pflichten! Auf Mehrzweckstreifen dürfen keine Rollschuhe, Skates, Segways usw. benützt werden, auf Radwegen schon.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Linie 41

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #111 am: 05. September 2012, 12:02:04 »
(aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können).
Das Problem an Radwegbenutzern ist, daß meistens jene lieber den Radweg benutzen, die selbst unsicher bei der Beherrschung ihres Rades sind – und genau solche Leute sollten überhaupt nicht fahren.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #112 am: 05. September 2012, 12:06:10 »
Da bleibt ja kaum wer über!  :o
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schaffnerlos

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #113 am: 05. September 2012, 12:22:05 »

Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Der Mehrzweckstreifen ist Teil des Fahrstreifens (jener Teil,den Radfahrer zu benützen haben, andere nur bei Notwendigkeit benützen dürfen), das heißt, auch auf dem Mehrzweckstreifen bewegst du dich quasi auf dem zugehörigen Fahrstreifen, mit den gleichen Rechten und Pflichten! Auf Mehrzweckstreifen dürfen keine Rollschuhe, Skates, Segways usw. benützt werden, auf Radwegen schon.
Gemeint war der Nachrang beim Verlassen bzw. am Ende des Mehrzeckstreifens. Da dieser als Radfahranlage gilt, haben die Radfahrer Vorrang zu geben.

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #114 am: 05. September 2012, 12:53:30 »
Da bleibt ja kaum wer über!  :o
Was glaubst wieviele überbleiben, wenn Du bei den Autofahrern den Kehraus machst. Da wird sogar die U2 nach Aspern dann voll.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

umweltretter

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #115 am: 05. September 2012, 19:42:55 »
BTW, in der Ferrogasse wurde vor einigen Wochen ein Radfahrstreifen/Mehrzweckstreifen (Jo frogts mi jetzt ned so gach, 100x vorbeigefahren, nicht genau aufgepasst ::) ;D) angebracht, Ferrogasse Einbahn bergauf, Raddfahrstreifen gegen die Einbahn bergab markiert. Wurde auch fleissig von Radfahrern benutzt, illegalerweise da:

Am Beginn steht das Zeichen da:
(Image removed from quote.)

ohne dem da:
(Image removed from quote.)

Keiner der Radler hat sich was drum ges....n, in der Zwischenzeit sind die Zusatztafeln angebracht, auch am Anfang der Einbahn.

Aber für 2, 3 Wochen war der Radler trotz Radfahrstreifen vorschriftswidrig unterwegs. Heißt im Unfallfalle... ????
Btw, auch Nachtbusse fahren in Wien vielerorts gegen die Einbahn, obwohl nur "Einfahrt verboten ausgenommen Straßenbahn" dortsteht. Heißt im Unfallfalle... ??  8)

hema

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #116 am: 05. September 2012, 23:41:45 »

Btw, auch Nachtbusse fahren in Wien vielerorts gegen die Einbahn, obwohl nur "Einfahrt verboten ausgenommen Straßenbahn" dortsteht. Heißt im Unfallfalle... ??  8)
Ja!  :o


Im Fall einer Anzeige ist es einfacher, da wird das Verfahren per höherer Weisung eingestellt, die nutzt aber nach einem Unfall wenig.  :-[
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W_E_St

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #117 am: 06. September 2012, 01:07:55 »

Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Der Mehrzweckstreifen ist Teil des Fahrstreifens (jener Teil,den Radfahrer zu benützen haben, andere nur bei Notwendigkeit benützen dürfen), das heißt, auch auf dem Mehrzweckstreifen bewegst du dich quasi auf dem zugehörigen Fahrstreifen, mit den gleichen Rechten und Pflichten! Auf Mehrzweckstreifen dürfen keine Rollschuhe, Skates, Segways usw. benützt werden, auf Radwegen schon.
Gemeint war der Nachrang beim Verlassen bzw. am Ende des Mehrzeckstreifens. Da dieser als Radfahranlage gilt, haben die Radfahrer Vorrang zu geben.
Alles andere wäre in der hiesigen Realität wohl auch Harakiri für den Radfahrer.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

Linie 41

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #118 am: 06. September 2012, 01:17:05 »
Alles andere wäre in der hiesigen Realität wohl auch Harakiri für den Radfahrer.
Nachdem ich heute innerhalb 500 m schon wieder von 3 Autofahrern geschnitten wurde, obwohl ich mitten auf der Fahrspur gefahren bin, glaube ich Dir das jederzeit.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

roadrunner

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Re: Umbau der Spitalgasse
« Antwort #119 am: 06. September 2012, 15:05:50 »
Ein kleines Update. So sieht es heute aus. Irgendwelche Anzeichen für weitere Arbeiten sind nicht vorhanden.