Private Flächen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Da gab es ja in Hütteldorf den fiesen Fall, wo ab einer unsichtbaren Grenze eine Sackgasse zur Privatstraße mutiert ist. Und wehe jenen, die ihr Auto unwissentlich auch nur einen Meter über dieser Grenze abgestellt haben, die bekamen es unweigerlich mit einer Besitzstörungsklage/Entschädigungsforderung zu tun!
Selber schuld, wenn sie gezahlt haben. Ich hätte die Situation abfotografiert und es dann auf eine Klage ankommen lassen. Aber die wäre gar nicht gekommen, sondern bestenfalls weitere Schreiben als Einschüchterungsversuche. Wenn eine öffentliche Straße ab einem gewissen Punkt zur Privatstraße wird, hat der Besitzer das entsprechend zu kennzeichnen. Tut er es nicht, hat er auch keinen Anspruch auf Entschädigung.