Autor Thema: Carsharing...  (Gelesen 37505 mal)

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E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #45 am: 21. September 2012, 16:35:59 »
Zitat
Sicher nicht. Verantwortlich für eine Übertretung ist wohl nur der, der sie setzt.

Wer würde dann so ein Auto nehmen, abstellen, Parkuhr stellen wenn er dann bis zum St. Nimmerleinstag verantwortlich dafür ist?

Mietende, abstellen, erforderlichenfalls Parkuhr stellen, Wagen freigeben. - Ende.

Mit dem Privatwagen gehts natürlich nicht, eh kloar.


Müsste nachsehen, aber vielleicht gehts schneller, wenn uns ein Car2go-Kunde sagt, was genau im Vertrag steht.

Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #46 am: 21. September 2012, 16:49:29 »
Wer würde dann so ein Auto nehmen, abstellen, Parkuhr stellen wenn er dann bis zum St. Nimmerleinstag verantwortlich dafür ist?
Das nicht, aber es kann im Mietvertrag selbstverständlich drinstehen, daß das Auto bei Ende des Mietzeitraums ordnungsgemäß auf einem gebührenfreien Parkplatz abzustellen ist – und ich denke nicht, daß das jemanden davon abhält ein Auto zu mieten.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

roadrunner

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Re: Carsharing...
« Antwort #47 am: 21. September 2012, 17:02:00 »
WO DARF ICH MIT EINEM CAR2GO PARKEN?

Sie können das Fahrzeug auf jedem öffentlich zugänglichen Parkplatz gratis innerhalb des car2go Geschäftsgebiets abstellen. Außerhalb des Geschäftsgebiets könnten zusätzliche Kosten anfallen. Eine Besonderheit stellen Parkplätze dar, für die nur in bestimmten Zeiträumen (z.B. werktags von 9-12 Uhr) ein Park- oder Halteverbot gilt. Auf solchen Stellplätzen darf das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt geparkt werden, also auch nicht außerhalb der auf den Verbotsschildern festgelegten Zeiträume.

WIE IST DAS MIT DEN KURZPARKZONEN GEREGELT?

Sie können das car2go auch in allen Kurzparkzonen abstellen, da die Gebühren pauschaliert an die Stadt Wien entrichtet wurden. Bei Zwischenstopps (Sie bleiben am car2go angemeldet) gehen die ersten 2h auf car2go. Sollten Sie das Fahrzeug länger stehen lassen, müssen Sie sich um die korrekte weitere Abwicklung (Parkschein, Handyparken, etc.) kümmern. Natürlich können Sie die Miete ganz normal auch in einer Kurzparkzone beenden. In beiden Fällen ist auf jeden Fall die Parkuhr zu stellen.


Quelle: car2go

Es wurde auch so bei der "Einschulung" bei car2go erklärt.  :)

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #48 am: 21. September 2012, 17:06:18 »
Sag ich ja - Abmeldung - Parkuhr - hinter mir die Sintflut. Irgendwie bedenklich....

Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #49 am: 21. September 2012, 17:12:27 »
Sag ich ja - Abmeldung - Parkuhr - hinter mir die Sintflut. Irgendwie bedenklich....
Wo ist das Problem. Bei Beendigung des Mietvertrages zahlt car2go die Parkometerabgabe. Roma locuta, causa finita. Wie die Stadt Wien an ihr Geld kommt (oder das mit car2go ausgeschnappst hat), ist deren Problem und nicht das des Mieters.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #50 am: 21. September 2012, 17:17:56 »
Schreib ich ja. Und da kommt das Problem mit den KPZ in Geschäftsstraßen....

roadrunner

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Re: Carsharing...
« Antwort #51 am: 21. September 2012, 17:20:53 »
Zu erwähnen wäre noch, dass mit 1.10.2012 die Tagesgebühr erhöht wird. (statt 39.- dann 59.-) Hängt wahrscheinlich (persönliche Vermutung) mit der Ausweitung der Kurzparkzonen und der Erhöhung der pauschalierten Abgabe für car2go zusammen.

HLS

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Re: Carsharing...
« Antwort #52 am: 21. September 2012, 17:20:55 »
Also wenn ich die Preise dort richtig verstehe zahle ich Minuten/Stunden/Tag genau.
Eine Minute kostet demzufolge 0,29€, eine Stunde 12,90€ und alles was über 39€ ist wird mit Tagtarif verechnet.
Wenn ich somit das Auto nur 20min brauche muß ich auch nur diese Zeit zahlen und stelle es an meinem Ankunftsort ab und mein Mietverhältnis müßte beendet sein.
Wenn ich es in eine Kurzparkzone stellen darf, warum soll ich dann für Folgekosten/Strafzettel... aufkommen und warum sollte dann das Mietverhältnis nicht beendet sein?
Es kann doch nicht sein, wenn ich ein oder zwei mal ein solches Auto, für eine kurze Strecke brauch und es dann nicht mehr verwende, solange zahlen muß bis es wer anderes benutzt. Dann würde ich mir niemals so ein Auto ausleihen.
Am Hernalser Friedhof stand mal ein Car2Go ca vier Wochen unbenutzt auf ein und dem selben Parkplatz, es war ende des Winters, rings um ihm war schon der Split beseitigt und alles wieder hergerichtigt nur dort wo er stand eben nicht und selber hatte er reichlich Straßenschmutz vom Schneeschieben usw auf seiner Beifahrerseite verteilt.
Wenn da jetzt eine Baustelle eingerichtet worden wäre und das Auto wäre damit zum Falschparker geworden hätte man ja auch dann dem letzt Mieter zuordnen müssen?!

Hier ein Link wo auch die Preise usw stehen.  http://www.car2go.com/wien/de/

Edit: Hier die Nutzungsbestimmungen als PDF http://www.car2go.com/wien/de/files/car2go_wien_mietbedingungen.pdf

Und da wird auch erklärt, dass das Mietverhältnis nicht dauerhaft bestehen bleibt und sehr wohl auch schon nach ein paar Minuten wieder vom Benutzer beendet werden kann.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

roadrunner

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Re: Carsharing...
« Antwort #53 am: 21. September 2012, 17:28:35 »
Hier ein Link wo auch die Preise usw stehen.  http://www.car2go.com/wien/de/

Danke! Hätte auch dran denken können.  :-[

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #54 am: 21. September 2012, 17:29:17 »
Zitat
Wenn da jetzt eine Baustelle eingerichtet worden wäre und das Auto wäre damit zum Falschparker geworden


Nein, das passiert dir auch nicht mit dem Privatwagen. Der wird möglicherweise abgeschleppt, wenn kein Platz zu Beiseitestellen ist. Sprich - du bist mehrere Tage im Krankenhaus, Urlaub, bettlägerig egal, und es wird eine Baustelle eingerichtet, musst du schlimmstenfalls dein Auto aus Simmering holen. Kosten für die Entfernung an sich entstehen dir keine.

Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #55 am: 21. September 2012, 17:38:16 »
musst du schlimmstenfalls dein Auto aus Simmering holen. Kosten für die Entfernung an sich entstehen dir keine.
Wobei meiner Meinung nach die Fahrt zum Abstellplatz nach Simmering die größere Strafe ist als die theoretische Geldstrafe für's Falschparken. ;D
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #56 am: 21. September 2012, 17:44:49 »
Mit Öffis: Ja.

Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #57 am: 21. September 2012, 18:20:03 »
Mit Öffis: Ja.
Die Grundannahme war ja, daß mein Auto dort ist, also muß ich öffentlich hinfahren.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #58 am: 21. September 2012, 18:36:08 »
Nun ja, Taxi, Bekannte, Carsharing...  ;D

Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #59 am: 21. September 2012, 18:56:22 »
Nun ja, Taxi, Bekannte, Carsharing...  ;D
Der Autoparkplatz liegt wahrscheinlich außerhalb jeglichen Carsharinggebietes. Taxi nur, wenn's die Gemeinde zahlt (im Falle einer "unberechtigten" Abschleppung) und Bekannte, brrr: Soziale Kontakte außerhalb des Internets sind sowas von retro. 8)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.