Nachdem ich mir die Bilder von E2 angeschaut habe, glaube ich eher, dass an diesem Unfall eher der LKW-Fahrer als der Straßenbahnfahrer Schuld hat. Und dass der Zug entgleist ist, ist einzig die Tasache, dass der LKW nach dem Zusammenprall "weiter gefahren ist". Ich hatte als Schaffner 1992 auch einmal so einen Unfall, wo sich der Triebwagen mit Aufprallgeschwindigkeit < 5 km/h entgleiste, weil der LKW weiterfuhr. Der Schaden am LKW < 2.500 Schilling, während am Triebwagen ein Schaden von 250.000 Schilling entstand.
Als "Beweis" sehe ich die Entgleisungsspur der 1. Achse und der eigentlich geringen Beschädigung der Notkupplung.bzw an den Schäden an der ersten Achse des Aufliegers
Für meine Theorie spricht auch, mMn auch dafür, dass der Rahmen unmittelbar am verdrehten Drehgestell gestaucht ist.
Frage an der Runde. Was haltet ihr von der Theorie?
@Revisor. Von wo hast du den Wert max.39m für eine Gefahrenbremsung.