Das Piepsen und Blinken gehört auf das Zentrale Schließen beschränkt.
Bzw. (auch) auf das Schließen nach dem Vorlöschen!
Nein. Beim Verlöschen ist der Lichtschranken aktiv und führt bei Unterbrechung zum Reversiblen der Tür. Da wäre die Warnung kontraproduktiv.
Sie wollen es nicht kapieren und werden es nicht kapieren!

Da können aber die Fahrgäste nichts dafür. Wenn ein Zug bei einer roten Ampel mit Freigabe steht, dann kann es auch sein, dass eine offene Tür den Schließvorgang beginnt. Und da ist es ja sinnvoll, gleich durch Einsteigen die Tür zum Reversieren zu bringen, anstatt durch Warten und neu Öffnen Zeit zu verlieren.
Und wenn man will, dass Fahrgäste etwas beim Zentralen Schließen kapieren, dann muss man erstens durch die Akustik dafür sorgen, dass die Fahrgäste wissen, ob das jetzt
Zentrales Schließen ist oder nicht, und zweitens dürfte die Tür nicht wieder aufgehen, sondern müsste weiter physikalischen Druck ausüben. So wars bei den 4030ern, so war es bei den 4020ern in der Anfangsphase, und warum bei den U die Tür reversiert, wenn sie nach einer gewissen Zeit nicht zu ist, weiß ich auch nicht.