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Hast du zufällig geschaut, ob außerhalb der Kabine eine Nothammer montiert ist, diese hatte man ja ebenso, bei den 755-763, vergessen.
Zitat von: HLS am 08. März 2013, 09:47:05Hast du zufällig geschaut, ob außerhalb der Kabine eine Nothammer montiert ist, diese hatte man ja ebenso, bei den 755-763, vergessen.Gibt es keine Nothämmer oberhalb der Notbremsen mehr?
Hier ist nochmal die Dokumentation, dass es auch bei den neuen ULFen, keinen Nothammer bei der Tür1 gibt.
Und bei der Tür 2 auch nicht?
Zitat von: 95B am 11. März 2013, 13:37:07Und bei der Tür 2 auch nicht?Dort hat zumindest der 755 schon einen Nothammer.
Zitat von: HLS am 11. März 2013, 13:10:11Hier ist nochmal die Dokumentation, dass es auch bei den neuen ULFen, keinen Nothammer bei der Tür1 gibt.Und bei der Tür 2 auch nicht?
Es sind grundsätzlich vor allen Türen Nothämmer, nur eben nicht bei der Tür1.
Zitat von: HLS am 12. März 2013, 10:10:46Es sind grundsätzlich vor allen Türen Nothämmer, nur eben nicht bei der Tür1.Und was würde einen Helfer daran hindern, den Nothammer bei der Tür 2 zu verwenden, um die Scheibe der Fahrerkabinentür zu zerbröseln? Abgesehen davon, dass Einsatzkräfte sowieso einen eigenen Nothammer dabei haben...
Daran grundsätzlich nichts, nur geht es eben dabei darum, dass der Helfer nicht erst ewig suchen gehn soll, um helfen zu können.
Zitat von: HLS am 12. März 2013, 10:47:20Daran grundsätzlich nichts, nur geht es eben dabei darum, dass der Helfer nicht erst ewig suchen gehn soll, um helfen zu können.Wenn der Helfer nicht weiß, wo sich die Nothämmer befinden, wird er in der Hektik so oder so nicht draufkommen, dass sich ein solcher (gut versteckt, weil gleichfarbig) oberhalb der Notbremse befindet. Da ist es schon egal, ob die Notbremse bei der Tür 1 mit oder ohne Hammer ist.Oder anders ausgedrückt: Dass das Nichtanbringen eines Nothammers oberhalb der Notbremse bei der Tür 1 ein Grund für das Versagen der Genehmigung gewesen sein soll, kann ich mir nie und nimmer vorstellen. Da glaube ich schon eher an den Formfehler.