@ Klingelfee:
Als Kunde ist mir das AZG aber so was von wurscht. Da ist Fahrplan da ist Zug, Beförderungspflicht!!!!
Muss die Firma halt Reserven anlegen oder was weiß ich.
Die Firma HAT gewisse Reserven, nur wenn es zu kurzfristig ist, denn viele Krankmeldungen erfolgen < 4 Stunden vor Dienstbeginn. Und dann kannst du oft kein Reservepersonal reaktivieren, da diese dann bei anderen Diensten eingeteilt sind, wo sie infolge des Arbeitszeitgesetztes nicht so einfach den Fahrdienst dann dazu machen, bzw Mitarbeiter die sich ansich für Überstunden gemeldet hatten und nichts bekommen haben, dann schon etwas anders vorgenommen haben.
Und die große Frage ist auch, wann beginnt die Verletzung der Berförerungsplficht. Wenn ein Zug aus welchen Grund auch immer ausfällt, oder wenn man so wenig Fahrzeuge einsetzt, dass man die Fahrgäaste über längeren Zeitraum nicht mehr befördern kann. Ich sehe eine Verletztung der Beförderungspflicht eher im 2. Punkt, als im 1.
Aber du bist offensichtlich auch so ein Fahrgast, wie ich ihn gestern hatte, der meinte, er habe eine Jahreskarte und ihm ist egal, das demonstriert wird, ich habe die Plficht ihn mit der Linie D zum Burgring zu führen und er sehe absolut nicht ein, dass er den Umweg und dann den Fußweg übder den Dr. Karl Renner Ring nehmen müsse. Ich bin im übrigen über Kai gefahren und zumindest in dem Ablenkungstrecke konnte ich feststellen, dass alle VFGI tadellos richtig anzeigten, sowohl mich, als auch die Zeiten und Fahrtziele der Gegenzüge/Folgezüge.