Na ja,bei einen Betriebsfahrzeug,die Scheibenwischer demontieren nur wiel es beim lieferdatum so war,wäre beim richtigen Wetter wahnsinn,da würde bei einen Schadensfall,der Richter,Sachverständige wohl grob Fahrlässig dazu sagen! 
Ganz so ist es nicht, denn sonst hätten die betroffenen Wagen ja kaum die Betriebsbewilligung für den Personentransport bekommen.
Für die damalige Zeit der Zulassung hast du sicher recht, nur wurden ja auch damals immer wieder die Forderungen angepasst und Gesetze geändert und somit mußten auch diese Fahrzeuge dem angepasst werden. Sie hatten zwar eine Zeit lang "Bestandschutz" aber im laufe der Zeit mußte auch da nachgerüstet werden z.B. Schienenbremse. Somit denke ich, ich hab dieses aber nicht schwarz auf weiß, wird es mit den Scheibenwischern auch gewesen sein.