Schnee ist aber weder eine Aufschrift noch ein Bildzeichen. 
Trotzdem sind sie nimmer "gut sichtbar und deutlich lesbar", wenn sie von Schnee verdeckt sind. Ist eigentlich eine interessante Frage, mit der man wahrscheinlich Jus-Studenten quälen kann: wenn irgendwo Beschriftungen und Sinnbilder zusätzlich angebracht sind, wo sie gar nicht vorgeschrieben sind (etwa auf der Vorderseite), müssen die dann trotzdem gut sichtbar und deutlich lesbar sein? Eindeutig wäre es, wenn da stünde,
die in Abs. 1 und 2 vorgesehenen Beschriftungen und Sinnbilder müssen ...