Autor Thema: Flankenschutz bei Weichen  (Gelesen 29490 mal)

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95B

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Flankenschutz bei Weichen
« am: 06. März 2013, 13:50:29 »
dann wurden alle Weichen auf "Hanning & Kahl" umgerüstet, die automatisch verriegeln, bis die letzte Achse den Bereich verlassen hat.
Wahrscheinlich mit derselben Verriegelungstechnik wie bei uns...
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #1 am: 22. März 2013, 11:24:42 »
Also es war definitiv ein Fahrfehler: Der Fahrer, der in Richtung Königsbrücker Straße unterwegs war, hat übersehen, dass die Weiche nach links in Richtung Antonstraße gestellt war, und ist für ihn unerwartet abgebogen und in den Gegenzug geprallt.

Der Sachschaden wird auf 16.000 € geschätzt, vier Personen wurden verletzt (darunter der Fahrer und die Fahrerin des Gegenzugs).
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #2 am: 22. März 2013, 11:30:58 »
Also es war definitiv ein Fahrfehler: Der Fahrer, der in Richtung Königsbrücker Straße unterwegs war, hat übersehen, dass die Weiche nach links in Richtung Antonstraße gestellt war, und ist für ihn unerwartet abgebogen und in den Gegenzug geprallt.
Und genau deswegen hat die Linksweichenregel auch im 3. Jahrtausend ihre Berechtigung nicht verloren!
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #3 am: 22. März 2013, 11:36:27 »
Also es war definitiv ein Fahrfehler: Der Fahrer, der in Richtung Königsbrücker Straße unterwegs war, hat übersehen, dass die Weiche nach links in Richtung Antonstraße gestellt war, und ist für ihn unerwartet abgebogen und in den Gegenzug geprallt.
Und genau deswegen hat die Linksweichenregel auch im 3. Jahrtausend ihre Berechtigung nicht verloren!
Naja, das ist eine gute Frage. Das war ein Einzelfall. Soll man allgemeine Regeln aufgrund von Einzelfällen aufstellen? Ich bin mir da nicht so sicher.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #4 am: 22. März 2013, 11:45:41 »
Soll man allgemeine Regeln aufgrund von Einzelfällen aufstellen?
Das ist ein zutiefst philosophisches Problem.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #5 am: 22. März 2013, 11:48:55 »
Es lässt sich nie zu 100% ausschließen, dass es zu Unfällen kommen kann. Wenn man dieses will, muß auch die ÖBB und die U-Bahn vor jeder Linksweiche angst haben.
Man müßte eben nur nahe 100% ausschließen können, dass eben die Weiche nicht in die "falsche" Richtung stehen kann.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #6 am: 22. März 2013, 12:17:12 »
Es lässt sich nie zu 100% ausschließen, dass es zu Unfällen kommen kann. Wenn man dieses will, muß auch die ÖBB und die U-Bahn vor jeder Linksweiche angst haben.

Nein, denn sowohl ÓBB als auch U-Bahn haben Stellwerke, die genau diese Aufgabe übernehmen.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #7 am: 22. März 2013, 12:28:25 »
Es lässt sich nie zu 100% ausschließen, dass es zu Unfällen kommen kann. Wenn man dieses will, muß auch die ÖBB und die U-Bahn vor jeder Linksweiche angst haben.

Nein, denn sowohl ÓBB als auch U-Bahn haben Stellwerke, die genau diese Aufgabe übernehmen.
Aber auch da sieht man, dass es eben doch zu Unfällen kommen kann, siehe Entgleisung in Penzing und wenn der Gegenzug nicht verspätet  wäre, wäre es zum Unfall gekommen.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #8 am: 22. März 2013, 14:06:41 »
Nein, denn sowohl ÓBB als auch U-Bahn haben Stellwerke, die genau diese Aufgabe übernehmen.
Der Stellwerker schaut aber auch nicht an der Weiche nach, ob sie richtig steht, sondern nur an der Rückmeldelampe. Das ist im Prinzip nicht anders wie ein Signal, das die Weichenstellung und die der Gegenweiche anzeigt. Relevant ist daher nur die formschlüssige Verriegelung und die Signalausrüstung. Die Existenz eines Stellwerkbetriebes hat damit nichts zu tun. Auch die IF-Weichen könnten durchaus elektrisch in beide Richtungen stellbar ausgeführt sein, wenn man es richtig macht.

Aber auch da sieht man, dass es eben doch zu Unfällen kommen kann, siehe Entgleisung in Penzing und wenn der Gegenzug nicht verspätet  wäre, wäre es zum Unfall gekommen.
Zum Unfall ist es gekommen, weil durch das Ersatzsignal keine Fahrstraßenüberwachung vorhanden war. Das ist eindeutig ein Bedienfehler und läßt sich nur durch aufmerksame Mitarbeiter vermeiden. Die Wiener Linien haben ja panische Angst davor, daß die Weiche etwas anderes tut als die Weichensignale anzeigen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #9 am: 22. März 2013, 18:06:44 »
Die Wiener Linien haben ja panische Angst davor, daß die Weiche etwas anderes tut als die Weichensignale anzeigen.
Wenn diejenigen, die die Weichensteuerung entworfen haben, ähnliche Tüftler sind wie jene, die fürs RBL zuständig sind, dann halte ich diese Angst für gut begründet.  ;)
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #10 am: 22. März 2013, 18:18:15 »
Die Wiener Linien haben ja panische Angst davor, daß die Weiche etwas anderes tut als die Weichensignale anzeigen.
Ich kenne zwar den technischen Aufbau von VETAG-Weichen nicht, denke aber, dass die Einkammersignale für die Fahrrichtung einfach durch Schalter, die beim Erreichen der Endlage der Weichenzunge betätigt werden, gesteuert  werden. Dafür spricht, dass alle Signale dunkel sind, wenn die Zunge nicht vollständig anliegt (z.B. wähend die Weiche händisch gestellt wird). Dass am Weichensignal eine andere Richtung angezeigt wird als die, in die die Weiche gestellt ist, würde ich demnach für ausgeschlossen halten.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #11 am: 22. März 2013, 18:58:09 »
@Ferry: Ich gebe Dir völlig recht! Einen Punkt habe ich natürlich vergessen, man hat außerdem davor Angst, daß sich die Weiche unter dem Zug umstellt - aber auch das läßt sich technisch in den Griff bekommen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #12 am: 22. März 2013, 19:23:14 »
Dass das Weichensignal(4(5)-kammerlichtsignal) aber dennoch falsch Informationen(Sinalbild zeigt gleichzeitig recht und links an und zusätzlich noch das Verriegelungsdreieck) wieder geben kann, haben wir hier im Forum auch schon dokumentarisch festgehalten.
Auch hab ich es schon mit eigenen Augen gesehn, dass das Gestänge gebrochen war die eine Weichenzunge nach rechts und die andere nach links zeigten und gleichzeitig am 4-Kammerlichtsignal der Richtungsbalken nach rechts stand plus Verriegelung. Das sollte natürlich auch nicht sein, es sollte in so einem Fall einfach finster bleiben.
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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #13 am: 22. März 2013, 21:56:50 »
Technische Fehler wird es immer geben, auch Fluzeuge stürzen manchmal ab. Allerdings dürfen solche Fehler nicht zum zu erwartenden Betriebzustand uminterpretiert werden! Einrichtungen, die nicht hinreichend sicher sind, dürfen nicht verwendet werden, das Argument "es könnte ja jederzeit ein Schaden oder Fehler auftreten" darf nicht zu Einschränkungen in der normalen Verwendung führen! Jedes Versagen muss ein zwar möglicher, aber nicht unbedingt zu erwartender Sonderfall sein.





Und genau deswegen hat die Linksweichenregel auch im 3. Jahrtausend ihre Berechtigung nicht verloren!
Dann sollte man aber auch verlangen, dass auf einer Strecke immer nur ein Fahrzeug unterwegs sein darf, denn Auffahrunfälle sind wesentlich häufiger, als Flankenfahrten. Und die wären damit auch auszuschließen! Den Gedanken könnte man schier endlos weiterspinnen!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #14 am: 23. März 2013, 08:28:58 »
Auffahrunfälle sind wesentlich häufiger als Flankenfahrten
Ja, bei uns. Aber anderswo auch?
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