. . . . . allerdings ist das ganze - wie wir ja ohnehin wissen - eine Mogelpackung, denn zur Abfertigung darf und kann man den Spiegel sowieso nicht verwenden.
Das war auch nie vorgesehen. Der Zug fertigt sich selbsttätig ab. Das würde er auch nach dem Zentralen Schließen machen, sobald alle Türen zu sind.
Jetzt werden die Spiegel halt zweckentfremdet, um Einsatzfahrzeugen die Vorfahrt zu lassen o.ä. - ist aber auch ok.
Wieso zweckentfremdet? Die Spiegel, welche die Straßenbahnzüge laut StrabVO haben müssen, sind Verkehrs(rückblick)spiegel, so wie auch bei Kraftfahrzeugen. Wenn du es nicht glaubst, frag im Ministerium nach (die haben die Verordnung verfasst).
Ich weiß ja nicht, wie viel von dem Gerücht stimmt, aber die Gewerkschaft hat ja Spiegel gefordert, bei denen man den Kopf nur maximal um einen gewissen Winkel drehen muss.
Die Gewerkschaft war damit ausnahmsweise eigentlich gar nicht befasst, das war irgendwie eine Geschichte zwischen VAI Prinz (Ministerium), Ing. Kaida und gewichtigen Gutachtenverfassern. Man hat zuvor zwar an einigen Wagen zwei Typen Testspiegel montiert, aber die "Tester"(=Fahrer) nicht wirklich gefragt oder fragen können, da bis auf einige Schulbüromitarbeiter niemand alternativ beide Typen zu Gesicht bekam, da nicht beide am selben Bahnhof getestet wurden. Es gab Spiegel mit kurzem Arm (wie beim Bus), welche durch das rechte Seitenfenster zu sehen waren und solche mit langem Arm, ähnlich den heute verwendeten. Eines der Argumente für den Spiegel mit dem langen Arm war die Sichtbarkeit des Spiegels durch die Frontscheibe, von SGP/Siemens vorgesehen war der Spiegel an der Seite.