Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 850712 mal)

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timberwolf

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #420 am: 20. August 2013, 15:55:24 »
Bin heute mal über DAS Thema flaniert - es hat was.

- Im unteren Teil der BeZo ein ziemlicher Stau, da immer nur drei bis vier Autos über die Grünphase an der Ecke Kirchengasse drüberkommen. Und das an einem Dienstag in den Ferien, könnte sehr interessant werden an einem Freitag/Samstag nach den Ferien - da kommt wahrscheinlich immer nur ein Auto über die Grünphase. Da besteht durchaus Hoffnung, dass die Autler es irgendwann schnallen und wegen der akuten Sinnlosigkeit die Mahü im unteren Teil einfach nicht mehr nutzen.

- Das Parkverbot an den Seiten wird negiert - aber die Liniendiskussion ist eh schon im Gange. Vielleicht könnte man ja auch Pflanzen und Bänke positionieren, um so das Parken zu verunmöglichen.

- In machen Seitengassen des 6ten ist das Chaos ausgebrochen, z.B. Stollgasse, wo's nur staut. Klar, alle fahren die Mahü rein, über die Zieglergasse raus und müssen dann via Stollgasse zum Gürtel => Chaos total. Auch hier besteht Hoffnung, dass die Autler beim zehnten Mal dort im Stau stehen es mitbekommen und dort nimmer fahren.

- Keine Verletzen oder Toten am 13A...aber müsste der nicht Schrittgeschwindigkeit in der FuZo fahren? Davon ist nix zu sehen, rauscht locker mit einem 20er durch.

- Wer sich übrigens Schmerzensgeld holen möchte, sollte einfach sein Recht vom Gehen auf der (ehemaligen) Fahrbahn im oberen Teil zwischen Webgasse und Kaiserstrasse nutzen. Wurde von einer völlig überforderten Mit-40-igerin im Pampersbomber (vulgo Sharan) mit dem Rückspiegel geschnupft. Ich ging am linken Rand (stadtauswärts) etwa 30cm mittig der Linie. Bin auch nicht zu übersehen, Kleidung auffällig, trotzdem bekomme ich ihren Rückspiegel an den Arm. Natürlich folgte ein wüste Beschimpfungsorgie, wie ich nur auf der Strasse gehen kann. Der daneben zufällig postierte Polizist hat alles brav mitgeschrieben und die Dame hatte dann dezente Erklärungsnot  :fp:

E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #421 am: 20. August 2013, 15:59:18 »
13A...aber müsste der nicht Schrittgeschwindigkeit in der FuZo fahren? Davon ist nix zu sehen, rauscht locker mit einem 20er durch.

Ja, müsste er, besser MUSS er.

...wüste Beschimpfungsorgie, wie ich nur auf der Strasse gehen kann.

Wie kannst du auch nur  :))

Der daneben zufällig postierte Polizist hat alles brav mitgeschrieben und die Dame hatte dann dezente Erklärungsnot  :fp:

YESSSSS!

60er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #422 am: 20. August 2013, 16:01:26 »
Jedenfalls sollte man der Betonierergewerkschaft die Unmengen der von ihnen geforderten roten Markierungsfarbe in Rechnung stellen, die vermutlich schon bald sinnlos sein werden, da der 13A nun doch anders geführt wird. >:(

coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #423 am: 20. August 2013, 16:01:54 »

- Im unteren Teil der BeZo ein ziemlicher Stau, da immer nur drei bis vier Autos über die Grünphase an der Ecke Kirchengasse drüberkommen. Und das an einem Dienstag in den Ferien, könnte sehr interessant werden an einem Freitag/Samstag nach den Ferien - da kommt wahrscheinlich immer nur ein Auto über die Grünphase. Da besteht durchaus Hoffnung, dass die Autler es irgendwann schnallen und wegen der akuten Sinnlosigkeit die Mahü im unteren Teil einfach nicht mehr nutzen.

....

- In machen Seitengassen des 6ten ist das Chaos ausgebrochen, z.B. Stollgasse, wo's nur staut. Klar, alle fahren die Mahü rein, über die Zieglergasse raus und müssen dann via Stollgasse zum Gürtel => Chaos total. Auch hier besteht Hoffnung, dass die Autler beim zehnten Mal dort im Stau stehen es mitbekommen und dort nimmer fahren.

Schon mal dran gedacht, das es dort sehr viele Anrainer gibt und die allein schon ausreichen ein mittleres Chaos anzurichten wenn es nur mehr eine Straße gibt?


- Keine Verletzen oder Toten am 13A...aber müsste der nicht Schrittgeschwindigkeit in der FuZo fahren? Davon ist nix zu sehen, rauscht locker mit einem 20er durch.

Was der Bus laut Tafel auch darf.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #424 am: 20. August 2013, 16:03:52 »
Breite weiße Linien markieren Fahrbahnränder, unterbrochene dürfen überfahren werden (z.B.  Abstellen eines Fahrzeuge an einem erlaubten Platz außerhalb der Fahrbahn oder zwecks Zufahrt irgendwohin). Schmale weiße Linien sind Leit- und Sperrlinien, schmale weiße Linien an/auf Parkplätzen kennzeichnen die Parkordnung (Längs-, Quer- oder Schrägparken). Nur zwecks Übersicht zusammengefasst.
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #425 am: 20. August 2013, 16:04:26 »
Genau solche Sachen (kurzzeitig induzierter Dauerstau) sind es, die das Verkehrssystem dazu bringen, sich von selbst wieder einzurenken, indem die einzelnen Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten ändern. So funktioniert das (und es ist wissenschaftlich ausreichend belegt, wie es im Detail abläuft).
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #426 am: 20. August 2013, 16:06:57 »
Was der Bus laut Tafel auch darf.

Wie bitte?

Zitat § 76a StVO (Fußgängerzone):

Zitat
(5) Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 2 dürfen Fußgängerzonen   
[...]       
a) mit Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie gegebenenfalls mit Schienenfahrzeugen und Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,
[...]
(6) Die Lenker von Fahrzeugen dürfen in eine Fußgängerzone nur an den hiefür vorgesehenen Stellen einfahren. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen (wie Häusern, Brunnen, Laternen, Bänken, Bäumen u. dgl.) einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schienenfahrzeuge ist nach den eisenbahnrechtlichen Vorschriften festzusetzen.

Wo stehen da welche Schilder, oder meinst du den 20er auf den "BEGEGNUNGSZONEN"?

timberwolf

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #427 am: 20. August 2013, 16:07:42 »
Schon mal dran gedacht, das es dort sehr viele Anrainer gibt und die allein schon ausreichen ein mittleres Chaos anzurichten wenn es nur mehr eine Straße gibt?

No na ned, aber das waren ganz sicher alles keine Anrainer (keine Parkpickerl, WUTUs,...)

So etwas wird vermutlich noch öfter passieren. Da das entlang gehen auf der Fahrbahn in der BeZo dem Behinderungssatz des Gesetzes wirderspricht. AUsser du joggst mit 20km/h durch.

Ähm, wenn ich gerade und nicht mitten auf der Fahrbahn gehe, behindere ich ja wohl niemanden. Ich spring ja nicht vor den Autos herum, sondern gehen einfach geradeaus, jeder Autler kann mich erkennen.
Es geht sich nämlich in der Mitte recht zügig, da man dort nicht die diversen Bortolotti-Schlangen und Segafredo-Schanigärten umkurven muss.


Was der Bus laut Tafel auch darf.
:fp:

coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #428 am: 20. August 2013, 16:17:38 »
Was der Bus laut Tafel auch darf.

Wie bitte?

Zitat § 76a StVO (Fußgängerzone):

Zitat
(5) Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 2 dürfen Fußgängerzonen   
[...]       
a) mit Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie gegebenenfalls mit Schienenfahrzeugen und Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,
[...]
(6) Die Lenker von Fahrzeugen dürfen in eine Fußgängerzone nur an den hiefür vorgesehenen Stellen einfahren. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen (wie Häusern, Brunnen, Laternen, Bänken, Bäumen u. dgl.) einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schienenfahrzeuge ist nach den eisenbahnrechtlichen Vorschriften festzusetzen.

Wo stehen da welche Schilder, oder meinst du den 20er auf den "BEGEGNUNGSZONEN"?

Des is mir ziemlich wurscht. Fürn Bus steht nämlich was anderes da.

http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=3786.msg100011#msg100011

http://www.tramwayforum.at/index.php?action=dlattach;topic=3786.0;attach=52529;image


Was der Bus laut Tafel auch darf.
:fp:

Siehe die Link oben.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #429 am: 20. August 2013, 16:23:53 »
Wenn der "20er" in der Fuzo steht, dann ist das schwerstens illegal.

Die Gemeinde kann ja kein Bundesgesetz abmildern. Strenger allerdings gehts.

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #430 am: 20. August 2013, 16:26:47 »
Na gut, eine permanente Routenänderung ist dann wohl doch die beste Möglichkeit. Ich will auch nicht, dass die gesamte FuZo nur am 13A bzw. an der Idiotengewerkschaft scheitert. Ich bin nur gespannt, wie sie durch die Neubaugasse fahren wollen. Da sind große bauliche Änderungen notwendig. Und: Die Parkplätze werden alle wegfallen :D

PS: Ich hoffe, die Kosten für die rote Busspur werden an die Wiener Linien weiterverrechnet (natürlich werden sie nicht, aber sollten sie).
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

timberwolf

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #431 am: 20. August 2013, 16:27:28 »
Siehe die Link oben.

Der  :fp: bezog sich auf die Schilder - du hast natürlich recht. Wobei, genau genommen, da der 20er über dem Fahrverbot steht, von dem der Bus ja ausgenommen ist, dürfte der Bus dann sogar einen 50er fahren. Vom 20er ist er ja auch ausgenommen...

coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #432 am: 20. August 2013, 16:28:12 »
Wenn der "20er" in der Fuzo steht, dann ist das schwerstens illegal.

Die Gemeinde kann ja kein Bundesgesetz abmildern. Strenger allerdings gehts.

Der schönen roten Busbahn nach zu urteilen, stehts aber genau dort.

Siehe die Link oben.

Der  :fp: bezog sich auf die Schilder - du hast natürlich recht. Wobei, genau genommen, da der 20er über dem Fahrverbot steht, von dem der Bus ja ausgenommen ist, dürfte der Bus dann sogar einen 50er fahren. Vom 20er ist er ja auch ausgenommen...

Deswegen ist es vielleicht gar nicht so schlecht das diverse Verkehrsjuristen (beiderseits) die ganze Sache durch juristizieren. Dann gibt's wenigstens Rechtssicherheit, obs dann aber Verkehrssicherheit gibt steht wieder wo anders.

Am besten meiden. Egal mit was.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

uk

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #433 am: 20. August 2013, 16:32:55 »
Breite weiße Linien markieren Fahrbahnränder, unterbrochene dürfen überfahren werden (z.B.  Abstellen eines Fahrzeuge an einem erlaubten Platz außerhalb der Fahrbahn oder zwecks Zufahrt irgendwohin). Schmale weiße Linien sind Leit- und Sperrlinien, schmale weiße Linien an/auf Parkplätzen kennzeichnen die Parkordnung (Längs-, Quer- oder Schrägparken). Nur zwecks Übersicht zusammengefasst.
Ist zwar eh bald wurscht, aber müsste dann die Busspur nicht durch eine durchgehende weisse Linie begrenzt sein (wenn es ja angeblich eine Strasse und keine FuZo ist)?

E2

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #434 am: 20. August 2013, 16:36:39 »
Ist ja sowieso ein Schwachsinn, Fahrverbotstafeln für die Fuzo.

Zitat
§ 76a. Fußgängerzone

(1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig dem Fußgängerverkehr vorbehalten (Fußgängerzone). Vor Erlassung einer solchen Verordnung ist die Eisenbahnbehörde anzuhören, wenn auf der betroffenen Straßenstelle oder in dem betroffenen Gebiet Schienenfahrzeuge verkehren. In einer solchen Fußgängerzone ist jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt. Die Bestimmungen des § 45 über Ausnahmen in Einzelfällen bleiben unberührt.

Alles was dennoch darf, ist die Ausnahme

Zitat
(2) Sind in einer Fußgängerzone Ladetätigkeiten erforderlich, so hat die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 nach Maßgabe der Erfordernisse die Zeiträume zu bestimmen, innerhalb deren eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf. Ferner kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 nach Maßgabe der Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten bestimmen, daß mit
           
1. Kraftfahrzeugen des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes und Fiakern jeweils zum Zubringen oder Abholen von Fahrgästen,
 
2. Kraftfahrzeugen des Gästewagen-Gewerbes zum Zubringen oder Abholen von Fahrgästen von Beherbergungsbetrieben,
 
3. Fahrrädern und
 
4. Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3 500 kg, die zur Ausübung der Tätigkeit als Handelsvertreter dienen und die mit einer Tafel mit der Aufschrift „Bundesgremium der Handelsvertreter, Kommissionäre und Vermittler” und mit dem Amtssiegel des Landesgremiums, dem der Handelsvertreter angehört, gekennzeichnet sind,
 
die Fußgängerzone dauernd oder zu bestimmten Zeiten befahren werden darf.


Zitat
(5) Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 2 dürfen Fußgängerzonen
           
a) mit Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie gegebenenfalls mit Schienenfahrzeugen und Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,
 
b) mit den zur Durchführung einer unaufschiebbaren Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens notwendigen Fahrzeugen,
 
c) mit Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes und
 
d) mit Krankentransportfahrzeugen, sofern der Ausgangs- oder Endpunkt des Krankentransports in der Fußgängerzone liegt,
 
befahren werden.



Und dass ich da außer ev. Zusatztafeln keine weiteren Verkehrszeichen brauche (Einbahn vielleicht noch, aber wenn kein Fahrzeugverkehr erlaubt ist, wenngleich mit Ausnahmen, brauch ich keine Fahrverbotstafel), steht da:

Zitat
(3) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe sinngemäß, daß am Anfang und am Ende einer Fußgängerzone die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Z 9a bzw. 9b) anzubringen sind.

(4) An Stelle einer Zusatztafel können die vorgesehenen Angaben im blauen Feld des Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des Zeichens nicht beeinträchtigt wird.

Und hier

Zitat
(6) Die Lenker von Fahrzeugen dürfen in eine Fußgängerzone nur an den hiefür vorgesehenen Stellen einfahren. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen (wie Häusern, Brunnen, Laternen, Bänken, Bäumen u. dgl.) einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schienenfahrzeuge ist nach den eisenbahnrechtlichen Vorschriften festzusetzen.

ist auch, explizit abgesehen von Schienenfahrzeugen, keine Möglichkeit einer Ausnahme der Geschwindigkeit vorgesehen.