In den im RIS zu Schrittgeschwindigkeit gefundenen Erkenntnissen des VwGH und Urteilen des OGH geht nicht hervor, dass 5 km/h als absolutes Maß der Schrittgeschwindigkeit angesehen wird, die 5 km/h werden in Klammer hinzugefügt.
Ich finde aber z.B. in einer
Erkenntnis eines UVS den SAtz eines Sachverständigen:
Aus dem Gutachten des verkehrstechnischen Sachverständigen ergibt sich, dass der Berufungswerber nicht eine Annäherungsgeschwindigkeit von vorerst 15 km/h und anschließend eine Schrittgeschwindigkeit von ca 10 km/h eingehalten hat
UVS - Schrittgeschwindigkeit um die 5 km/h
UVS: Im vorliegenden Fall war Schrittgeschwindigkeit, dh ca 5 km/h, vorgeschrieben
Hannes