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Hast Du ihm auch erklärt, daß da gar kein Bus kommen kann?
. . . . dass noch immer "ausgenommen Linienomnibusse" am Anfang steht?
Gut, ich würde es jetzt nicht unbedingt zu den Qualifikationen eines Polizisten zählen, den Verkehrslinienplan zu kennen. Ich vermute, dass noch immer "ausgenommen Linienomnibusse" am Anfang steht?
Zitat von: darkweasel am 06. Dezember 2013, 21:35:52Gut, ich würde es jetzt nicht unbedingt zu den Qualifikationen eines Polizisten zählen, den Verkehrslinienplan zu kennen. Ich vermute, dass noch immer "ausgenommen Linienomnibusse" am Anfang steht?Ungeachtet seiner Kenntnisse des Verkehrslinienplans, müsste ein Polizist aber schon wissen, dass die rote Alibi-Busspur einen Schas zählt und es daher auch nicht verboten ist, als Fußgänger dort zu gehen.
So wie ich das Posting verstanden habe, hat er den Fußgänger dazu aufgefordert, die Spur unverzüglich freizumachen.
Und überhaupt wäre es dann verboten, den Teil der Straße mit dem Polizeiauto zu befahren.
Die Busspur ist nämlich KEINE Fußgeherzone.