Da ist sicher bei der Ergänzung der StVO unüberlegt gehandelt worden. Man sollte in den die Wohnstraßen, Fußgängerzonen und Begegnungszonen betreffenden Passagen das Wort "Fahrbahn" durch "befahrbarer Bereich" ersetzen. Ansonsten müssten Fußgänger bei der Benutzung der Fahrbahn wohl alle dafür allgemein maßgeblichen Vorschriften einhalten, also nicht in der Mitte in Längsrichtung gehen, nicht schräg queren usw.! Dezidierte Ausnahmen sind ja nirgends erwähnt (außer das erlaubte Spielen in Wohnstraßen).
Weiters wäre es ja unlogisch, dass man in einer Fußgängerzone ohne Fahrbahn neben dem Zebrastreifen gehen dürfte, in einer mit aber nicht! Noch dazu, wo es wohl nicht so ganz leicht und eindeutig zu erkennen ist, was vom Straßenerhalter als Fahrbahn angesehen wird und was nicht.