Eine Grundersitzung ist (nur noch) dann möglich, wenn das Grundstück nicht im Grenzkataster eingetragen ist. Eine Ersitzung ist in Österreich (fast) nicht mehr möglich.
Aber wieviele Grundstücke sind im Grenzkataster eingetragen? Der Garten meiner Eltern wurde beispielsweise erst letztes Jahr aufgenommen – und das auch nur, weil der Nachbargrund bebaut werden sollte und die Baugesellschaft eine Grenzfeststellung verlangte. Dabei stellte sich übrigens heraus, dass der vor vielen, vielen Jahrzehnten gesetzte Zaun tatsächlich nicht exakt dem Grenzverlauf entsprach, sondern leicht schräg, sodass von einem zum anderen Eck ein Tiefenunterschied von 20 cm bestand. Wir haben uns mit den neuen Nachbarn aber darauf geeinigt, den Grenzverlauf entsprechend des Zaunverlaufs neu festzulegen (
"weu des woar scho imma so"
).
Prompt dufte die Baufirma dann auf unser Betreiben hin den neu errichteten Zaun abreißen und ein zweites Mal bauen, weil der Vermesser der Baufirma nicht den aktualisierten Plan aus dem Grenzkataster verwendet hat, sondern den alten aus dem Grundstückskataster.
(Eigentlich könnte man eine Kopie dieses Postings auch im Handwerkerthread speichern.
)