Da man in der MaHü nicht will, dass die Fahrzeuge bis zu den Häusern hin fahren, muss man die Fahrbahn kenntlich machen. Sonst gilt die gesamte Straße als Fahrbahn und somit darf auch ein PKW bis in den Schanigarten fahren (Hoffentlich machts keiner).
Und bei den Seitengassen muss man die Fahrbahn halt anders kenntlich machen.
Ach ja und eine BeZo kann sich nur auf die Fahrbahn beziehen. Weil alles andere ist sowieso Gehsteig.
Somit bestehen die Begnungszonenbereiche aus folgender Straßenaufteilung:
Gehsteig-BeZo-Gehsteig. Also wer hier noch jammert, man habe den Fahrzeugverkehr nicht eingeschränkt hat das System nicht verstanden. Schließlich könnte man auch bei einer BeZo folgende Aufteilung haben:
Hauswand-BeZo-Hauswand
Dann dürfte man auch entlang der Hauswand mit dem Auto fahren.
Auch woanders werden Fahrbahnen kenntlich gemacht siehe Biel:
http://www.salzburg-altstadt.at/media/image/image5237.jpg