Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 844455 mal)

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Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2700 am: 09. September 2014, 14:22:13 »
Irgendwo sind die im Rathaus alle angschütt...
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2701 am: 09. September 2014, 14:52:23 »
Es sind zwar nur Details... aber man merkt, die MAs kapieren das Prinzip Begegnungszone einfach nicht. Bei der Querung Schottenfeldgasse werden in den bereits verlegten Belag nachträglich noch farbige Steine eingebaut, damit die Autler nur jaaaa wissen, wo sie fahren sollen.
Ist auch für sie neu, was sollst machen.

Bild ...06: Wenigstens darf man nach der Begegnungszone nur 15 fahren
Bild ...01: Ich dachte, dort in die Gegend kommt eher die U2
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Hubi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2702 am: 09. September 2014, 17:53:48 »
Zitat
Insgesamt ist die architektonische Gestaltung ja unterstes Niveau,

Das ganze Konzept Mahü war von Anfang an ein Murks, und der wird es auch bleiben.

Linie 41

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Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2703 am: 09. September 2014, 18:08:34 »
Nein die Fuzo/Bezo ansich ist kein Murks, nur die Umsetzung - und das liegt daran, daß man jedem Autler-Unsinn nachgegeben hat. Kompromisse sind für Loser - wer etwas auf sich hält, fährt mit der Eisenbahn drüber.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2704 am: 09. September 2014, 21:44:12 »
Optimal ist was anderes, aber es hätte schlimmer kommen können: ein Rückbau auf den Zustand vor der Errichtung der BeZo/FuZo.
Ein Hauptproblem bei der Sache liegt aber in der österreichischen StVO begründet: in der BeZo haben die Autofahrer Vorrang. In CH und D haben die Fußgänger Vorrang, das ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied.
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invisible

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2705 am: 09. September 2014, 22:58:10 »
Optimal ist was anderes, aber es hätte schlimmer kommen können: ein Rückbau auf den Zustand vor der Errichtung der BeZo/FuZo.
Ein Hauptproblem bei der Sache liegt aber in der österreichischen StVO begründet: in der BeZo haben die Autofahrer Vorrang. In CH und D haben die Fußgänger Vorrang, das ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied.

Sehe ich nicht so. In der österreichischen Bezo dürfen Fahrzeuglenker die Fußgänger nicht behindern, während Fußgänger die Lenker nur nicht _mutwillig_ behindern dürfen. Fahrzeuglenker sind also durchaus stärker eingeschränkt.
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2706 am: 10. September 2014, 00:28:20 »
[Bild 2]
Die können das doch nicht ernst meinen... :fp: :fp:

coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2707 am: 10. September 2014, 07:57:12 »
Da man in der MaHü nicht will, dass die Fahrzeuge bis zu den Häusern hin fahren, muss man die Fahrbahn kenntlich machen. Sonst gilt die gesamte Straße als Fahrbahn und somit darf auch ein PKW bis in den Schanigarten fahren (Hoffentlich machts keiner).
Und bei den Seitengassen muss man die Fahrbahn halt anders kenntlich machen.

Ach ja und eine BeZo kann sich nur auf die Fahrbahn beziehen. Weil alles andere ist sowieso Gehsteig.
Somit bestehen die Begnungszonenbereiche aus folgender Straßenaufteilung:
Gehsteig-BeZo-Gehsteig. Also wer hier noch jammert, man habe den Fahrzeugverkehr nicht eingeschränkt hat das System nicht verstanden. Schließlich könnte man auch bei einer BeZo folgende Aufteilung haben:
Hauswand-BeZo-Hauswand
Dann dürfte man auch entlang der Hauswand mit dem Auto fahren.
Auch woanders werden Fahrbahnen kenntlich gemacht siehe Biel:
http://www.salzburg-altstadt.at/media/image/image5237.jpg
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2708 am: 10. September 2014, 09:56:10 »
aber irgendwelche Steinchen habe doch keine rechtliche Bedeutung!
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coolharry

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2709 am: 10. September 2014, 10:07:16 »
aber irgendwelche Steinchen habe doch keine rechtliche Bedeutung!

Wenn die Auffassung ist, das diese den Fahrbahnrand kennzeichnen, schon. Hier ist aber jede Menge rechtlicher Spielraum.
Aber wenn einer klagt und der Richter dieser Auffassung folgt ist dieses Steinchen eine Fahrbahnbegrenzung.
Am Graben gibts quer drüber auch nur irgendwelche Metallknöpferl die eine Fahrbahn begrenzen sollen.
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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2710 am: 10. September 2014, 10:14:30 »
aber irgendwelche Steinchen habe doch keine rechtliche Bedeutung!

Sag das nicht so laut, sonst malen sie noch Bodenmarkierungen auf! :ugvm:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2711 am: 10. September 2014, 10:55:05 »
aber irgendwelche Steinchen habe doch keine rechtliche Bedeutung!

11. Gebot: Du sollst dichnicht täuschen.

Bodenmarkierungen können sehr wohl durch (Form-)Steine abgebracht sein!!!

schaffnerlos

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2712 am: 10. September 2014, 11:07:35 »
Bodenmarkierungen können sehr wohl durch (Form-)Steine abgebracht sein!!!

Eh, aber sie müssen der StVO bzw. der Bodenmarkierungsverordnung entsprechen. Anhand der Fotos habe ich aber meine Zweifel...

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2713 am: 10. September 2014, 11:15:51 »
aber irgendwelche Steinchen habe doch keine rechtliche Bedeutung!

Sag das nicht so laut, sonst malen sie noch Bodenmarkierungen auf! :ugvm:

Das werden's schon noch machen, nämlich die gelben Streifen fürs Halteverbot. Alternativ wirds einen Wald an HV-Stangln geben, wir brauchen ja massig Ausnahmeregelungen.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #2714 am: 10. September 2014, 11:33:11 »
Zitat
Bodenmarkierungsverordnung

Ausführung von Bodenmarkierungen

§ 2. (1) Bodenmarkierungen sind in weißer, blauer oder gelber Farbe durch Beschichten, durch Aufbringen von vorgefertigten Materialien, durch den Einbau von Kunst- oder Natursteinen oder von Formstücken, durch Aufbringen oder Einsetzen von Straßenknöpfen u. dgl. darzustellen. Vorübergehende Bodenmarkierungen im Sinne des § 55 Abs. 6 StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle sind in gleicher Weise, jedoch in oranger Farbe darzustellen.

Aaaaber:
ich finde in der BoMaVO keine Bodenmarkierung, die aus 20 cm quadratischen Feldern besteht, bei der Radfahrerüberfahrt haben sie 50 cm Seitenlänge zu haben.
Außerdem: Sind diese Verzierungen weiß, blau oder gelb?
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